Erweiterung der nordrheinischen Richtgrößen-Vereinbarung für Heilmittel
Im Bezug für Kinder und Jugendliche mit Anfallsleiden
Düsseldorf, 22.3.2006 Die nordrheinische Richtgrößen-Vereinbarung für
Heilmittel wurde rückwirkend zum 1. Januar 2006 um Praxisbesonderheiten
für Erwachsenen und Kinder erweitert.
Probleme bei der Verordnung von Heilmitteln waren entstanden, nachdem
zum 1. Januar 2006 erstmals arztbezogene Richtgrößen für die Verordnung
von Heilmitteln in Kraft getreten waren. Mit Hilfe dieser vom
Gesetzgeber geforderten Richtgrößen soll die Verordnung von Heilmitteln
im Rheinland auf ein Volumen von 390 Millionen Euro begrenzt werden. Im
Jahr 2005 wurden Heilmittel für insgesamt 415 Millionen Euro verordnet.
Im vereinbarten Katalog der Praxisbesonderheiten sind unter anderem
Anfallsleiden bei Kindern und Jugendlichen enthalten: Diese Kinder-Liste
wurde noch einmal erweitert.
Siehe hierzu Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein KVNO:
http://www.kvno.de/presse/meld2006/praxis_erw.html
Quelle: Newsletter Epilepsie-online
LG
Nancy