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Pflegegeld Hier können Themen zum Pflegegeld gepostet werden. Erfahrungen, Fragen, ...

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  #1  
Alt 27.01.2009, 13:09
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Flipy Flipy ist offline
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Beiträge: 4.195
Standard Pflegegeldhöhe bei nicht eigenen Kindern

Ich benötige die Pflegegeldhöhe bei nicht eigenen Kindern. Jemand einen Tipp?

Danke Flipy
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Ich bin der Ansprechpartner für Fragen zum Sozialrecht. Ich kann Hinweise geben, aber für eine Rechtsberatung sucht bitte einen Anwalt Eures Vertrauens auf.

Hemingway hat einmal gesagt:"Es gibt kein Problem, dass man nicht mit einem doppelten Scotch lösen kann", und dann hat er sich erschossen. (DmVgGzP)
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  #2  
Alt 27.01.2009, 14:38
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Mary Mary ist offline
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Registriert seit: 28.03.2005
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Standard

Zitat:
Zitat von Flipy
Ich benötige die Pflegegeldhöhe bei nicht eigenen Kindern. Jemand einen Tipp?

Danke Flipy

Das Pflegegeld von der Pflegegeldkasse ist unverändert.

Aber die Aufwandsentschädigung vom Jugendamt ist wohl höher - dazu solltest Du das zuständige JA fragen - das ist sehr unterschiedlich.
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... schön Dich zu lesen ...


Hiermit untersage ich ausdrücklich aus datenschutzrechtlichen Gründen, mich als Kontakt in Netzwerken wie Facebook anzugeben! Bitte wahrt meine Persönlichkeitsrechte und die Bestimmungen des deutschen Datenschutzrechts. Wer mehr zu diesem Thema erfahren möchte, dem empfehle ich z. B. den
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  #3  
Alt 27.01.2009, 15:01
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Flipy Flipy ist offline
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Beiträge: 4.195
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Zitat:
Zitat von Mary
Das Pflegegeld von der Pflegegeldkasse ist unverändert.
Nur wie hoch ist das, ich sehe immer nur, ist um 10 EUR erhöht. Ich brauche den absoluten Betrag.

Flipy
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  #4  
Alt 27.01.2009, 17:13
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Mary Mary ist offline
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Zitat:
Zitat von Flipy
Nur wie hoch ist das, ich sehe immer nur, ist um 10 EUR erhöht. Ich brauche den absoluten Betrag.

Flipy

Aachsooo - aber Du weißt, dass es nicht anrechenbar ist? Pflegegeld ist weder pfänd- noch auf den Hartz-IV-Regelsatz anrechenbar!

Hier die aktuellen Sätze:

Stufe I - 215 Euro
Stufe II - 420 Euro
Stufe III - 675 Euro

Für Demenzkranke ohne körperlichen Pflegeaufwand soll es ebenfalls Pflegegeld geben, aber hier kenne ich den Satz nicht. Kommt sicher auch auf die Schwere der Beeinträchtigung an.

Dann gibts wohl noch eine Härtefallstufe oberhalb von Stufe III - aber damit kenne ich mich nicht aus.

Frage doch mal yvonnejansen über PN - die könnte dazu noch mehr wissen, da sie eine HP "Rechte behinderter Kinder" online hat. Dort sind auch noch weitere Infos zum Pflegegeld zu finden (z. B. welche Pflegezeiten für nicht behinderte Kinder in den verschiedenen Altersstufen als Grundlage genommen werden, um den Mehrbedarf für pflegebedürftige behinderte / chronisch kranke Kinder zu ermitteln)

LG

Mary
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  #5  
Alt 28.01.2009, 07:27
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Flipy Flipy ist offline
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Registriert seit: 01.04.2005
Ort: Hamburg
Beiträge: 4.195
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Danke, ich leite das weiter.
Die, die das wissen wollte, bezieht kein ALG2 (sondern bearbeitet es nur). Auch solche Leute kenn ich.

Flipy
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  #6  
Alt 28.01.2009, 12:46
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Mary Mary ist offline
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Registriert seit: 28.03.2005
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Beiträge: 10.994
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Zitat:
Zitat von Flipy
Danke, ich leite das weiter.
Die, die das wissen wollte, bezieht kein ALG2 (sondern bearbeitet es nur). Auch solche Leute kenn ich.

Flipy

Ja, ist klar, aber bitte auch gleich mitgeben, dass sie nicht den Bedarf kürzen darf.
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