Niederschwellige Betreuung
Diese Betreuungsleistung von 460.-€ im Jahr gibt es schon seit 1.4.2002 - ist aber inhaltlich nicht so richtig bekannt.
Berechtigt sind Pflegebedürftige mit erheblichem Betreuungsaufwand ( z.B. Demenz-, Alzheimer-, psychisch Kranke und auch geistig behinderte Menschen).
Es geht dabei nicht um Grundpflege und nicht um Haushaltshilfe - sondern kann für Unterkunft , Verpflegung und Beschäftigung/Betreuung z.B. in der Kurzzeitpflege mit eingesetzt werden.
Die Niederschwelling Betreuung muß von einer dafür qualifizierten Einrichtung erbracht werden - z.B. Lebenshilfe, FED etc.
Mehr Auskunft gibt es bei den Krankenkassen.
LG, moni
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*Das Glück im Leben hängt ab von den guten Gedanken, die man hat.* Marc Aurel
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