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  #1  
Alt 14.03.2007, 08:18
Nancy
 
Beiträge: n/a
Standard Pflegesachleistungen in Persönliches Budget einbeziehen.

Berlin (kobinet) Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge forderte heute den Gesetzgeber auf, auch Pflegesachleistungen in das Persönliche Budget für behinderte Menschen einzubeziehen. Bisher sind sie nur in Form von Gutscheinen, nicht aber als Geldleistung darin enthalten.

"Die Ausklammerung der Pflegesachleistung aus dem Persönlichen Budget widerspricht dem Ziel, dass behinderte Menschen Betreuungs- oder Pflegeleistungen selbstbestimmt einkaufen sollen", so Wilhelm Schmidt, Vorsitzender des Deutschen Vereins. "Damit wird eine erfolgreiche Umsetzung dieser neuen und vielversprechenden Leistungsform verhindert."

Bisher haben nur 405 Personen bundesweit das Persönliche Budget in Anspruch genommen. Die Modellphase läuft Ende 2007 aus. Der Deutsche Verein fordert, dass mit der Reform der Pflegeversicherung die Pflegesachleistung für behinderte Menschen budgetfähig wird. Für die erfolgreiche Umsetzung des Persönlichen Budgets sei zudem die Weiterbildung und Qualifizierung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Leistungsträger und der Aufbau eines wohnortnahen Beratungs- und Unterstützungssystems erforderlich.

Quelle: Kobinet
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  #2  
Alt 14.03.2007, 18:02
Benutzerbild von evma
evma evma ist offline
Teammitglied - Entscheidungsträger
 
Registriert seit: 01.08.2005
Ort: ostsee
Beiträge: 24.215
Standard

was sind pflegesachleistungen.kann jemand mir diesen bericht mal erklären stehe auf den schlauch
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  #3  
Alt 14.03.2007, 18:24
Nancy
 
Beiträge: n/a
Standard

Liebe Eva,

Pflegesachleistungen sind Leistungen, die die Krankenkasse zahlt, allerdings nicht in finanzielle Mittel für den Bedürftigen oder dessen Angehörigen umwandelt.

Das heisst:

Wenn Du beispielsweise einen Mehrbedarf hast, der über Pflegestufe 3 hinausgeht oder den jährlichen Mehrbedarf bei erhöhtem Bedarf in Kauf nimmst, erhälst Du in diesen Fällen nur Dienstleistungen über Pflegedienste mittels Einsätzen, nicht aber die Summe des Geldes, wenn Du diese Dienste nicht in Anspruch nimmst.

Im Falles eines genehmigten Bedarfs, den Du nicht in Form von Pflegeeinsätzen oder Betreuungsdiensten für Dich oder den zu betreuenden Angehörigen in Anspruch nimmst, verfällt automatisch die Summe, die Dir hierfür zusteht.


LG
Nancy
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  #4  
Alt 14.03.2007, 18:31
Benutzerbild von evma
evma evma ist offline
Teammitglied - Entscheidungsträger
 
Registriert seit: 01.08.2005
Ort: ostsee
Beiträge: 24.215
Standard

danke dir liebe nany jetzt wo du es geschrieben hast ist es mir auch wieder eingefallen.wir hatten ja schon einmal darüber geschrieben aber ich habe es echt vergessen.finde es aber trotzdem gut das dazu jetzt noch eine erklärung hier steht.kann mir vorstellen das man manchmal bei all den sachen auf den schlauch steht.und gar nicht richtig mehr durchblickt.vor allen es ändert sich ja immer was.und da auf den laufenden zu bleiben ist gar nicht so einfach
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