Pflege-Gutachter nicht unvorbereitet empfangen
08. Mai 2007 16:31 Uhr
Düsseldorf (dpa/tmn) Die Frage, ob ein alter oder kranker Mensch Leistungen der Pflegeversicherung bekommt und wie hoch sie ausfallen, wird mit Hilfe des Hausbesuchs eines Gutachters beantwortet. Das rät die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.

Pflege
Auf den Termin, nach dem das so genannte Pflegegutachten erstellt wird, sollten sich der Betroffene und seine Angehörigen vorbereiten. Dies hilft, dem Experten vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) den Aufwand der Versorgung präzise darlegen zu können.
So muss der Pflegebedürftige etwa wissen, dass er sich dem Gutachter gegenüber nicht bemühen sollte, bestimmte Alltagshandlungen selbst auszuführen, die sonst der Angehörige übernimmt. Umgekehrt kann es ungünstig sein, wenn dieser die Situation zu drastisch darstellt. Der Angehörige darf zum Beispiel nicht zu Protokoll geben, er müsse den Pflegebedürftigen im Bett liegend waschen, wenn dieser in Wahrheit auf der Bettkante sitzend mithelfen kann. Denn letzteres ist in der Regel mit einem höheren Zeitaufwand verbunden, der vom MDK in der Regel auch anerkannt wird.
Zahlreiche solcher Hinweise für Pflegebedürftige und Angehörige hat die Verbraucherzentrale im neuen Ratgeber «Das Pflegegutachten» zusammengefasst.
Informationen: Den Ratgeber gibt es für 7,40 Euro inklusive Porto und Verpackung bei der Verbraucherzentrale NRW, Versandservice, Adersstraße 78, 40215 Düsseldorf (Tel.: 0180/500 14 33 für 14 Cent pro Minute, E-Mail

ublikationen@vz-nrw.de).
Web-Link zum Thema:
www.ratgeber-verbraucherzentrale.de