| Pflegegeld Hier können Themen zum Pflegegeld gepostet werden. Erfahrungen, Fragen, ... |

12.05.2007, 09:14
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Österreich: Sozialministerium zahlt vorerst die Mehrkosten
Sozialministerium zahlt vorerst die Mehrkosten
Der Streit um die Kostenaufteilung ist vorerst beendet. Das Sozialministerium übernimmt in der ersten Phase die Kosten für das Hausbetreuungsgesetz in der Höhe von 17 Millionen Euro.
Ab Juli 2007, wenn das Amnestie-Gesetz für bisher illegal beschäftigte Pflegekräfte ausläuft, soll ein neues Fördermodell gelten, sagte Sozialminister Dr. Erwin Buchinger (SPÖ) am 8. Mai 2007 im ORF-Mittagsjournal und kündigt gleichzeitig an, dass die Details noch ausverhandelt werden.
Im Finanzstreit zwischen Bund und Länder ist nun eine Übergangslösung erfolgt. Zumindest für die Zeit von Anfang Juli bis Ende des Jahres werde der Bund die Pflegeförderung alleine bezahlen, ab 2008 sollen sich Bund und Länder dann die Kosten im Verhältnis 60 zu 40 teilen, sagt Buchinger. Doch das ist noch nicht fix, denn einige Bundesländer streben eine Aufteilung von 70 zu 30 an.
Der Sozialminister begründet dieses Angebot für das heurige Jahr damit, dass die Länder nur mit einem Nachtragsbudget die zusätzlichen Kosten decken könnten, der Bund in seinem Budget aber schon Vorsorge getroffen habe. "Vor die Alternative gestellt, tausende Menschen ohne Förderung mit hohen Kosten allein zu belassen oder über einen gewissen Zeitraum als Bund das allein zu finanzieren, ist für mich als Sozialpolitiker die Antwort völlig klar. Da spielt die eine oder andere Million keine Rolle", erläutert Buchinger.
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22.05.2007, 10:19
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Pflegegeld soll selbstbestimmtes Leben ermöglichen
Soziale Errungenschaft "Pflegegeld" muss weiterhin als Geldleistung bestehen bleiben!
Betroffen zeigt sich die Behindertensprecherin der ÖVP Wien, LAbg. Karin Praniess-Kastner, über die neuerliche Diskussion, das Pflegegeld in eine Sachleistung umzuwandeln.
"Das Pflegegeld ist eine soziale Errungenschaft, die es den Menschen mit Pflegebedarf möglich machen soll, selbstbestimmt und individuell die entsprechende Pflege und Betreuung zu organisieren", betont Praniess-Kastner.
Sachleistungen zwingen Menschen in Bevormundung
Eine Umwandlung des Pflegegelds ausschließlich in Sachleistungen würde die betroffenen Menschen wieder in Einrichtungen oder Institutionen zwingen, so die ÖVP-Behindertensprecherin.
"Sowohl Integration in die Gesellschaft wie auch das selbstbestimmte Leben würden mit der Einführung von Sachleistungen wieder eingeschränkt werden. Am bewährten Pflegegeldmodell sollte daher nicht gerüttelt werden", fordert Praniess-Kastner.
Zudem fordert die Wiener Behindertensprecherin eine rasche Weiterentwicklung des Pflegegeldes für behinderte Kinder, demenzkranke Personen und Menschen mit hohem Hilfebedarf. "Das Pflegegeld für behinderte Kinder bedarf dringend einer Anpassung, um den Bedürfnissen der betroffenen Kinder und ihrer Eltern gerecht zu werden", so die Wiener Behindertensprecherin. Auch sollte man sich rasch auf eine nach oben offene Pflegestufe für Menschen mit hohem Hilfebedarf einigen und dem hohen Betreuungsaufwand für demenzkranke Menschen Rechnung tragen.
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22.05.2007, 10:21
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Huainigg: Pflegegeld als Geldleistung hat sich bewährt
Für nicht zweckmäßig und nicht zu Ende gedacht hält der Sprecher des ÖVP-Parlamentsklubs für Menschen mit Behinderung, Abg. Dr. Franz-Joseph Huainigg, den steirischen Vorschlag, das Pflegegeld in eine Sachleistung umzuwandeln.
"Das Pflegegeld als Geldleistung hat sich bestens bewährt. Es gibt den Betroffenen Flexibilität und ermöglicht ihnen, individuell und ihrem Bedarf entsprechend Pflege und Betreuung zu organisieren", sagte Huainigg heute, Montag.
Eine Umwandlung in eine Sachleistung sei nicht nur unfinanzierbar, sondern bevormunde pflegebedürftige und behinderte Menschen und dränge sie in Institutionen. "Der Wunsch der Betroffenen ist es, im eigenen familiären Umfeld selbstbestimmt leben zu können, und das muss der Ansatzpunkt in einer lösungsorientierten Diskussion sein", so der ÖVP-Behindertensprecher.
"Die derzeitigen Rahmenbedingungen in den Pflegeheimen sind oft nicht mehr ganz zeitgemäß und entsprechen vielfach nicht mehr den Bedürfnissen der Betroffenen und deren Streben nach Integration und selbstbestimmtem Leben", so Huainigg weiter. Es brauche ein breites Angebot an regionalen stationären, teilstationären und mobilen Betreuungs- und Pflegemöglichkeiten sowie eine weitere Verbesserung der Unterstützungsmaßnahmen für pflegende Angehörige. "Behinderte und ältere Menschen möchten selbst entscheiden, wie sie leben und alt werden möchten. Dafür müssen wir die geeigneten Rahmenbedingungen schaffen. Bewährtes, wie das Pflegegeld, sollte nicht in Frage gestellt werden", schloss Huainigg.
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28.05.2007, 09:01
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Ergänzung des Bundespflegegeldgesetzes
Ergänzung des Bundespflegegeldgesetzes
BIZEPS hat sich daher an die Klubobleute und BehindertensprecherInnen der Parlamentsparteien gewandt und ersucht, noch Änderungsvorschläge zu berücksichtigen.
"Mit dem Hausbetreuungsgesetz wurde die Rechtsgrundlage für eine 24-Stunden-Betreuung zu Hause geschaffen. Aufgrund der Einkommenssituation der pflegebedürftigen Menschen bestehen jedoch Finanzierungslücken", wird das zu lösende Problem im Regierungsentwurf zur Änderung des Bundespflegegeldgesetzes beschrieben.
"Zur Finanzierung der 24-Stunden-Betreuung soll auch im Bundespflegegeldgesetz die Möglichkeit der Gewährung einer Zuwendung geschaffen werden", heißt es im Erläuterungstext. BIZEPS hat sich den Entwurf genauer angesehen.
"Seit 15 Jahren führen wir Beratungen von hilfs- und pflegebedürftigen Menschen durch und sind daher mit der Lebenssituation dieser Personengruppe eng vertraut. Grundsätzlich möchten wir festhalten, dass wir eine Regelung der Beschäftigungsverhältnisse für gut und richtig erachten", erläutert Annemarie Srb-Rössler, Obfrau von BIZEPS - Zentrum für Selbstbestimmtes Leben.
Doch einige Punkte "müssen unserer Meinung nach jedoch noch vor der Beschlussfassung im Plenum abgeändert werden", hält sie fest.
Zuwendungen erst ab Pflegestufe 5
Im Bundespflegegeldgesetz soll eine Möglichkeit geschaffen werden, pflegebedürftigen Menschen oder ihren Angehörigen Zuwendungen aus dem Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung zur Förderung der 24-Stunden-Betreuung zu Hause zu gewähren. Doch soll es diese Möglichkeit nur für Personen mit einem Hilfebedarf ab der Pflegestufe 5 geben.
"Aus unseren Beratungsgesprächen wissen wir, dass erfahrungsgemäß der individuelle Hilfebedarf der Betroffenen durch die Amtsärztinnen und Amtzsärzte sehr unterschiedlich gewertet wird. Wir regen daher an, die geplanten Zuwendungen bereits ab der Stufe 3 vorzusehen", verweist Srb-Rössler auf den Erfahrungsschatz von BIZEPS.
Kein Rechtsanspruch
"Auf die Zuwendungen - laut Regierungsvorlage - gibt es gemäß § 22 Bundesbehindertengesetz keinen Rechtsanspruch, wie dem § 25 Bundesbehindertengesetz zu entnehmen ist", zeigt die Leiterin von BIZEPS auf und führt aus: "Dies würde bedeuten, dass einerseits erhebliche Mehrkosten für die Betroffenen durch Beschäftigungsverhältnisse vorgeschrieben werden und andererseits nicht einmal klar ist, ob sie eine Zuwendung erhalten werden."
Heimhilfe-Ausbildung vorgeschrieben
"Wir sind grundsätzlich gegen eine generelle Vorschreibung einer Heimhilfe-Ausbildung, da wir vom Konzept der Persönlichen Assistenz ausgehen", erläutert sie und weist darauf hin, dass es mit der derzeitigen Regelung keine Zuwendungen bei Persönlicher Assistenz gäbe.
Auskunftspflicht
"Die vorgesehene Auskunftspflicht der Betreuungskräfte wird von uns als unzulässiger Eingriff in die Privatsphäre der Betroffenen betrachtet", zeigt sich Srb-Rössler entsetzt und hält fest: "Wir lehnen dies daher schärfstens ab." BIZEPS hat sich daher an die Klubobleute und BehindertensprecherInnen der Parlamentsparteien gewandt und sie eindringlich ersucht, "sich dafür einzusetzen, dass bei der geplanten Beschlussfassung der Novellierung unsere Anregungen berücksichtigt werden."
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02.06.2007, 08:37
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Bedürfnisgerechte Pflege sicherstellen
Bedürfnisgerechte Pflege sicherstellen
FPÖ fordert Erhöhung, um für Betroffene notwendige Betreuung und Hilfe sicher zu stellen.
"Das Pflegegeld hat den Zweck, in Form eines Beitrages pflegebedingte Mehraufwendungen pauschaliert abzugelten, um pflegebedürftigen Personen soweit wie möglich die notwendige Betreuung und Hilfe zu sichern sowie die Möglichkeit zu verbessern, ein selbstbestimmtes, bedürfnisorientiertes Leben zu führen." So steht es zumindest in § 1 des Bundespflegegeldgesetzes.
Pflegebedürftige Personen erhalten also eine Geldleistung und können selber aussuchen, wie sie das Geld einsetzen - ob sie Fremdpersonen für die Pflege beschäftigen, soziale Dienste in Anspruch nehmen, in ein Pflegeheim ziehen oder sich durch Familienangehörige pflegen lassen. Demnach soll also die Pflege durch Angehörige gleich viel wert sein wie die anderen Möglichkeiten.
FPÖ-Behindertensprecher NAbg. Norbert Hofer weist nun aber darauf hin, dass die Praxis anders aussieht als es das Gesetz vorsieht. Von einer bedarfsgerechten Pflege könne heute keine Rede mehr sein.
Norbert Hofer: "Wenn ein Pflegebedürftiger einen ambulanten Hilfsdienst in Anspruch nimmt, kann er mit dem Pflegegeld etwa 60 Stunden im Monat abgelten. Meist reichen diese 60 Stunden aber nicht aus. Auch bei nachgewiesenen 180 benötigten Stunden in der höchsten Pflegestufe reicht das Pflegegeld nicht aus. Das macht eine Pflege zu Hause praktisch unmöglich und trägt dazu bei, dass die Pflegebedürftigen in Heime abgeschoben werden."
Das könne aber keineswegs das Ziel sein, da ein selbstbestimmtes Leben und vor allem ein Altern in Würde in Österreich möglich gemacht werden müssten, stellt Hofer fest. Dass kaum jemand lieber in ein Pflegeheim will, als bei seinen Lieben daheim zu bleiben sei nichts Neues, auch zahlreiche Studien und Umfragen würden dies eindeutig belegen. Hofer: "Angesichts der herrschenden Zustände im Pflegebereich, die die Wahlfreiheit der Unterstützungsbedürftigen zunichte machen, muss endlich eine Erhöhung des Pflegegeldes her. § 1 des Pflegegeldgesetzes sagt nichts anderes, aber Tatsache ist, dass ein bedürfnisorientiertes Leben schon lange nicht mehr möglich ist. Die FPÖ fordert eine einmalige Erhöhung um 17 Prozent, damit das Pflegegeld zumindest dem Wert bei seiner Einführung im Jahr 1993 entspricht. Außerdem muss eine jährliche Valorisierung her. Pflege muss leistbar werden, um den Bedürftigen ein würdiges und selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen."
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02.06.2007, 08:39
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Offener Brief an den Bundeskanzler zum Thema Pflege
FPÖ-Behindertensprecher Hofer: Offener Brief an den Bundeskanzler zum Thema Pflege
FPÖ-Behindertensprecher, NAbg. Ing. Norbert Hofer richtete einen offenen Brief an Bundeskanzler Gusenbauer, welchen wir in der Folge veröffentlichen: "Weil WIR Wort halten!"
Sehr geehrter Herr Bundeskanzler!
Der Präsident des Dachverbandes der österreichischen Behinderten-Organisationen hat gestern darauf hingewiesen, dass das Pflegegeld in den letzten vierzehn Jahren nur zweimal valorisiert worden ist. Wie wir heute wissen, liegt der Kaufkraftverlust bereits bei 18 Prozent.
Präsident Klaus Voget hat auch darauf aufmerksam gemacht, dass die Behinderten-Organisationen nicht in die Planung der Pflegeförderung miteinbezogen wurden. Die Behinderten-Organisationen würden laut Voget gerade einmal informiert.
Herr Bundeskanzler, die SPÖ hat in ihrem Wahlkampf vor der Nationalratswahl folgendes auf ihren Plakaten kundgetan: "Weil WIR Wort halten!".
In einem Interview mit der Behindertenorganisation BIZEPS vor dem 1. Oktober 2006 haben Sie wörtlich versprochen: "Das Pflegegeld muss jährlich mit zumindest der Inflationsrate angehoben werden." Hier haben Sie ihr Wort bereits gebrochen. Sie weigern Sich, diese Anpassung vorzunehmen.
Sie haben auch versprochen, die Behindertenorganisationen bei der Erarbeitung der notwendigen politischen Rahmenbedingungen einzubinden. Auch hier haben Sie Ihr Wort gebrochen, wie wir von Präsident Voget wissen.
Ich fordere Sie auf, Ihr Wort zu halten.
Mit freundlichen Grüßen Norbert Hofer
Weitere Informationen: Pflegegeld
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04.06.2007, 08:50
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Massive Kritik an Buchinger
Massive Kritik an Buchinger
Waren bisher meist nur die Streitereien zwischen den Ländern und dem Bund in den Medien, so kommt nun eine weitere Welle der Kritik auf den Sozialminister zu. Behindertenorganisationen melden sich massiv zu Wort.
Bestimmendes Thema des 30. Mai 2007 war die massive Kritik von Dr. Klaus Voget, Präsident der ÖAR, am Sozialminister im Ö1-Morgenjournal.
Buchingers derzeitiges Modell, in dem nur die Pflegestufen Fünf bis Sieben gefördert werden sollen, hält Voget für völlig unzureichend: "Pflegebedürftige der Stufen Fünf bis Sieben haben einen Vorteil oder eine gleichbleibende Situation, während jene von Eins bis Vier eine Situation vorfinden werden, die wesentlich teurer wird." Gerade Pflegebedürftige der Stufen Eins bis Vier benötigen derzeit die meisten illegalen Pflegekräfte, betont Voget im ORF.
Kaufkraftverlust
"Seit 1993 haben wir das Pflegegeld, und in Wirklichkeit ist es in diesen 14 Jahren zweimal valorisiert worden. Also der Kaufkraftverlust liegt schon irgendwo zwischen 14 und 20 Prozent. Auf der anderen Seite haben sich aber die Dienstleistungen sehr wohl beträchtlich verteuert. Das heißt, die Schere geht eigentlich doppelt auseinander", erläutert Voget.
Nur informiert, aber nicht in die Planung einbezogen
Er spart auch nicht mit Kritik am derzeitigen Sozialminister. Voget wundert sich nur, warum die Behindertenorganisationen vom Sozialminister nicht in seine Planung miteinbezogen werden.
Man wurde laut Voget gerade einmal informiert; da gäbe es seitens des Sozialministeriums Nachholbedarf. Er bedauert auch, dass Buchinger sich derzeit noch zu sehr auf den arbeitsrechtlichen Teil der Pflegeförderung und zu wenig auf die Pflegebedürftigen selbst konzentriere, berichtet der ORF.
Parteien stimmen zu
Die geäußerte Kritik wird von GRÜNEN, FPÖ, und BZÖ unterstützt. Selbst der Regierungspartner ÖVP schließt sich der Kritik an. Die GRÜNE Behindertensprecherin, Theresia Haidlmayr, fordert "Persönliche Assistenz", die BZÖ-Sozialsprecherin, Ursula Hauber, eine jährliche Valorisierung und der FPÖ-Behindertensprecher, Norbert Hofer, hält fest, dass von bedarfsgerechter Pflege " keine Rede" mehr sein kann.
"Es ist tatsächlich nicht nachzuvollziehen, wenn Buchinger die Behindertenorganisationen nicht in die Planung des Pflegemodells mit einbezieht", so die ÖVP-Familiensprecherin, Ridi Steibl,.
Landau "Teillösung ist Scheinlösung"
Auch Caritasdirektor Michael Landau liefert sich mit dem Sozialminister in der Ö1-Diskussion "Im Klartext" am 30. Mai 2007 eine intensive Diskussion und warnt davor, dass die präsentierte Teillösung eine Scheinlösung sein könnte.
Buchinger versteht die Kritik zwar, fühlt sich aber teilweise ungerecht behandelt. Er könne nicht die Versäumnisse der Vorgängerregierung in kürzester Zeit beseitigen. Man werde aber "die Betroffenen nicht im Stich lassen", zitiert der Standard den Sozialminister.
Es bleibt zu hoffen, dass Sozialminister Dr. Erwin Buchinger (SPÖ) sich in seinem unbestrittenen Elan nicht beirren lässt und manche Punkte der vorgetragenen Kritik beherzigt. Besonders die rechtzeitige Einbeziehung der Betroffenen - nicht die bloße Information über bereits vereinbartes - ist das am schärfsten zu kritisierende Versäumnis des Ressortzuständigen. Manche Schnitzer - wie die jüngsten Versäumnisse bei der Novelle des Pflegegeldgesetzes - wären vermeidbar gewesen bzw. sind es immer noch.
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10.06.2007, 11:57
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24-Stunden-Betreuung weiterhin nicht leistbar
24-Stunden-Betreuung weiterhin nicht leistbar.
Das sagen nicht nur die Betroffenenorganisationen, sondern auch die Hilfsorganisationen. Resümee: Die Nachfrage nach den neuen Regeln des Pflegepakets werde - wenn überhaupt - "äußerst gering" sein.
Die kürzlich im Parlament beschlossenen Änderungen - genannt "Pflegepaket" sind mehr Parteipolitik und Ideologie, denn Hilfe für die Betroffenen.
Seit vielen Wochen sagen viele namhafte Expertinnen und Experten, dass die Regelungen, die Sozialminister Dr. Erwin Buchinger (SPÖ) und Wirtschaftsminister Dr. Martin Bartenstein (ÖVP) erstritten haben, weltfremd sind.
Viele Fragen seien noch offen, man spricht von Chaos, Verwirrung und Verunsicherung. "Es ist eine Plagerei", sagt die Caritas, "es ist eine Zumutung", das Rote Kreuz. "Wir kennen uns nicht aus", hört man von Betroffenen, berichtet das Ö1-Abendjournal am 8. Juni 2007.
Keine 24-Stunden-Betreuung
In den Medien stand, das so genannte Hausbetreuungsgesetz ermöglicht keine 24-Stunden-Betreuung, weil es zwar einige arbeitsrechtliche Probleme angeht, aber nur einen Teil der vorgegebenen 24-Stunden-Betreuung abdeckt.
Obwohl Bartenstein und Buchinger dieser Umstand bekannt ist, wird vorsätzlich behauptet, dass es "ein bis zu 24 Stunden" Betreuungsmodell sei.
Mangelhafte Förderung
Doch es werden noch weitere Unwahrheiten verbreitet. Weil anscheinend schon von Anfang an klar war, dass der Sozialminister mit den Ländern keine Lösung erreichen wird, wurden auch die Kosten viel zu gering angesetzt.
Es wurde laufend behauptet, dass mit 2.500 bis 3.000 Euro eine 24-Stunden-Betreuung finanzierbar wäre. Jedem halbwegs Kundigen war klar, dass damit in keinster Weise die Kosten abgedeckt werden können. Warum Buchinger mit Nachdruck trotzdem diese falschen Zahlen weiter verbreitet bleibt sein Geheimnis.
In der Presse vom 9. Juni 2006 wird dies im Artikel "Pflege: 4500 Euro pro Betreuungsfall" klar auf den Punkt gebracht.
Schon fast blauäugig wird es, wenn Buchinger davon spricht, dass die Kosten im wesentlichen beim selben Niveau bleiben, um dann im nächsten Interview von Mehrkosten für die Familien von 250 Euro pro Monat zu sprechen.
"Wie sollen sich die Betroffenen auskennen, wenn das manche Experten nicht einmal tun? Die Experten tüfteln ja noch herum, und auch für diejenigen, die sich schon lange damit beschäftigen, ist zum heutigen Zeitpunkt noch nicht ganz klar, was jetzt wirklich beschlossen wurde, weil es Details gibt, die noch offen sind. Umso mehr muss man der betroffenen Bevölkerung einfach Zeit geben.", meint etwa NÖ Patienten- und Pflegeanwalt Gerald Bachinger.
Kaum beschlossen, schon in Überarbeitung
ÖVP-Bundesparteiobmann Mag. Wilhelm Molterer und Bundeskanzler Dr. Alfred Gusenbauer (SPÖ) hatten Verhandlungen über die drei Fragen bei der Pflegelösung - selbstständige Pfleger, Einbeziehung der Pflegestufen 3 und 4, Verlängerung der Amnestieregelung - vereinbart, gibt die ÖVP bekannt. "Und dann richtet Sozialminister Buchinger seinem Bundeskanzler aus, er verhandelt über die Verlängerung der Amnestie nicht. Das geht doch nicht!", zeigt sich Molterer in einer ÖVP-Aussendung verwundert.
"Das Ganze ist eine ziemliche Zumutung"
Monika Wild vom Roten Kreuz vermutet im Ö1-Journal, dass ein Großteil der Betroffenen im Schwarzarbeitsbereich bleiben wird, weil "es gar nicht anders geht, auch wenn Familien das wollen; sie werden es wahrscheinlich gar nicht schaffen, jemanden legal zu beschäftigen." Sie resümiert: "Das Ganze ist eine ziemliche Zumutung."
Walter Marschitz vom Österreichischen Hilfswerk geht im Kurier davon aus, dass "das Selbständigenmodell zum Regelfall wird".
Betroffene einbinden; nicht nur informieren
Die Betroffenen haben klar ihren Standpunkt vertreten. Klaus Voget (ÖAR) appellierte "an alle Verantwortlichen den Initiativantrag auf Verlängerung der Amnestie zu unterstützen." und BIZEPS hielt fest: " Pflegepaket: Kein Schnellschuss wäre besser gewesen".
Wie wird Buchinger in Zukunft agieren?
Interessant wird sicherlich, wie Sozialminister Buchinger mit dem - auch von ihm verursachten - Chaos nun umgeht. Wird er statt Almosen echte Förderungen schaffen? Wird er von einer "Lösung" sprechen oder von "einem ersten Schritt"?
Oder, und das bleibt zu hoffen, wird er nun endlich gemeinsam mit den Betroffenen abseits von Ideologie, dafür aber mit Sachverstand, tragfähige Lösungen präsentieren? Weitere Informationen: Pflegegeld
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28.06.2007, 23:08
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Pflegepaket und Koalitionsgeplänkel
Pflegepaket und Koalitionsgeplänkel
Ungelöstes Pflegethema im "Regierungsgepäck" würden 400.000 pflegebedürftige Wähler und deren Angehörige bei künftigen Neuwahlen wohl kaum goutieren!
Gerade bei einem gesellschaftspolitisch so sensiblen Thema wie der Pflege sollte das Gemeinwohl vor Parteiinteressen gestellt werden. Denn politisches Geplänkel auf dem Rücken pflegebedürftiger Menschen ist letztklassig. Wurden doch schon bei der letzten Nationalratswahl viele Wahlversprechen gemacht und nicht gehalten.
Politisches Taktieren
Es war seit Wochen offensichtlich, dass das "Njet" der ÖVP den, laut Umfragen beliebten, SPÖ-Sozialminister Buchinger treffen würde. Erst wehrte sich die ÖVP beim Treffen der Landesfinanzreferenten eine Finanzierung für die neue Pflegeregelung zu finden, und kurz vor der Beschlussfassung im Nationalrat am 6. Juni entdeckte Wirtschaftsminister Bartenstein, dass das vorliegende Modell der 24-Stunden-Betreuung zu kurz greife und nicht ausreiche, aus der illegalen Pflegesituation eine legale zu machen. Rührig, ein Wirtschaftsminister, dem soziale Probleme plötzlich ein wichtiges Anliegen sind.
Nationalratsbeschluss
Seit nunmehr fast einem Jahr wird die Pflege und Betreuung in Österreich intensiv, teilweise sehr emotional diskutiert und beherrschte in den letzten Wochen die Medienberichterstattung. Nach einer Reihe von Arbeitskreisen und ersten Maßnahmen zur Legalisierung der 24-Stunden-Betreuung (Novelle zum Ausländerbeschäftigungsgesetz, Pflege-Übergangsgesetz = Amnestiegesetz) sollte es am 6. Juni im Parlament und im Ministerrat zu weiteren wichtigen Weichenstellungen für pflege- und betreuungsbedürftige Menschen und deren Angehörige kommen.
Hausbetreuungsgesetz
Mit dem Nationalratsbeschluss zum Hausbetreuungsgesetz wurde der arbeits- und gewerberechtliche Rahmen für die bedarfsgerechte Rund-um-die-Uhr-Betreuung zu Hause geschaffen. Die Zeit für eine praktikable Neuregelung war auch dringend erforderlich, war doch die als Übergangslösung beschlossene Amnestieregelung vorerst nur bis 30. Juni 2007 gültig.
Ab 1. Juli 2007 wird also 24-Stunden-Betreuung arbeitsrechtlich möglich sein. Anwendbar ist dieser rechtliche Rahmen für Privathaushalte, in denen ein Pflegegeldbezieher ab der Stufe 3 (bei demenzerkrankten Personen schon ab Pflegestufe 1 und 2) einer dauerhaften Betreuung bedarf. Nun braucht es zur Umsetzung einer 24-Stunden-Betreuung aber nicht nur arbeitsrechtliche Rahmenbedingungen, sondern auch Maßnahmen der finanziellen Absicherung.
Finanzierung der 24-Stunden-Betreuung
Die ebenfalls am 6. Juni im Nationalrat beschlossene Novelle zum Bundespflegegeldgesetz soll die Basis für die Gewährung von Zuwendungen aus dem Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung im Rahmen der 24-Stunden-Betreuung schaffen.
Diese Zuwendungen sollte es vorerst nur für Personen mit einem Hilfebedarf ab der Pflegestufe 5 geben. Gestern hat sich der Ministerrat auf eine Ausweitung der Förderung auf die Pflegestufen 3 und 4 geeinigt. Die maximale Förderhöhe beträgt bei unselbstständigen Betreuungskräften 800 Euro pro Monat, bei selbstständigen Betreuern 225 Euro.
Knackpunkt der 24-Stunden-Betreuung zu Hause ist aber nach wie vor deren Finanzierung. Bereits in unserer im März erschienen ÖZIV-Info prophezeite ich, dass das "Schwarze Peter-Spiel" bezüglich Bund/Länderfinanzierung zu keinem Ergebnis führen wird - und ich sollte Recht behalten.
Durch das Auslaufen der Amnestieregelung und unzureichender Fördermaßnahmen mangels Bundes-/Länderfinanzierungseinigungen, wären die Betroffenen ab 1. Juli wieder in illegale Beschäftigungsverhältnisse gedrängt worden. Der ÖZIV plädierte daher für eine Verlängerung der Amnestieregelung - die Bundesregierung beschloss am 13. Juni schließlich eine Erstreckung bis Jahresende.
Weitere Schritte müssen folgen
Die im National- und Ministerrat bis dato gefassten Beschlüsse einer Legalisierung der Betreuung zu Hause und die angedachten Förderungen können lediglich als ein erster Schritt auf dem Weg zu einer umfassenden Neugestaltung der Pflege- und Betreuungsleistungen ausgelegt werden.
Zukunftsweisende weitere Schritte, wie z.B.: - Nutzung der Amnestieverlängerung für die Erarbeitung von tragfähigen Lösungen
- Pflege muss einkommensunabhängig und für ALLE leistbar sein
- Jährliche, gesetzlich festgeschriebene Erhöhung des Pflegegeldes
- Einführung einer "Offenen Pflegestufe"
müssen unter Einbeziehung der Betroffenen folgen.
Tragfähige Lösungen statt Hick-Hack
In Partei- und Wahlprogrammen sowie politischen Aussagen werden gerne soziale Werte, wie "Altern in Würde", "Entlastung und Unterstützung pflegender Angehöriger", "selbstbestimmtes und bedürfnisorientiertes Leben" strapaziert. Offensichtlich aber, ohne sich eingehend mit der existenten Lebenswelt und den Bedürfnissen der Betroffenen auseinandergesetzt zu haben.
Liebe politische Vertreter, wenn Ihr diese Werte wirklich mit Leben erfüllen wollt, dann setzt Taten! Bindet die Betroffenen bei der Diskussion um die Pflege und Betreuung ein; gebt den Betroffenen mehr Geld - Stichwort "Wertanpassung des Pflegegeldes" - in die Hand! Pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige wissen wohl am Besten, was sie brauchen, um ein würdiges und selbstbestimmtes Leben führen zu können.
Möglicherweise entstehen aufgrund des politischen Hick-Hacks ja doch noch tragfähige Lösungen, die sich tatsächlich am Bedarf von pflegebedürftigen Menschen und ihren Angehörigen orientieren. "Die Hoffnung stirbt zuletzt", meint Klaus Widl Chefredakteur. Weitere Informationen: Pflegegeld
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28.06.2007, 23:10
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Buchinger mit Einigung zur 24 Stunden Betreuung zufrieden
Buchinger mit Einigung zur 24 Stunden Betreuung zufrieden
Zufrieden mit der Einigung der Förderung der bis zu 24 Stunden Betreuung ist Sozialminister Erwin Buchinger.
"Es ist ein herzeigbarer Kompromiss. Es werden mehr Menschen in den Genuss von finanziellen Unterstützungsleistungen kommen. Das ist das wichtigste. Positiv bewertet Buchinger die finanzielle Rückendeckung durch den Finanzminister. Die Finanzierung auf Bundesseite ist gesichert, jetzt wird es bei den Finanzausgleichsverhandlungen mit den Ländern darauf ankommen, dass auch diese ab 2008 ihren Beitrag für eine verbesserte Betreuung leisten", erklärt Buchinger.
"Die Verlängerung der Amnestieregelung soll sein, wenn gleich ich sie aufgrund der ab 1. Juli gegebenen legalen Beschäftigungsmöglichkeiten für nicht erforderlich halte", so der Sozialminister.
Ab 1. Juli werden nun auch Pflegegeldbezieher ab der Pflegestufe 3 - wenn ein Betreuungs- oder Beaufsichtigungsbedarf notwendig ist - Unterstützungsleistungen beziehen können. Die maximale Förderhöhe beträgt bei unselbstständigen Betreuungskräften 800 Euro - das sind 50 Euro mehr als ursprünglich vorgesehen. Zusätzlich wird auch die Inanspruchnahme selbstständiger Betreuungskräfte gefördert - und zwar mit bis zu 225 Euro im Monat. Weitere Informationen: Pflegegeld
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