Finanzielle Unterstützung bei der Pflege von Angehörigen
Finanzielle Unterstützung bei der Pflege von Angehörigen
Wenn Angehörige pflegebedürftig werden, entschließen sich die meisten Menschen dazu, sie zu Hause zu pflegen. Seit nun mehr sieben Jahren erhalten Pflegebedürftige Leistungen aus den gesetzlichen und privaten Pflegekassen. Doch die Pflegeversicherung – als fünfte Säule unseres Sicherungssystems – garantiert keine Vollversorgung; sie stellt nur eine Grundsicherung dar.
Die Leistungen der Pflegekassen richten sich nach den Beitragseinnahmen, also nicht nach dem eigentlichen Bedarf der pflegebedürftigen Menschen. Sie ergänzen damit die familiäre oder ehrenamtliche Pflege und Betreuung.
Muss ein Mensch über einen längeren Zeitraum stationär gepflegt werden, dann werden die Angehörigen durch die Kassen finanziell entlastet. Für einen Heimplatz zahlt die Pflegeversicherung dann etwa 1.250 Euro monatlich; meist kostet der Platz aber mehr als das Doppelte. So ist die häusliche Pflege trotz Pflegeversicherung viel günstiger als eine Heimbetreuung.
Pflegebedürftig ist, wer an einer schweren Krankheit leidet oder im Alter in vielen Lebensbereichen auf die Hilfe Anderer angewiesen ist. Anspruch auf Leistungen hat derjenige, der Hilfe beim Waschen und bei der Ernährung braucht und sich nicht mehr eigenständig bewegen und versorgen kann.
Um Leistungen zu erhalten, muss zunächst ein formloser Antrag gestellt werden; mit dem Tag des Eingangs bei der Kasse beginnt der Anspruch. Dann fängt ein relativ aufwendiges Verwaltungsverfahren an, in dessen Rahmen auch ein Sachverständiger des Medizinischen Dienstes zu dem Pflegebedürftigen nach Hause kommt. Aufgrund seiner Begutachtung wird die Einstufung in eine Pflegestufe vorgenommen.
Das Gesetz unterscheidet zwischen den Pflegestufen I bis III. In der Praxis existieren aber fünf Stufen. Besteht nur ein geringer Bedarf an Pflege oder Hilfestellung im Haushalt, gilt die Pflegestufe 0. In die Pflegestufe 5 werden Menschen mit außergewöhnlich hohem Pflegebedarf gruppiert.
Wenn die pflegenden Angehörigen berufstätig sind, wird es schwierig. Denn mit professionellen Pflegekräften allein ist mit den Leistungen der Kassen keine Vollversorgung möglich. Die so genannte Pflegesachleistung - für professionelle Kräfte - beträgt in der Pflegestufe II höchstens ca. 920 Euro pro Monat. Um die Grundversorgung der Angehörigen sicherzustellen, schließt die zuständige Pflegekasse dann einen Vertrag mit geeigneten Pflegekräften.
Personen, die mit den Pflegebedürftigen im Haushalt leben und Verwandte bis zum dritten Grad haben keinen Anspruch, als Pflegekraft bezahlt zu werden. Angehörige erhalten monatlich eine so genanntes Pflegegeld; in der Pflegestufe II beträgt es ca. 410 Euro. Um die Qualität der häuslichen Pflege zu sichern, unterstützen die Kassen die Angehörigen mit Beratung und Hilfestellung.
Zur Entlastung der ehrenamtlich Pflegenden gibt es seit dem 1. April 2002 zusätzliches Geld. 460 Euro im Jahr zahlen die Kassen seitdem für Menschen mit einem außergewöhnlich hohen Pflegebedarf - unabhängig von der Pflegestufe. Das Geld muss für Tages- oder Nachtbetreuung in zugelassenen Pflegeeinrichtungen oder für die Anleitung und Betreuung von Pflegediensten ausgegeben werden.
quelle steuerrat 24
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