Akupunktur für Rücken- und Knieschmerzen können ab sofort als Kassenleistung abgerechnet werden /
Der Bundesausschuss hat gestern in Düsseldorf entschieden
19.04.2006 - 09:09 Uhr,
Forschungsgruppe Akupunktur
Düsseldorf (ots) - Gestern tagte der "Gemeinsame
Bundesausschuss", das Entscheidungsgremium der Gesundheitspolitik. Er
stimmte darüber ab, ob Akupunktur für Rücken-, Kopf- und
Knieschmerzen zur regulären Kassenleistung wird. Kassenpatienten mit
chronischen Rücken- und Knieschmerzen haben künftig einen Anspruch
auf eine ärztliche Akupunkturbehandlung, so der Entschluss des
Bundesausschusses. Dr. Albrecht Molsberger, Privatdozent an der
Universität Bochum und Leiter der Forschungsgruppe Akupunktur, der
die Modellvorhaben wesentlich mit gestaltet hat, nimmt dazu Stellung.
Nach mehrjährigen Modellversuchen ist gestern nun die Entscheidung
gefallen, die eine weit reichende Bedeutung für Patienten und Ärzte
haben wird. "In den Modellvorhaben konnten wir zeigen, dass
Akupunktur praktisch keine gefährlichen Nebenwirkungen hat und
darüber hinaus noch wesentlich besser hilft als Medikamente und
Krankengymnastik", so Dr. Albrecht Molsberger. "Die gesetzlichen
Kassen wollen jetzt ihren Mitgliedern die Akupunkturbehandlung für
Rücken- und Knieschmerzen bezahlen. Das ist gut, wenn es an hohe
Qualität und angemessene Honorierung gebunden ist. Es könnte leicht
finanziert werden, wenn man endlich den Mut hätte auch die ein oder
andere teure, unnütze und gesundheitsgefährdende Pillentherapie aus
dem Leistungskatalog streicht. Denn es ist eine Illusion mit immer
weniger Kassengeld immer mehr bezahlen zu wollen. Die Medizin wird
schlechter, die Patienten kränker und die Ärzte - wie wir laufend
hören - in Deutschland immer weniger."
Während der fünfjährigen Studien war die Wirksamkeit von
Akupunktur bei über 2.000 Patienten untersucht worden. Bei der
Behandlung von chronischen Rücken- und Knieschmerzen war die
Akupunktur der Standardtherapie weit überlegen, erläutert das Gremium
die Entscheidung.
(Quelle:
Presseportal)