Apotheken: Wer darf hinter der Theke stehen?
Apotheken: Wer darf hinter der Theke stehen?
München (netdoktor.de) – In Deutschland dürfen nur Apotheker eine Apotheke besitzen und führen. In vielen europäischen Ländern gilt diese Einschränkung dagegen nicht. Das deutsche Fremdbesitzverbot ist nach Ansicht des Generalanwalts des Europäischen Gerichtshofs, Yves Bot, dennoch zulässig und keine Verletzung des EU-Rechts. Ein endgültiges Urteil muss der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg fällen. Doch die Empfehlung des Generalanwalts gilt als klares Signal für die kommende Entscheidung.
Von dem Urteil wären vor allem Aktiengesellschaften wie die niederländische Firma DocMorris betroffen, die in Deutschland ein Filialnetz an Apotheken plant. Vor zwei Jahren erlaubte das zuständige saarländische Ministerium DocMorris, in Saarbrücken eine Filiale zu eröffnen. Daraufhin klagten mehrere Apotheker gegen die Entscheidung – sie sei unvereinbar mit deutschem Recht, das Besitz und Betrieb von Apotheken allein Apothekern vorbehält. Das zuständige Verwaltungsgericht rief daraufhin den EuGH an, um die deutsche Regelung überprüfen zu lassen.
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Der Weg von Mensch zu Mensch,
ist oft weiter und schwieriger,
als der Weg von der Erde zum Mond.
angie
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