| Lachen ist gesund ... Hier können schöne Sachen zum Lachen und Schmunzeln gepostet werden. |

18.05.2006, 08:59
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Ehrenamtliche Tätigkeit
Wir scherzten doch neulich über Marys Aussage:
"Ich will Evas Gehalt."
Nun ist es so, dass es bei ehrenamtlicher Tätigkeit kein Gehalt gibt.
Man nennt das nämlich so:
Vereinbarung ehrenamtlicher Tätigkeit:
zwischen *** und ***
Herr *** nimmt ab dem 1.4.2006 eine begünstigte Tätigkeit im Rahmen des §3,26 EstG als Aushilfe in der Einrichtung *** in *** auf.
Es wird eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 151,00 EUR pro Monat vereinbart, und es werden 16 Stunden pro Monat im Rahmen dieser beruflichen Tätigkeit geleistet.
Hamburg, ****
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Wenn hier im Netzwerk jemand so dreist sein sollte, ein Gehalt zu verlangen, darf er es nicht "Gehalt" sondern muß es "Aufwandsentschädigung" nennen.
Dann scheint das ganze legal zu sein.
Flipi
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18.05.2006, 09:05
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*hihi* Guten Morgen, lieber Flipi.....
Da beantrage ich doch glatt mal eine Aufwandsentschädigung
LG
Nancy 
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18.05.2006, 09:13
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Ich habe gewußt, dass die erste die diese Dreistigkeit besitzt Nancy ist. Woher wußte ich das nur?
Flipi
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18.05.2006, 09:24
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* Lach * ....das weiß ich auch nicht *grins*
einen schönen Tag wünsche ich Dir
LG
Nancy
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18.05.2006, 09:26
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Nach Meinung meiner Kollegin wird die Aufwandsentschädigung für eine ehrenamtliche Tätigkeit nicht aufs Arbeitslosengeld 2 angerechnet.
Sollte ich also meinen Job verlieren, könnt Ihr mich also ohne Gewissensbisse mit 2.000,00 EUR/Monat subventionieren.
Das wäre sogar legal, wenn ich von Vater Staat nochmal 800,00 EUR Netto bekomme.
Ein Leben wie Gott in Frankreich.
LG King Lui (Flipi)
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18.05.2006, 09:30
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Boooah......wer ist hier dreist  ??
Aber weil Du es bist...an mir solls nicht scheitern, wenn die anderen alle einverstanden sind....
LG
Nancy 
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18.05.2006, 09:46
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Teammitglied - Entscheidungsträger
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Registriert seit: 01.08.2005
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als aufwandsentschädigung zählt aber auch nur eine aufwandsentschädigung die im minimalen aufwand den aufwand entschädigt durch welchen diese aufwandentschädigung zu tragen kommt. eine überhöhte aufwandentschädigung ist nicht als solche zu werten sondern als eine verdeckte mehraufwenung und zählt nicht als aufwandsentschädigung.welche höhe eine angemessene aufwandsentschädigung darstellt rechnet sich nach dem was der zu entschädigte zu leisten hat.
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18.05.2006, 09:52
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Teammitglied - Entscheidungsträger
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Registriert seit: 28.03.2005
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*ich lach mich schlapp*
...
Antrag:
Hiermit beantrage ich eine Aufwandsentschädigung ...
So, wollte auch mal dreist sein *lach*
(jetzt müssten wir doch eigentlich nur noch einen zahlungskräftigen Netzwerk-Mäzen finden ...
... Sag' mal Flipi, kannste so jemanden nicht mal auftun? *lol*)
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... schön Dich zu lesen  ...
Hiermit untersage ich ausdrücklich aus datenschutzrechtlichen Gründen, mich als Kontakt in Netzwerken wie Facebook anzugeben! Bitte wahrt meine Persönlichkeitsrechte und die Bestimmungen des deutschen Datenschutzrechts. Wer mehr zu diesem Thema erfahren möchte, dem empfehle ich z. B. den Artikel "Krake Facebook"
Und wen Öko-Themen interessieren, hier meine neue Lieblingsseite - ganz frisch auf'm Markt: SymBioZone
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18.05.2006, 09:52
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wer erläßt den solch ein Kauderwelsch?
Ich habe schon wieder eine Aufwandsentschädigung in der Hand, für die ich dem Typen kein Geld streichen darf.
Heul.
Erst machen sie einen heiß. "Hurra, ich darf wieder jemanden quälen, ihm Leistung kürzen." und nun das.
Heul.
Flipi
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18.05.2006, 09:53
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Wir können ja mal einen Sponsor - Aufruf starten *grins*
LG
Nancy 
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