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  #1  
Alt 20.09.2006, 19:56
Benutzerbild von Flipy
Flipy Flipy ist offline
Teammitglied - Ansprechpartner für Fragen zum Sozialrecht
 
Registriert seit: 01.04.2005
Ort: Hamburg
Beiträge: 4.195
Standard > Wiederspruch: heutiger Schriftverkehr

> Wiederspruch:
> Ablehnung des Sozialhilfe
> *** Arbeitsgemeinschaft SGBII
> BG-Nr. *************
>
> Hiermit möchte ich Ihnen mitteilen bzw. erklären warum ich das Sozialhilfe beim Wiederholungsantrag abgelehnt habe.
> Damals hatte ich vor die Fachoberschule für Fachabitur zu besuchen, in der Annahme dass ich dann auch BAföG bekomme. Inzwischen habe ich mich dazu entschlossen mich intensiv um eine Stellung in meinem Beruf schnellstmöglich zu bemühen, d.h. Arbeit zu finden. Ich möchte Sie bitten mir erneut einen Antrag für Sozialhilfe zu zusenden.
> Danke für ihr Verständniss.
>
> Mit freundlichem Gruß
>
> > ...> ...> ...> ...> ..
>
>
Sehr geehrte Frau> ...> .

Leider müssen wir Ihren Wi(e)derspruch zurückweisen.
Sie haben nie bei uns Sozialhilfe beantragt. Somit konnten wir und auch Sie dieses nicht ablehnen.
Das Team Arbeit **** bearbeitet lediglich Leistungen nach dem SGBII, was ArbeitslosengeldII-Leistungen sind. Das entsprechende Gesetz dazu heißt Hartz IV.
Bei uns kann keine Sozialhilfe beantragt werden. Das macht das Sozialamt.
Beide Leistungen werden auf Antrag von den jeweiligen Behörden gewährt. Eine Ablehnungsmöglichkeit der kompletten Leistung durch den Leistungsbezieher ist uns nicht bekannt.
Ihren Antrag auf Leistungen nach SGBII haben im übrigen nicht Sie abgelehnt sondern wir.

Da Sie uns mitgeteilt hatten, dass Sie in der Fachoberschule Ihr Fachabitur machen wollten, und dafür Bafög bekämen, benötigen wir für die erneute Gewährung eine Bescheinigung, dass Sie nun jetzt doch nicht die Fachoberschule besuchen. Nur in diesem Fall können Sie weiterhin Arbeitslosengeld II erhalten.

Bitte füllen Sie zudem den beiliegenden. ALG2-Fortzahlungsantrag aus, damit wir eine Weitergewährung prüfen können.

Mit freundlichen Grüssen

> > ...> ..
> PS:
> Leider war es mir nicht erlaubt, mehr als den letzten Satz zu antworten. Kollegin: "Du willst die doch nur verarschen."
PPS:
Diesem Schreiben ging ein Antrag vorraus, in dem Leistungen ab 1.9.2006 beantragt wurden, und ein beigefügter Zettel: "Hiermit möchte ich ihnen sagen, dass ich ab September nicht mehr Hilfe bekommen möchte, weil ich nach den Sommerferien die Fachoberschule anfange. Dadurch kann ich ab September Bafög beantragen.
Mit freundlichen Grüßen
****
Die Leistung wurde daraufhin abgelehnt.

Geändert von Flipy (20.09.2006 um 20:23 Uhr).
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