
Eindringen des Keims durch Hautläsionen - Fluch der Karibik: Schwerste Wundinfektionen nach Baden in der Ostsee

In diesem Sommer haben sich an der Ostsee drei Menschen schwere Wundinfektionen mit Vibrio (V.) vulnificus zugezogen, das üblicherweise nur in wärmeren Gewässern wie der Karibik Krankheiten auslöst. Dieser Keim ist demnach nicht nur im Meereswasser des Golfs von Mexiko endemisch, sondern kommt zum Beispiel auch an der dänischen Ostseeküste oder in südostasiatischen Gewässern vor. Über tödlich verlaufende Infektionen wurde auch nach Aufenthalt an der deutschen Ostseeküste mehrfach berichtet. Allerdings sind nachgewiesene Erkrankungen in Deutschland insgesamt selten, da die Wassertemperaturen nur selten eine für das Wachstum des Keimes erforderlich Höhe erreichen. Den Centers for Disease Control and Prevention werden dagegen jährlich an die 400 Infektionen mit V. vulnificus gemeldet.

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Bei V. vulnificus handelt es sich um einen Keim der wie die Erreger der Cholera zur Gattung der Vibrionen gehört. Das Stäbchenbakterium ist fakultativ anaerob, gramnegativ und streng halophil (salzbedürftig). Der Keim lässt sich insbesondere in Küstengewässer, Meereswasser sowie salzhaltigen Binnengewässern nachweisen. Allerdings benötigt das Bakterium eine Salzkonzentration von 5% sowie Wassertemperaturen von mindestens 20 Grad Celcius. Bei Wassertemperaturen von über 20 Grad kommt es zu einer raschen Vermehrung.
Die Ansteckung erfolgt hauptsächlich über Wunden, die als Eintrittspforte dienen. Deshalb kann es beim Waten oder Baden bzw. beim Kontakt mit Salzwasser über verletzte Haut zur Infektion kommen. Über Infektionen wurde zudem wiederholt bei der Verarbeitung von kontaminierten Meeresfrüchten, zum Beispiel Shrimps oder Austern, berichtet. Auch kann es beim Verzehr von rohen Meeresfrüchten, wie Austern, Muscheln oder Shrimps, zur Infektion kommen. Eine Übertragung von Mensch zu Mensch kommt hingegen nicht vor.
Für eine V. vulnificus-Infektion sind Personen mit einem geschwächten Immunsystem, immunsuppressiver Therapie, Tumorerkrankungen, Diabetes, chronischen Lebererkrankungen, Alkoholkrankheit sowie Senioren besonders gefährdet.
Klinisch kommt es innerhalb weniger Tage (1 bis 3 Tage) nach dem Kontakt mit kontaminiertem Wasser zu einer schweren Wundinfektion und einer rasch um sich greifenden tiefer gehenden Nekrose. Oftmals ist eine sofortige Amputation der betroffenen Extremität erforderlich. In der Folge kann es zu einer Septikämie mit Befall verschiedener Organe kommen. Letale Verläufe treten ohne sofortige Therapie in 40% der Fälle auf.
Die Behandlung erfolgt durch sofortige Verabreichung von Cephasporinen der 3. Generation (zum Beispiel Ceftazidim), Chinolonen (zum Beispiel Ciprofloxacin) oder Tetrazyklinen. Wichtig ist hierbei jedoch der sofortige Beginn der Therapie.
Der Nachweis der Infektion erfolgt problemlos durch kulturelle Anzüchtung des Erregers aus Blutkulturen, Stuhl oder Wundabstrichen.
Für die Erkrankung sowie den Nachweis des Erregers besteht nach dem Infektionsschutzgesetz keine expliziten Meldepflicht. Allerdings muss der Verdacht, die Erkrankung sowie der Tod an einer V. vulnificus-Infektion wegen möglicher schwerwiegender Folgen, nach IfSG §6, Abs. 1 Nr. 5 gemeldet werden (Prof. Dr. med. Tino F. Schwarz, Gelbfieber-Impfstelle, Facharzt für Labormedizin, Medizinische Mikrobiologie und Infektionsepidemiologie, Würzburg; Redaktion medizin.de).
Quelle: Medical-News