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  #1  
Alt 10.08.2006, 21:45
Benutzerbild von micha
micha micha ist offline
Teammitglied - Fachautor für Pharmazie
 
Registriert seit: 28.03.2005
Beiträge: 164
Ausrufezeichen Erstattung von Medizinprodukten

Tach, zusammen!

Aus aktuellem Anlass möchte ich hier eine "Warnung" aussprechen.
Im Bereich Westfalen-Lippe (da ich hier tätig bin, kann ich nur für dieses Gebiet sprechen) lehnen Krankenkassen zunehmend die Kostenerstattung für nicht-apothekenpflichtige Medizinprodukte ab.

Darunter fällt zum Beispiel eine Wundspüllösung.

Sehr hart trifft es eine junge Frau mit Spina bifida, die aufgrund der Erkrankung keine ausreichende Kontrolle über ihre Darmfunktion hat. Hier erstattet die AOK nicht mehr die Lösung für kleine Einläufe zum kontrollierten Abführen (Präparat "Practoclyss"). Diese Kosten bleiben hier an einer Familie hängen, die eh schon kein grosses Einkommen hat.

Wichtig ist für die o.g. Produkte:
- es sind keine Arzneimittel, sondern Medizinprodukte
- sie sind nicht apothekenpflichtig

Wer solche Produkte braucht oder es nicht genau einordnen kann, frage bitte seinen Apotheker vor Ort. Die Erstattungsregeln können in den verschiedenen Bundesländern sehr unterschiedlich sein.

Bis die Tage
micha
__________________
Es soll ein jeder nach seiner Fasson selig werden.
(Friedrich der Große)
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  #2  
Alt 11.08.2006, 12:42
Benutzerbild von evma
evma evma ist offline
Teammitglied - Entscheidungsträger
 
Registriert seit: 01.08.2005
Ort: ostsee
Beiträge: 24.215
Standard

hallo micha,ich denke aber gerade in deinen fall den du beschrieben hast braucht die frau das mittel.und ich frage mich wer kommt dann für folgekosten auf.wenn durch das nichtb ezahlen sachen unterlassen werden.und dadurch weitere krankheiten auftretten.ist doch eigentlich dann von der kasse sogar mit mehr kosten verbunden,und diehnt auf keinen fall den wohle des patienten
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  #3  
Alt 28.08.2006, 20:33
Benutzerbild von micha
micha micha ist offline
Teammitglied - Fachautor für Pharmazie
 
Registriert seit: 28.03.2005
Beiträge: 164
Standard

Liebe Eva,

Du hast vollkommen recht. Die Folgekosten trägt natürlich die KK, bzw. in manchen Fällen der Steuerzahler, wenn die Gelder aus der Pflegeversicherung kommen.

Mit Logik hat das Ganze natürlich nichts zu tun. Aber solche Dinge geschehen fast täglich, sodass man sich wirklich fragen muss, ob diejenigen, die solche Regelungen aufstellen, noch "alle Tassen im Schrank" haben.

Und ausserdem: wen interessiert das "Wohl des Patienten"??? Geiz ist doch geil, oder?

LG micha
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