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  #1  
Alt 12.04.2006, 21:04
Nancy
 
Beiträge: n/a
Standard Heilmittelverordnung für Kinder und Jugendliche mit Anfallsleiden

Erweiterung der nordrheinischen Richtgrößen-Vereinbarung für Heilmittel
Im Bezug für Kinder und Jugendliche mit Anfallsleiden

Düsseldorf, 22.3.2006  Die nordrheinische Richtgrößen-Vereinbarung für
Heilmittel wurde rückwirkend zum 1. Januar 2006 um Praxisbesonderheiten
für Erwachsenen und Kinder erweitert.

Probleme bei der Verordnung von Heilmitteln waren entstanden, nachdem
zum 1. Januar 2006 erstmals arztbezogene Richtgrößen für die Verordnung
von Heilmitteln in Kraft getreten waren. Mit Hilfe dieser vom
Gesetzgeber geforderten Richtgrößen soll die Verordnung von Heilmitteln
im Rheinland auf ein Volumen von 390 Millionen Euro begrenzt werden. Im
Jahr 2005 wurden Heilmittel für insgesamt 415 Millionen Euro verordnet.
Im vereinbarten Katalog der Praxisbesonderheiten sind unter anderem
Anfallsleiden bei Kindern und Jugendlichen enthalten: Diese Kinder-Liste
wurde noch einmal erweitert.
Siehe hierzu Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein KVNO:

http://www.kvno.de/presse/meld2006/praxis_erw.html

Quelle: Newsletter Epilepsie-online

LG
Nancy
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  #2  
Alt 13.04.2006, 20:35
Benutzerbild von micha
micha micha ist offline
Teammitglied - Fachautor für Pharmazie
 
Registriert seit: 28.03.2005
Beiträge: 164
Standard Heilmittelverordnung Westfalen-Lippe

Tach, zusammen!

Nachdem Nancy für den Kammerbezirk Nordrhein diese tolle Info ausgegraben hatte, habe ich versucht, etwas vergleichbares für den Bereich Westfalen-Lippe zu finden.

Leider gibt die Kassenärztliche Vereinigung hier überhaupt nichts her. Aber ich denke, die Ausnahmeregelungen werden hier ähnlich gehandhabt werden.

Betroffene Eltern sollten sich die pdf-Datei downloaden und ausdrucken, um evtl. widerspenstigen Hausärzten besser begegnen zu können.

Bis die Tage, micha
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  #3  
Alt 13.04.2006, 20:49
Nancy
 
Beiträge: n/a
Standard

Hallo Micha,

die "Ausgrabung" stammt aus dem newsletter
epilepsie-online.
Gibt es gratis in unregelmäßigen Abständen bei
www.epilepsie-online.de

LG
Nancy
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