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Alt 15.10.2008, 08:07
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angelika angelika ist offline
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Registriert seit: 08.02.2006
Ort: rotterdam und wien
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Standard Gleichstellung: Bericht der Bundesregierung zur Lage von Menschen mit Behinderungen

Gleichstellung: Bericht der Bundesregierung zur Lage von Menschen mit Behinderungen

Sozialminister Buchinger präsentierte am 9. Oktober 2008 den Bericht der Bundesregierung zur Lage von Menschen mit Behinderungen in Österreich 2008.
Das Bundesministerium zeigt sich erfreut, dass Selbstbestimmung, Chancengleichheit und Barrierefreiheit öffentliche Themen geworden sind.

Weiters wurde erwähnt, dass kürzlich eine Leichter-Lesen Fassung des Behindertengleichstellungsgesetzes veröffentlicht wurde.
Um die Bevölkerung mit der Thematik vertraut zu machen, wurde ein umfangreiches Internetportal geschaffen, dass sowohl Menschen mit Behinderungen, als auch Unternehmen sich eingehend über die Gesetzeslage informieren können.
Behindertengleichstellungspaket


Um die Auswirkungen und Schwachstellen des Behindertengleichstellungspaketes zu erfassen, wird eine Evaluierung durchgeführt, die unter anderem folgende Fragen thematisieren soll:
  • Unterlassungs- und Beseitigungsansprüche
  • Übergangsfristen für Bauen und Verkehr
  • Stellung des Behindertenanwaltes
Eine wichtige Forderung der Behindertenverbände ist die Aufnahme eines Anspruches auf Unterlassung und Beseitigung von Diskriminierungen. Diese Frage wird in der geplanten Evaluierung mit berücksichtigt werden.
Schlichtungsverfahren


Das Mittel der Schlichtung wird vom Bundesministerium als sehr positiv gesehen. Es wurden auch Statistiken für das Jahr 2008 (Stand: 1. Juli 2008) veröffentlicht. Laut Entwurf des Berichtes gab es insgesamt 70 Schlichtungen im Jahr 2008, 37 davon nach dem BEinstG, 33 nach dem BGStG. 14 wurden mit Einigung abgeschlossen, 14 ohne Einigung und 3 wurden vom Antragsteller zurückgezogen. Die restlichen Schlichtungen sind noch nicht abgeschlossen. Schaut man sich die Schlichtungen getrennt nach Gesetzesgrundlage (BEinstG und BGStG) an, wird schnell ersichtlich, dass die Einigungsquote sehr unterschiedlich ist. Bei den Schlichtungen nach dem Behinderteneinstellungsgesetz gab es bei 50 % keine Einigung, weitere 10 % der Schlichtungen wurden zurückgezogen. Bei den Schlichtungen nach dem Behindertengleichstellungsgesetz gab es nur bei 36 % keine Einigung, 9 % der Schlichtungen wurden zurückgezogen.
__________________
Der Weg von Mensch zu Mensch,
ist oft weiter und schwieriger,

als der Weg von der Erde zum Mond.
angie
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