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  #1  
Alt 16.02.2006, 20:33
Benutzerbild von Mary
Mary Mary ist offline
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Registriert seit: 28.03.2005
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Beiträge: 10.994
Standard Einschulung eines behinderten Kindes

Hallo,

dieses Thema beschäftigt sicher viele Eltern und auch einfach Interessierte.

Wie funktioniert das mit der Einschulung bei behinderten Kindern? Gerade dann, wenn die Behinderung sehr deutlich ist, weil das Kind vielleicht weder laufen noch sprechen kann. Oder nicht einmal mit Buntstiften malen kann ...

Ich habe aus Unwissenheit Fehler gemacht, die dazu führten, dass ich das gesamte Verfahren blockiert hatte. Damit andere besser informiert sind, beschreibe ich hier, wie die Einschulung eines behinderten Kindes abläuft ...

  • Im Herbst, wenn alle Eltern der Schulpflichtigen Kinder des Folgeschuljahres angeschrieben werden, erhalten auch die Eltern eines behinderten Kindes die Einladung zur Einschulungsuntersuchung in die Grundschule.
  • Bei diesem Termin wird also die Schulfähigkeit von Kindern geprüft.
  • Die Schulleitung wird bei behinderten Kindern das sog. "Feststellungsverfahren auf sonderpädagogischen Förderbedarf" einleiten. Dazu wird ein entsprechender Antrag an das kommunale Schulamt geschickt.
  • Das Schulamt beauftragt zuerst das Gesundheitsamt mit einer amtsärztlichen Untersuchung.
  • Sobald diese Untersuchungserebnisse dem Schulamt vorliegen, wird die zuständige Förderschule und die zuständige Grundschule mit einer gemeinsamen Beurteilung über die Beschulungsmöglichkeiten und den Förderbedarf des betreffenden Kindes beauftragt.
  • Ein Mitarbeiter der Förderschule und ein Mitarbeiter der Grundschule besuchen das Kind in dem Kindergarten. Hier wird das Kind im gewohnten Umfeld begutachtet und es werden ein paar Tests gemacht.
  • Dieses Team aus Förderschule und Grundschule erstellt einen individuellen Förderplan für das Kind.
  • Es findet ein Gespräch mit den Eltern statt. Hier wird der Förderplan erläutert und auch die Möglichkeiten des gemeinsamen Unterrichts mit nicht behinderten Kindern an einer öffentlichen Grundschule erörtert.
  • Das Kind wird bei der zuständigen Förderschule oder einer Grundschule angemeldet.

Wir befinden uns derzeit mitten in diesem Feststellungsverfahren auf sonderpädagogischen Förderbedarf.

LG

Mary
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  #2  
Alt 20.02.2006, 22:30
Benutzerbild von Mary
Mary Mary ist offline
Teammitglied - Entscheidungsträger
 
Registriert seit: 28.03.2005
Ort: Dortmund
Beiträge: 10.994
Standard Einschulungsuntersuchung

Hallo,

ich halte eine Broschüre in den Händen, die ein wenig über die übliche Einschulungsuntersuchung (also keine Untersuchung speziell zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs) informiert.

Ich fand diese Broschüre dennoch sehr aufschlussreich und werde sie in Auszügen einmal abtippen. Das, was ich persönlich wichtig finde, werde ich fett markieren ...

Zitat:

Gesundheit ist eine wesentliche Voraussetzung für einen erfolgreichen Schulbesuch. Der Begriff "Gesundheit" ist dabei weit zu fassen und betrifft den körperlichen und seelisch-geistigen Bereich genauso wie die Motivation des Kindes und sein soziales Verhalten in der Gruppe. Im Idealfall hat das Kind diese Fähigkeiten bis zum Beginn der Schulpflicht im sechsten Lebensjahr erworben. Leider ist diese Entwicklung nicht immer anzutreffen.

Der Gesetzgeber hat deshalb eine medizinisch-sozialpädiatrische Schuleingangsuntersuchung vorgesehen, die aus ärztlicher Sicht ein Bild davon vermitteln soll, ob das in die Schule neu aufzunehmende Kind den künftigen Belastungen der Schule und des Lernens gewachsen ist. Diese Untersuchung wird von Ärztinnen und Ärzten, sowie von den sozialmedizinischen Assistentinnen des Gesundheitsamtes durchgeführt.

Über die Schulaufnahme, eine eventuelle Zurückstellung oder vielleicht notwendige sonderpädagogische förderung entscheidet letztlich die Schulleitung in enger Absprache mit den Erziehungsberechtigten des Kindes. Dabei sollen die schulärztlichen Empfehlungen mit berücksichtigt werden.

Die Schuleingangsuntersuchung findet nach Möglichkeit zeitnah zum sechsten Geburtstag des Kindes statt.

...

Die Untersuchung wird von der sozialmedizinischen Assistentin und der Schulärztin / dem Schularzt durchgeführt und dauert etwa 30 bis 40 Minuten. Es handelt sich nicht um einen Test, sondern um eine Einschätzung der Gesundheit und des Entwicklungsstandes Ihres Kindes. ...

Die Zahl der Kinder mit schulrelevanten, gesundheitlichen Beeinträchtigungen ist beachtlich und beträgt ca. 5 - 20 % eines Jahrganges. Neben Seh- und Hörstörungen oder Skelettveränderungen spielen vor allem Störungen der Fein- und Grobmotorik, der Wahrnehmung, sowie des Sprechens und der Sprache eine wichtige Rolle.

Die ärztliche Schuleingangsuntersuchung des Gesundheitsamtes hat zum Ziel, Frühzeichen und Warnhinweise auf solche schul- und lernrelevanten Beeinträchtigungen der gesundheitlichen Entwicklung festzustellen und Fördermöglichkeiten aufzuzeigen bzw. einzuleiten.

...


Morgen haben wir den Termin bei unserem Gesundheitsamt und dann werde ich Euch von dieser Untersuchung berichten.

In dem Fragebogen, den wir auszufüllen hatten, wurden bekannte Erkrankungen, Operationen, regelmässige Medikation usw. abgefragt.

VG

Mary
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  #3  
Alt 21.02.2006, 21:26
Benutzerbild von Mary
Mary Mary ist offline
Teammitglied - Entscheidungsträger
 
Registriert seit: 28.03.2005
Ort: Dortmund
Beiträge: 10.994
Standard

Hallo,

also bei uns lief diese Untersuchung ziemlich außerhalb der Norm ab. Denn wie sollte man die Sehkraft oder das Hören unserer Tochter ohne Feedback untersuchen? Malen fiel auch aus, denn sie kann ja nicht mit einem Stift malen usw.

Sie wurde also gewogen und gemessen und die Fähigkeiten im Gespräch geklärt. Der Ärztin fielen die "wachen Augen" auf und die "Glücklichkeit" ...

Ansonsten wurde von Ihr aus auch eine Einzelbetreuung durch einen Integrationshelfer angesprochen und sie wird dies auch in ihrem Gutachten erwähnen. (*freu*)

Was ich neues gelernt habe:

Sollte bei diesem Verfahren (was äußerst selten vorkommt!) die Rückstellung von der Schulpflicht für ein Jahr das Ergebnis sein, so hat das betreffende Kind sein bisherigen Kiga-Platz sicher!

Mein bisheriger Kenntnisstand war: Die Kindergärten müssen die Kostenübernahmeanträge bis zum 15. Februar an den Landschaftsverband senden, sonst würden die Kosten nicht mehr übernommen ...

LG

Mary
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  #4  
Alt 21.02.2006, 21:45
Nancy
 
Beiträge: n/a
Standard

Hallo Mary,

das freut mich mich für euch. Vor allem, dass die Integrationshilfe ärztlicherseits angesprochen wurde. Finde ich klasse und drücke euch die Daumen, das es klappt.
Eine tolle Unterstützung, die Tanja bestimmt Sicherheit gibt.

Liebe Grüsse



engel2!
und Nancy
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  #5  
Alt 21.02.2006, 21:53
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Mary Mary ist offline
Teammitglied - Entscheidungsträger
 
Registriert seit: 28.03.2005
Ort: Dortmund
Beiträge: 10.994
Standard RE:

Zitat:
Original geschrieben von nancy

Vor allem, dass die Integrationshilfe ärztlicherseits angesprochen wurde.


... also, das zu prüfen, kam schon als Auftrag vom Schulamt, wenn ich das jetzt richtig verstanden habe ...

... die Körperbehindertenschule möchte gleich einen Antrag bzgl. Schwerstbehinderung stellen, damit sie einen anderen Stellenschlüssel haben ...

(mal unter Vorbehalt - nicht, dass ich da jetzt was durcheinander bringe ... *lol*)

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  #6  
Alt 21.02.2006, 22:17
Nancy
 
Beiträge: n/a
Standard

Mary,

ich wollte damit sagen, dass es besser ist(egal ob Arzt oder Schulamt),
es wird von dort angesprochen.
Es ist wesentlich einfacher so.
Beantragst Du diese selbst, ist es schwieriger durchzusetzen.

LG
Nancy
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  #7  
Alt 21.02.2006, 23:42
Benutzerbild von Mary
Mary Mary ist offline
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Registriert seit: 28.03.2005
Ort: Dortmund
Beiträge: 10.994
Standard

@ Nancy

... da hast Du allerdings Recht ...

LG Mary
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  #8  
Alt 22.02.2006, 05:44
Benutzerbild von evma
evma evma ist offline
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Registriert seit: 01.08.2005
Ort: ostsee
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liebe mary auf jeden fall wünsche ich dir das es durch kommt,und wenn für tanja eine einzelbetreunung kommt,bitte geh dann häufiger unangemeldet zur schule und schau nach das er auch bei tanja ist.wir hatten wie du ja weist björn ein jahr zurückgestellt er war dann schon über 7 als er zur schule kamm und hatte auch eine einzellbetreuung,(allerdings wenn man ihn heute sieht kann man sich das gar nicht mehr vorstellen das er das jemals gebraucht hat) es waren dann 7 kinder in der klasse und normal waren 1 lehrer sowie ein helfer und durch björn jetzt noch eine zusätzliche hilfskraft. allso 3 erwachsene nur jedesmal wenn ich unerwartet aufgetaucht bin saß der betreuer der sich eigentlich um björn kümmern sollte woanderst oder auch wenn björn krank war und dann wieder gekommen ist hat es tage gedauert bis er wieder in der klasse zurück war.wurde dann gerne wo anderst eingesetzt.
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  #9  
Alt 22.02.2006, 06:27
Benutzerbild von Mary
Mary Mary ist offline
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Registriert seit: 28.03.2005
Ort: Dortmund
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Liebe Eva,

danke für den Tipp - das werde ich tun 8-)

LG

Mary
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  #10  
Alt 22.02.2006, 07:55
Benutzerbild von Mary
Mary Mary ist offline
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Registriert seit: 28.03.2005
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Vorhin habe ich mit einem Lehrer der Körperbehinderten Schule telefoniert.

Er erzählte mir von der weiteren Vorgehensweise in dem Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs:

  • Zuerst werden er und die Rektorin der Regelgrundschule einen Tag im Kiga unsere Tochter besuchen, um sie ein wenig in der Gruppe kennenzulernen. Dann folgen Gespräche mit den Therapeuten.
  • Dann folgt ein paar Tage später ein Termin - ebenfalls in dem Kiga - um einige Tests zu machen, mit mir dort zu sprechen usw.
  • Ca. 2 - 3 Wochen später folgt ein Abschlußgespräch zwischen mir und diesem Team (bestehend aus dem Lehrer der Körperbehindertenschule und der Rektorin der Regelgrundschule) - dieses Abschlußgespräch findet dann in der Körperbehindertenschule statt, wo mir dann auch die Schule noch einmal gezeigt wird.

Ich werde dann weiter dazu berichten ...

LG

Mary
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