Liebe Eva,
Pflegesachleistungen sind Leistungen, die die Krankenkasse zahlt, allerdings nicht in finanzielle Mittel für den Bedürftigen oder dessen Angehörigen umwandelt.
Das heisst:
Wenn Du beispielsweise einen Mehrbedarf hast, der über Pflegestufe 3 hinausgeht oder den jährlichen Mehrbedarf bei erhöhtem Bedarf in Kauf nimmst, erhälst Du in diesen Fällen nur Dienstleistungen über Pflegedienste mittels Einsätzen, nicht aber die Summe des Geldes, wenn Du diese Dienste nicht in Anspruch nimmst.
Im Falles eines genehmigten Bedarfs, den Du nicht in Form von Pflegeeinsätzen oder Betreuungsdiensten für Dich oder den zu betreuenden Angehörigen in Anspruch nimmst, verfällt automatisch die Summe, die Dir hierfür zusteht.
LG
Nancy
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