Zuzahlungsfreie Arzneimittelliste per 1.3.2007
Das seit Mai 2006 geltende Arzneimittelversorgung-Wirtschaftlichkeitsgesetz (AVWG) sieht vor, dass preisgünstige Arzneimittel unter bestimmten Voraussetzungen ab dem 1. Juli 2006 von der gesetzlichen Zuzahlung befreit werden können.
Aus der Webseite der Gesetzlichen Krankenkasse
www.gkv.info haben wir für Sie die Medikamente (Wirkstoffe) für Epilepsiebehandlungen herausgefiltert, die von der gesetzlichen Zuzahlung befreit sind. Diese Liste gilt für alle gesetzlich Versicherten, egal in welcher Krankenkasse sie versichert sind.
Jeweils zum 1. und zum 15. eines Monats wird eine neue Auflistung von den Krankenkassen angefertigt. Kurze Zeit später finden Sie die Auswahl der antiepileptischen Medikamente bei uns im Ordner-Gesundheitswesen-. Eine Gewähr können wir nicht übernehmen. Jedoch haben wir gewissenhaft die Auswahl übernommen.
Wir machen darauf aufmerksam, dass bei einer Epilepsiebehandlung sehr individuell behandelt werden muss. Nur Ihr Arzt kann mit Ihnen zusammen eine Therapie erarbeiten, die auf Ihre Anfallsform zugeschnitten ist.
Der Wechsel zwischen Präparaten verschiedener Hersteller des gleichen Wirkstoffes (z.B. Lamotrigin) ist bei Patienten mit Epilepsie nicht ratsam, da die Gleichwertigkeit der Mittel zwischen den Herstellern nur in einem Bereich von 80 bis 120% gewährleistet werden muss.
Quelle: IZE