Kritik am Gleichbehandlungsgesetz zurückgeswiesen
Die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Karin Evers-Meyer, hat heute in Berlin die Kritik aus einigen Ländern am Entwurf für ein Allgemeines Gleichstellungsgesetz zurückgewiesen. Gleichzeitig forderte sie alle Beteiligten auf, nicht wieder in alte Argumentationsmuster zurück zu fallen: "Dieses Gesetz orientiert sich exakt an dem, was die EU vorgegeben hat. Lediglich im zivilrechtlichen Bereich wurden Merkmale wie Behinderung und Alter für bestimmte Arten von Verträgen hinzugefügt. Das betrifft zum einen Massengeschäfte, wie zum Beispiel den Besuch in einem Restaurant, zum anderen den Bereich der privaten Versicherungen. Wir schaffen damit weder ein Bürokratiemonster noch ein Wachstumshemmnis, sondern ein klares Bekenntnis zu einer modernen und toleranten Gesellschaft."
Den Hinweis einiger Ministerpräsidenten auf den Koalitionsvertrag hält die Beauftragte für falsch. "Im Koalitionsvertrag steht, dass wir die Europäischen Gleichbehandlungsrichtlinien umsetzen wollen. Und es steht darin, dass wir die Umsetzung auf das tatsächlich Notwendige beschränken wollen. Genau das ist geschehen", so Evers-Meyer.
Für sie, so die Beauftragte weiter, stehe die Notwendigkeit, Diskriminierung behinderter Menschen im Alltag sichtbar zu machen und dagegen vorzugehen, außer Frage. Evers-Meyer: "Wir könnten in Deutschland eigentlich stolz sein auf ein solches Gesetz."
Letztlich rechnet die Beauftragte auch wegen der drohenden Strafzahlungen mit einer zügigen Verabschiedung des Gesetzentwurfs. Sie wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass der Bundesrat das Gesetz lediglich verzögern, nicht aber blockieren könne. Evers-Meyer: "Ich würde mir jedoch wünschen, dass es soweit nicht kommt. Wir sollten eine ernsthafte und sachliche Diskussion führen, die am Ende überzeugt. Die oftmals polemischen und von wenig Sachkenntnis geprägten Debatten vergangener Tage sollten wir im Interesse der Betroffenen in jedem Fall verhindern."
Quelle.Aktion Mensch
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