
24.12.2006, 07:52
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Gast
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Kontrazeption bei chronisch kranken und behinderten mädchen/Jugendgynäkologie
Kontrazeption bei chronisch kranken und behinderten Mädchen
Abstract, 102. Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin, 14. - 17. September 2006
B. Delisle
Fachärztin für Gynäkologie und Geburtenheilkunde, München;
Durch die Fortschritte der Medizin erreichen immer mehr Kinder mit chronischen Krankheiten und Behinderungen das Erwachsenenalter. Die Bemühungen der Eltern richteten sich auf möglichst gute körperliche und geistige Förderung, aber die Sexualaufklärung und die damit verbundene Beratung über Kontrazeption wird häufig vernachlässigt.
Als Mittel erster Wahl ist zunächst die Verhütung mit Ovulationshemmer (OH) als relativ sichere risikoarme und gut akzeptierte Kontrazeption in Erwägung zu ziehen. Die Wirkungseinschränkung der OH durch die Begleitmedikamente muss jedoch beachtete werden (pharmakologische Interaktionen durch Enzyminduktion in der Leber oder Störung des entero-hepatischen Kreislaufs). Folgende Kontraindikationen müssen beachtet werden: Kardiovaskuläre Erkrankungen mit multiplen Risikofaktoren, komplizierte Herzklappen fehler, schwere Hypertonie, Thrombophilie, Zustand auch Thrombosen und Embolie, akute Lebererkrankungen, Migräne mit Aura und Diabetes mellitus mit Mikrangiopathie.
Als Alternative sind bei diesen Krankheiten Gestagenmonopräparate (Minipille, Implanon) anwendbar. Die Depotgestagene (Dreimonatsspritze) sollten bei Jugendlichen nur mit größter Zurückhaltung zum Einsatz kommen.
Als Mittel zweiter Wahl können auch bei geeigneten Jugendlichen Intrauterinspiralen eingesetzt werden. Man unterscheidet man zwischen den Kupferspiralen und Hormonspiralen. Die Kupferspiralen können die Menstruationsbeschwerden verstärken, bei der Hormonspirale kommt es zur Abschwächung der Beschwerden.
Das Kondom ist als alleiniges Verhütungsmittel bei sexuell aktiven Jugendlichen kein ausreichender Schutz vor Schwangerschaften. Bei gelegentlichen Sexualkontakten und als Schutz vor sexuell übertragbaren Krankheiten sollte es allen Jugendlichen empfohlen werden.
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24.12.2006, 07:56
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Gast
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Störungen der der Hormonachse bei chronisch kranken mädchen
Störungen der gonadotropen Hormonachse bei chronisch kranken Mädchen in der Pubertät
Abstract, 102. Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin, 14. - 17. September 2006
B. Tönshoff
Abteilung Kinderheilkunde I, Universitätskinderklinik, Heidelberg;
Eine physiologische Reifung und Funktion der Gonadotropinsekretion and damit die normale gonadale Entwicklung sind an eine umfassend intakte Gesundheit der Kinder und Jugendlichen gebunden. Jede gravierende oder chronisch beeinträchtigende gesundheitliche Störung kann das Hormonsystem des Organismus nachteilig beeinflussen. Der individuelle Verlauf hängt von der dominierenden Erkrankung und deren Behandlungsmöglichkeiten ab. Funktionelle hypogonadotrope Störungen sind grundsätzlich reversible Störungen, deren symptomatische Therapie im Einzelfall indiziert sein kann. Ursachen des funktionell bedingten zentralen (hypogonadotropen) Hypogonadismus sind zum einen verschiedene Endokrinopathien: Erworbene Störungen der Schilddrüse, late-onset-Formen der kongenitalen NNR-Hyperplasie, Cushing-Syndrom, Morbus Addison, Immunopolyendokrinopathien, Androgen-orientierte tumoröse Prozesse der NNR und Gonaden, schlecht eingestellter Diabetes mellitus und hyper-androgenämische Ovarialinsuffizienz. Eine weitere wichtige Ursache sind chronisch-konsumierende Erkrankungen nicht-endokriner Genese: Systematische Störungen der Herz-Kreislauf-, Nieren-, Lungen-, Magen-Darm- und Stoffwechselfunktionen; Medikamenten-/Drogenababusus, Leistungssport insbesondere bei Mädchen, und allgemeine und alterspezifische Belastungen, speziell psychogene Essstörungen (Anorexia nervosa, Bulimie). Exemplarisch werden im Folgenden die Störungen der Pubertätsentwicklung und der gonadotropen Hormonachse bei Mädchen mit chronischer Niereninsuffizienz (CNI) dargestellt: Der Beginn der Pubertätsentwicklung ist bei CNI im Mittel um 2 Jahre verzögert; danach schreitet die Pubertät mit normaler Geschwindigkeit voran. Im Einzelfall insbesondere unter chronischer Dialysetherapie kann die pubertäre Reifung jedoch für Jahre aussetzen. Ca. 50% der Mädchen unter Dialyse haben ihre Menarche erst nach dem 15. Lebensjahr. Die Fertilität ist bei terminaler Niereninsuffizienz deutlich reduziert; Schwangerschaften adoleszenter Mädchen sind sehr selten. An zugrunde liegenden Mechanismen zeigt sich eine gestörte neuroendokrine Kontrolle der pulsatilen LH-Sekretion im Sinne eines hypergonadotropen Hypogonadismus. Das Ausmaß des Hypergonadotropismus ist jedoch gemessen am Grad des Hypogonadismus nicht adäquat, was auf eine zusätzliche Störung der hypophysären Gonadotropinsekretion hinweist. Neben einer quantitativen Insuffizienz der Hypothalamus-Hypophysenachse findet sich in der Urämie auch eine reduzierte Bioaktivität von zirkulierendem LH durch akkumulierende bioinaktive LH-Fragmente. Nach erfolgreicher Nierentransplantation sind die genannten Störungen der gonadotropen Hormonachse bei CNI in der Regel reversibel.
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24.12.2006, 09:13
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Teammitglied - Entscheidungsträger
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danke für das wichtige thema vienetta
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24.12.2006, 10:07
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Gast
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Registriert seit: 04.08.2006
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Schwangeschaftsverhütung
Schwangerschaftsverhütung
Zumeist ist nicht zu erwarten, dass es schon recht bald nach Beginn der Pubertät zum ersten Geschlechtsverkehr kommt. Menschen mit geistiger Behinderung freuen sich im Allgemeinen recht lange Zeit an Zärtlichkeiten, Umarmungen und Aneinandergeschmiegtsein. Wenn es dann soweit ist, dass auch genitale Kontakte erprobt werden, dann sollten sie wissen, was sie tun können, um eine Schwangerschaft auszuschließen.
Wir können zumeist davon ausgehen, dass Menschen, die gelernt haben, einen Geschlechtsverkehr zu vollziehen, auch in der Lage sind, für eine Schwangerschaftsverhütung zu sorgen. Dabei sind Mädchen mit geistiger Behinderung in der Regel erstaunlich zuverlässig. Allerdings brauchen sie eine Erinnerungsstütze, wenn z.B. die Pille eingenommen werden soll: Die Packung sollte stets an derselben auffälligen Stelle liegen. Und sie brauchen eine Ansprechpartnerin, der sie vertrauen können, wenn sie einmal Rat und Hilfe brauchen, z.B. wenn vergessen wurde, die Pille einzunehmen.
Die jeweilige Methode zur Verhütung einer Schwangerschaft muss sorgfältig geprüft und ausgewählt werden. Hier kann Fachliteratur hilfreich sein (vgl. Literaturhinweise). Unbedingt sollte eine Fachärztin oder ein Facharzt zu Rate gezogen werden. Es muss berücksichtigt werden, ob Belastungen durch Krankheiten vorliegen und welche Medikamente (z.B. Antiepileptika) eingenommen werden.
Grundsätzlich sind alle Methoden der Schwangerschaftsverhütung möglich. Gleichwohl sind die Gegebenheiten beim einzelnen Menschen zu berücksichtigen, und vor allem ist auch auf eine Beratung hinzuweisen.
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24.12.2006, 10:08
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Gast
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Registriert seit: 04.08.2006
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Sterilisation
Sterilisation
Das am 1.1.1992 in Kraft getretene Betreuungsgesetz regelt auch die Sterilisation, die nur unter genau beschriebenen Bedingungen zugelassen wird. Hier die wichtigsten Eckpunkte: - Zwangssterilisation und Sterilisation Minderjähriger ist verboten.
- Sterilisation ist grundsätzlich nur zulässig, wenn die betreffende Person selbst einwilligt.
- Die Sterilisation einwilligungsunfähiger Menschen ist sehr erschwert (§ 1005 BGB): Das Vormundschaftsgericht setzt einen besonderen Betreuer ein, der keine sonstigen Betreuungsaufgaben gegenüber der Person haben darf. Dessen Einwilligung bedarf der Genehmigung durch das Vormundschaftsgericht. Diese darf erst erteilt werden, wenn zumindest zwei befürwortende Gutachten vorliegen, und zwar zu den medizinischen, psychologischen, sozialen, sonderpädagogischen und sexualpädagogischen Gesichtspunkten.
Somit wird deutlich: Eine Sterilisation soll, wenn die betroffenen Menschen nicht selbst zustimmen können, nur als allerletzte Möglichkeit in Betracht kommen. Sie sollte erst dann in Betracht gezogen werden, wenn alle anderen Methoden der Schwangerschaftsverhütung ausgeschlossen werden müssen.
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24.12.2006, 10:09
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Gast
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Registriert seit: 04.08.2006
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Kinderwunsch
Kinderwunsch
Wenn Menschen, die wir als geistig behindert bezeichnen, sich ein Kind wünschen, können Probleme entstehen. Leider ist es mitunter noch gängige Praxis, dass Müttern mit geistiger Behinderung ihre Kinder gleich nach der Geburt weggenommen, in Heimen oder Pflegestellen untergebracht oder zur Adoption freigegeben werden. Mitunter wird immer noch angenommen, die Kinder würden nicht ausreichend versorgt.
Allerdings setzt sich immer mehr ein verändertes Erfahrungswissen durch: Es hat sich herausgestellt, dass die Kinder - zumindest solange sie noch jünger sind - gut von ihren Müttern und Vätern betreut und gefördert werden können. Dafür brauchen sie allerdings geeignete unterstützende Hilfen. Es gibt mittlerweile im europäischen Raum hinreichende Erfahrungen, die zeigen, dass Menschen mit geistiger Behinderung in der Lage sind, mit Kindern zusammenzuleben und sie großzuziehen. Dienste und Einrichtungen zur Begleitung von Elternschaften sind in den vergangenen Jahren auch in Deutschland gegründet worden und haben sich bewährt.
Von vornherein darf Müttern und Vätern nicht das Grundrecht abgesprochen werden, in Familie zu leben. Artikel 6 des Grundgesetzes (Schutz der Familie und Erziehungsrecht der Eltern) schützt auch Eltern, die geistig behindert sind, und lässt keine Ausnahme zu, etwa weil eine Minderbegabung der Eltern mit gefährdeter Entwicklung für die Kinder gleichgesetzt wird.
Frühzeitige Sexualaufklärung und das partnerschaftliche Gespräch mit Menschen mit Behinderung über den Kinderwunsch ist dringend angezeigt, um Hilfen für eine selbst bestimmte Entscheidung zu geben.
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24.12.2006, 10:10
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Gast
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Registriert seit: 04.08.2006
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sexueller missbrauch
Gefahr sexuellen Missbrauchs
Ein mit Tabus belegter, bedrückender Problembereich ist noch anzusprechen: der sexuelle Missbrauch von Mädchen, Frauen und Jungen mit geistiger Behinderung.
Verführungen und Missbrauch oder gar Vergewaltigungen durch fremde, unbekannte Männer scheinen eher selten zu sein. In den meisten Fällen sind es die Mitglieder der Familie (ältere Brüder, Väter) oder Männer aus der nächsten Umgebung der behinderten Menschen (Nachbarn, manchmal Mitarbeiter in Einrichtungen), die zu Tätern gegen die sexuelle Selbstbestimmung werden.
Was ist präventiv dagegen zu tun? Eindeutig sind dieselben Wege einzuschlagen, die sich auch bei Mädchen und Jungen, die nicht geistig behindert sind, bewährt haben. Dies sind - geduldige, offene und lebensnahe Sexualaufklärung.
- Kontaktpflege mit Gleichaltrigen, die positive Erfahrungen mit Zärtlichkeit und Erotik ermöglichen.
- Selbstbestimmungskurse/-trainings.
Darüber hinaus sollten sich Eltern wie Mitarbeiter/innen in Diensten und Einrichtungen möglichst früh um die Stärkung des Selbstbewusstseins der Kinder und Jugendlichen kümmern. Hierzu gehört unbedingt, ihnen die eigenen Wünsche und Interessen zuzugestehen, auch ihr Nein zu respektieren und sie zum Nein zu ermuntern, wenn es auf dieses Nein ankommt.
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24.12.2006, 14:34
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Teammitglied - Entscheidungsträger
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Registriert seit: 01.08.2005
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du dies ist ein überaus wichtiges thema und wir sollten es nach den feiertagen auch mal als gesprächsrunde reinstellen.
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24.12.2006, 19:52
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Gast
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Registriert seit: 04.08.2006
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ja du find das auch sehr wichtig ,mich persönlich betrifft es zwar noch nicht wirklich aber ich hatt das thema mit mary am tel......und hab dann durch zufall die beiträge gesehen und gedacht das muss auch in so ein forum
liebe weihnachtsgrüsse vinetta 
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24.12.2006, 20:09
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Teammitglied - Entscheidungsträger
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Registriert seit: 01.08.2005
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dir von mir auch einen besinnlichen weihnachtsabend. wie hat tim reagiert.aber dazu fangen wir am besten ein neues thema an im forum klönschnak
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