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Pflegegeld Hier können Themen zum Pflegegeld gepostet werden. Erfahrungen, Fragen, ...

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  #1  
Alt 07.01.2007, 16:11
Benutzerbild von evma
evma evma ist offline
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Registriert seit: 01.08.2005
Ort: ostsee
Beiträge: 24.215
Standard pflegegeld baby.kleinkind

Alter0-6 Mon.6-12 Mon.12-18 Mon.18-24Monkörperpflege
Waschen = Teilwaschen10 min10 min12 min12 min
Baden/Duschen15 min18 min18 min18 min
Zahn/Mundpflege0 min2 min5 min6 minK
ämmen1 min2 min3 min 3 min
Blase/Darm35 min30 min28 min32 min
Summe 61 min 62 min 66 min 71 Ernährung
Mundgerechte Zubereitung5 min5 min8 min8 min
Nahrungsaufnahme140 min120 min100 min80 min
Summe145 min125 min108 min88 min Mobilität
Aufstehen/zu Bett10 min10 min12 min15 min
An-/ Ausziehen10 min16 min20 min20 min
Gehen/ Stehen12 min12 min12 min14 min
Summe32 min38 min44 min49 minT
reppensteigen4 min4 min4 min8 min
Gesamtsumme242 min229 min222 min216 min

Alter2 - 3 Jahre3 - 4 Jahre
4 - 5 Jahre

5 - 6 Jahre
Körperpflege
Waschen = Teilwaschen 10 min 10 min8 min6 min
Baden/Duschen15 min15 min12 min12 min
Zahn/Mundpflege12 min12 min9 min6 min
Kämmen4 min4 min3 min3 min
Blase/Darm40 min35 min15 min5 min
Summe81 min76 min47 min32 min
Ernährung
Mundgerechte Zubereitung8 min8 min6 min4 min
Nahrungsaufnahme40 min20 min15 min6 min
Summe48 min28 min21 min10 min
Mobilität
Aufstehen/zu Bett15 min15 min10 min5 min
An-/ Ausziehen15 min15 min10 min5 min
Gehen/ Stehen10 min4 min--------
Summe40 min34 min20 min10 min
Treppensteigen6 min4 min--------G
esamt175 min142 min88 min52 min

Alter6 - 7 Jahre7 - 8 Jahre
8 - 9 Jahre

9 - 10 Jahre
Körperpflege
Waschen = Teilwaschen4 min2 min--------
Baden/Duschen10 min6 min4 min2 min
Zahn/Mundpflege3 min3 min--------
Kämmen2 min------------
Blase/Darm3 min------------
Summe22 min11 min4 min2 min
Ernährung
Mundgerechte Zubereitung3 min2 min2 min----
Nahrungsaufnahme----------------
Summe3 min2 min2 min----
Mobilität
Aufstehen/zu Bett5 min4 min2 min2 min
An-/ Ausziehen5 min4 min2 min2 min
Gehen/ Stehen----------------
Summe10 min8 min4 min4 min
Treppensteigen----------------Gesamt25 min21 min10 min6 min

http://www.behinderte-kinder.de/pflege/pfleg.htm

Geändert von evma (07.01.2007 um 16:14 Uhr).
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  #2  
Alt 07.01.2007, 16:31
Caro Caro ist offline
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Beiträge: 6.413
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Vielen Dank für die Tabelle, sehr hilfreich. Ich hab ja nun kein gesundes Kind, aber jetzt weiß ich, wieviel Mehraufwand ich habe
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  #3  
Alt 07.01.2007, 17:02
Benutzerbild von evma
evma evma ist offline
Teammitglied - Entscheidungsträger
 
Registriert seit: 01.08.2005
Ort: ostsee
Beiträge: 24.215
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deswegen habe ich es reingesetzt und sobald du etwas schriftliches in der hand hast pflegegeld beantragen
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  #4  
Alt 07.01.2007, 17:47
Benutzerbild von evma
evma evma ist offline
Teammitglied - Entscheidungsträger
 
Registriert seit: 01.08.2005
Ort: ostsee
Beiträge: 24.215
Standard

Pflegetagebuch
Wenn jemand vom Medizinischen Dienst zu euch ins Haus kommt, ist das eine Ausnahmesituation, in der man sich als Eltern befindet. Man hat Pflegegeld beantragt, weil man sein krankes oder behindertes Kind betreut und dies mit einem erheblich höheren Aufwand verbunden ist, als mit einem Nicht-Behinderten oder gesunden Kind. Es geht jetzt darum, dem Gegenüber die gesamten Defizite und Schwierigkeiten aufzuzählen, die man sonst als Alltag wahrnimmt oder verdrängt.
Da ist es auf jeden Fall mehr als hilfreich, ein sogenanntes Pflegetagebuch zu führen. Über einen Zeitraum von zwei repräsentativen Wochen schreibt man alles auf, was die Pflege betrifft und wieviel Zeit das in Anspruch nimmt: dem Kind aufs Töpfchen helfen oder die Windel wechseln, das Essen mundgerecht zubereiten und füttern, Fahrten zu diversen Ärzten und Therapien, im Falle der Heilpädagogischen Frühförderung auch die Therapie selbst, mehrmals tägliche Körperpflege z.B. nach häufigem Erbrechen, Gabe von Medikamenten, etc.
Das alles ist für uns Eltern so normal, aber wenn man alles mal so aufschreibt, wundert man sich über die vielen Minuten, die über den Tag verteilt zusammenkommen. Das Pflegetagebuch ist für den MdK ein wichtiger Anhaltspunkt und für uns als Pflegende ist es sehr wichtig, weil auf keinen Fall etwas vergessen wird in diesen wichtigen Minuten.
Pflegegeld
Je nach Ausmaß des Hilfebedarfs in den Bereichen der Grundpflege, das sind Körperpflege, Ernährung, Mobilität oder hauswirschaftliche Versorgung (dazu zählen Einkaufen, Kochen, Reinigen der Wohnung, Spülen, Wechseln und Waschen der Wäsche und Kleidung oder Beheizen) erfolgt die Zuordnung zu einer der drei Pflegestufen und es wird ein nach drei Stufen gegliedertes Pflegegeld (bzw. Pflegesachleistung bei Fremdpflege) gezahlt:
aPflegeaufwand im TagesdurchschnittSachleistungGeldleistungPflegestufe I Erhebliche Pflegebedürftigkeit
Pflegebedarf 90 Min., davon Grundpflege 45 Min.384,00 EUR205 EURPflegestufe II Schwerpflegebedürftigkeit
Pflegebedarf 180 Min., davon Grundpflege 120 Min.921 EUR410 EURPflegestufe III Schwerstpflegebedürftigkeit
Pflegebedarf 300 Min., davon Grundpflege 240 Min., zusätzlich auch nachts Pflegebedarf1.432 EUR655 EUR
Soziale Absicherung der pflegenden Person
Pflegepersonen werden gem. SGB XI § 44 sozial abgesichert. Sie erhalten einen Beitrag zur Rentenversicherung, deren Höhe vom Grad der Pflegebedürftigkeit abhängt. Für nicht erwerbsmäßig tätige häusliche Pflegekräfte (insbesondere Angehörige) übernimmt die Pflegeversicherung die Beitragszahlung zur Rentenversicherung. Die Beitragshöhe ist abhängig von der Stufe der Pflegebedürftigkeit und dem Umfang der Pflegetätigkeit. Voraussetzung ist, dass die Pflegeperson den Pflegebedürftigen mindestens 14 Stunden wöchentlich pflegt. Die Pflegeperson kann daneben einer Erwerbstätigkeit bis zu 30 Stunden wöchentlich nachgehen. Auch die Unfallversicherung der Pflegeperson ist sichergestellt. Es ist die Sache der Pflegekasse, die pflegende Person bei den Renten- und Unfallversicherungsträgern zu melden. Über diese Meldung erhält man eine Bescheinigung der Pflegekasse.


Unser Linktipp zum Thema:


Das Forum für besondere Kinder Steuermerkblatt für Eltern behinderter Kinder

Pflegebedürftigkeit

Pflegebedürftig zu werden ist ein Schicksal, das jeden von uns treffen kann.Durch die Pflegeversicherung wurde im Jahre 1995 ein Gesetz geschaffen, das allen pflegebedürftigen Krankenversicherten die Möglichkeit gibt, Leistungen für häusliche oder stationäre Pflege beantragen zu können.
Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit
  1. Bei der Pflegekasse der Krankenkasse muss die Leistung beantragt werden, diese überprüft die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen
  2. die Pflegekasse veranlaßt eine Prüfung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MdK) ob Voraussetzungen erfüllt sind und welche Stufe der Pflegebedürftigkeit vorliegt, dazu übergibt sie ihr den Antrag sowie weitere zur Begutachtung erforderliche Unterlagen
  3. Der MdK holt Auskünfte von Ärzten, Pflegepersonen (oder -einrichtungen) ein
  4. Der MdK sendet Besuch in die Pflegeeinrichtung oder häusliche Umgebung und wertet diesen aus.
  5. Der MdK teilt der Pflegekasse das Ergebnis mit: liegen Voraussetzungen für Pflegebedürftigkeit vor, Beginn der Pflegebedürftigkeit, Pflegestufe und Umfang der Pflegetätigkeit sowie ob vollstationäre Pflege erforderlich ist
  6. Die Pflegekasse teilt dem Versicherten schriftlich mit, ob eine Pflegebedürftigkeit vorliegt und wenn ja die Pflegestufe
Gegen die Entscheidung der Pflegekasse kann Widerspruch eingelegt werden. Dieser muss binnen 4 Wochen nach Eingang des Bescheids erfolgen. Auch hier gilt, dass man ersteinmal einen formlosen Widerspruch einlegen kann und die Begründung später erfolgen kann. Wenn Widerspruch eingelegt wurde, befasst sich ein Widerspruchsausschuss damit. Gibt dieser dem Widerspruch nicht statt, kann man vor das Sozialgericht gehen und Klage einreichen.
Es empfiehlt sich jedoch nicht immer, diesen Weg vor das Gericht zu gehen. In den meisten Fällen ist man besser beraten, es zu einem späteren Zeitpunkt nocheinmal zu versuchen.
Pflegegeld für Kinder zu beantragen kann recht mühsam sein. Es gibt keine Formulare wie für Erwachsene, anhand derer eine Wertung stattfinden kann. "Alle Kinder brauchen Pflege, je kleiner, desto mehr" - frei nach diesem Motto wird der erste Antrag oft abgeschmettert. Da heißt es kämpfen wie für so vieles.
Bei der Festlegung der Pflegestufen wird der Hilfsaufwand für kranke oder behinderte Kinder mit dem für gleichaltrige, gesunde Kinder verglichen. Nur der über den natürlichen, altersbedingten Pflegeaufwand hinausgehende Hilfebedarf ist zu berücksichtigen. Ob ein Anspruch besteht und wenn ja, in welchem Umfang, entscheidet der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK). Anhand der folgenden Tabelle errechnen die Gutacher des MDK den Mehrbedarf für kranke bzw. behinderte Kinder.
http://www.kinder-stadt.de/index.html?kat=%2Fkinder.html%3Fid%3D10%26unterkat %3Dks_behindert%26tabname2%3Dks_behindert
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  #5  
Alt 07.01.2007, 18:27
Nancy
 
Beiträge: n/a
Standard

Danke für die Info, liebe evma.
Ein wichtiges Thema für die jungen Mütter hier!

LG
Nancy
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