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Pflegegeld Hier können Themen zum Pflegegeld gepostet werden. Erfahrungen, Fragen, ...

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  #21  
Alt 04.11.2007, 11:44
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angelika angelika ist offline
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24-Stunden Betreuung: Wieder eine Pfuschlösung

Die Regelungen der Förderung zur "24-Stunden Betreuung" war von Anfang an umstritten.
Mehrfach wurde aufgezeigt, dass die angebliche "24-Stunden Betreuung" nicht das hält, was der Name verspricht. Auch bei der Förderung wurde aus vielen Gründen als mangelhaft bewertet.

Unbeirrt und gegen die Empfehlung des Bundesbehindertenbeirat wurde Förderrichtlinien von Sozialminister Dr. Erwin Buchinger (SPÖ) durchgedrückt.
Auch die Pensionistenverbände liefen gegen die Förderrichtlinien bei der Hausbetreuung Sturm.
Nun vereinbart


Am 3. November 2007 wurde nun bekannt, dass sich die Landessozialreferenten mit Sozialminister Buchinger auf eine Anhebung der Vermögensgrenze von 5.000 auf 7.000 Euro einigten.
Das ist reine Kosmetik, weil es um den Grundsatz der Einkommensunabhängikgeit geht, wie er auch im Bundes-Pflegegeldgesetz festgeschrieben ist.
"klassenkämpferischer Weg"


Deutlich wird BZÖ Sozialsprecherin Ursula Haubner. Die frühere Sozialministerin fordert die Länder auf, hier ein Zeichen gegen den unsozialen und klassenkämpferischen Weg von Sozialminister Buchinger zu setzen und auf die Vermögensgrenze zu verzichten."SPÖ und ÖVP führen nur Grenzen ein, die willkürlich Menschen bestrafen und nur zu einer massiven Erhöhung von Bürokratie und Verwaltungskosten führen, ohne die Menschen zu entlasten".
FPÖ-Behindertensprecher Norbert Hofer lehnt Einkommensgrenzen im Rahmen der Pflege und der Betreuung daheim grundsätzlich ab. Die SeniorInnensprecherin der Grünen, Sabine Mandak, fordert, "dass es in Österreich einen Rechtsanspruch auf Pflege, Betreuung und Therapie geben muss, so dass im Bedarfsfall alle Menschen die Unterstützung bekommen, die sie brauchen".

quelle:bizeps
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angie
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  #22  
Alt 22.12.2007, 15:41
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LH Pröll und LR Bohuslav präsentierten eigenes NÖ Pflegemodell

Pflege in NÖ muss auch in Zukunft leistbar sein

Niederösterreich geht in der Pflegebetreuung einen eigenständigen Weg, "der für die Betroffenen auch leistbar ist und im Einklang mit den vorhandenen Gesetzen steht", sagte Landeshauptmann Dr. Erwin Pröll heute, Freitag, bei der Präsentation des NÖ Pflegemodells.
Bei der 24-Stunden-Betreuung wird es weiterhin keine Vermögensgrenzen geben. Die Förderung für selbstständige Tätigkeit der Pfleger beträgt 500 Euro pro Monat, für unselbstständige Tätigkeit 1.000 Euro. "Damit ist gewährleistet", so Pröll, "dass mit Auslaufen der Amnestie für illegale Pflegekräfte auf Bundesebene mit 1. Jänner 2008 die Pflege in Niederösterreich weiterhin leistbar ist und nicht bestraft wird."
Das Pflegemodell von Sozialminister Buchinger bezeichnete Pröll "als untaugliches Modell". Mit dem eigenen NÖ Modell wolle man der "unsozialen, kalten und herzlosen Politik Buchingers" eine klare Absage erteilen. In Niederösterreich gibt es rund 4.000 Pflegefälle; nur 15 hätten das "Buchinger-Modell" angenommen, so Pöll. "Das kommt nicht von ungefähr."
Das Land Niederösterreich geht noch einen Schritt weiter. Bei der stationären Pflege wird mit 1. Jänner 2008 der Regressanspruch auf das Vermögen der Kinder gestrichen. "Damit wird sichergestellt, dass auf die Kinder der Betroffenen keine finanziellen Belastungen zukommen."
Anspruch auf Förderung des Pflegegeldes besteht ab der Pflegestufe 3. Die Ausnahme sind Demenzerkrankungen. "Hier gibt es bereits ab der Pflegestufe 1 eine Förderung des Pflegegeldes in Niederösterreich", sagte Landesrätin Dr. Petra Bohuslav. Die Kosten für das NÖ Pflegepaket bezifferte der Landeshauptmann mit insgesamt 30 Millionen Euro (24 bis 25 Millionen Euro für das Pflegemodell, der Rest auf den Regressverzicht).
Für eine legale selbstständige Tätigkeit ist der Abschluss eines Personenbetreuungsvertrages sowie die Anmeldung des Gewerbes und bei der Sozialversicherung und Anmeldung beim zuständigen Finanzamt notwendig. Für eine legale unselbstständige Tätigkeit braucht es ebenfalls den Abschluss eines Arbeitsvertrages sowie die Anmeldung der Betreuungspersonen bei der Gebietskrankenkasse.
Entsprechende Förderanträge sind an das Amt der NÖ Landesregierung zu richten. Die Einkommensgrenze beträgt 2.500 Euro (netto). Dazu wird die Beratungs- und Informationsarbeit zum NÖ Pflegepaket forciert. Die NÖ Pflege-Hotline
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