Hallo,
zwar haben viele Arzneipackungen zumindest schon den Namen des Medikaments in Brailschrift aufgeprägt, aber die Informationen der Packungsbeilagen waren Blinden und Sehbehinderten nur mit viel Mühe (wenn überhaupt) zugänglich.
Das soll sich jetzt endlich ändern!
Rote Liste und DBSV bieten nun einen neuen Patienten-Informationsservice an und werden von bisher 17 Pharmafirmen unterstützt.
Auf der Internetseite
Patienteninfo-Service betreibt die Rote Liste (R) Service GmbH einen Patienten-Informationsservice für Blinde und Sehbehinderte, den sie gemeinsam mit dem Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) entwickelt hat.
Das Arzneimittelgesetz regelt in § 11, Abs. 3c AMG verpflichtend, dass Patienten eine Gebrauchsinformationen zur Verfügung stehen muss. Durch die Dienstleistung auf der o. g. Internetseite wird dieser gesetzlichen Verpflichtung Rechnung getragen.
Nach und nach sollen hier die Packungsbeilagen von Medikamenten für Blinde und Sehbehinderte zugänglich gemacht werden. Dabei sollen sowohl Großdruck- als auch Hörbuchdateien zur Verfügung gestellt werden.
Viele Grüße
Mary