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  #1  
Alt 20.05.2006, 11:44
Nancy
 
Beiträge: n/a
Standard Wohnungsbaugesellschaft darf nicht diskriminieren

17.05.2006


Berlin (kobinet) Die Berliner Wohnungsbaugesellschaft KÖWOGE ist mit ihrem Versuch gescheitert, der Mutter einer geistig behinderten Tochter die Wohnung zu kündigen. Das Amtsgericht Köpenick wies die Räumungsklage durch Urteil vom 15.05.2006 - 13 C 106/05 - zurück. Die KÖWOGE hatte die fristlose Kündigung des Mietvertrages auf Beschwerden von Nachbarn wegen Lärmbelästigungen gestützt. Von den Mietern eines normalen Wohnhauses, so die Klageschrift, könne nicht die gleiche Toleranz erwartet werden wie in einer Behinderteneinrichtung.

"Dieser eindeutigen Diskriminierung ist das Amtsgericht Köpenick in seinen Entscheidungsgründen klar entgegengetreten", erfuhr kobinet heute von Rechtsanwalt Dr. Martin Theben. Der Lärm werde im wesentlichen von der Tochter verursacht. Sie sei aufgrund ihrer Behinderung jedoch nur eingeschränkt fähig, ihr Verhalten zu beeinflussen. Außerdem bestehe für Menschen mit Behinderungen und deren Angehörige keine Verpflichtung, nur in Behinderteneinrichtungen zu wohnen. Dies wäre ein Verstoß gegen Artikel 3 Abs. 3 Satz 2 GG.

Als Anwalt der betroffenen Mieterin hält Dr. Theben das Urteil für "ein ermutigendes Signal für den zivilrechtlichen Schutz von Menschen mit Behinderungen". Es spreche aber auch all jenen Hohn, "die Diskriminierungen von Menschen mit Behinderungen stets verleugnen". Der Rechtsanwalt betonte: "Die Argumentation der KÖWOGE ist typisch in Fällen jener Art und gleichermaßen erschreckend. Ich fordere die Verantwortlichen der KÖWOGE auf, sich bei meiner Mandantin und ihrer Tochter für diese rechtsstaatlichen Entgleisungen zu entschuldigen."

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.


Quelle: Portalservice Rehacare
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  #2  
Alt 20.05.2006, 13:21
Benutzerbild von evma
evma evma ist offline
Teammitglied - Entscheidungsträger
 
Registriert seit: 01.08.2005
Ort: ostsee
Beiträge: 24.215
Standard

klasse das die gescheitert sind.wir hatten auch einmal eine klage das wir björn nicht mehr rauslassen sollen seine anfälle sind grund für eine mietminderung.wir wohnten in einen block und eine frau konnte den anblick nicht ertragen.dazu muß ich sagen der block wurde auch mit geldern von der behindertenhilfe gebaut welche organisation das geld gab kann ich nicht sagen.wir hatten dann eine unterschriftbefragung gemacht im block 20parteien davon waren wir eine 18 das björn sich frei bewegt und 1 dagegen.das das gericht jetzt so entschieden hat klasse und das freut mich echt
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  #3  
Alt 20.05.2006, 19:46
Nancy
 
Beiträge: n/a
Standard

Das finde ich auch klasse!!


LG
Nancy
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  #4  
Alt 20.05.2006, 20:37
Benutzerbild von intensivmanu
intensivmanu intensivmanu ist offline
Forengeist
 
Registriert seit: 09.05.2006
Ort: Recklinghausen
Beiträge: 1.208
Standard

Das ist genau richtig so.

Ich wüßte nicht was ein behindertes Kind tun könnte was ein gesundes nicht tut...eher umgekehrt. Es gibt so vieles mehr was gesunde Kinder tun können....

Wenn man sich mal umschaut wie viele verwarloste und total verzogene "gesunde" Kinder ( die den ganzen Tag auf sich selbst gestellt sind) lärmend durch Hausflure toben und Hausmauern beschmieren, oder gar im Keller zündeln, dann weiß ich nicht was ich von solchen Beschwerden halten soll.

Man kann kein Kind nach seiner Behinderung/oder Nicht-Behinderung beurteilen, sondern es liegt allein an den Eltern, ob sich um das Kind gekümmert wird.
Und in der Regel werden behinderte Kinder doch viel mehr behütet als gesunde, als kann man da doch eher auf eine gute Kinderstube schliessen.
__________________
Lebe dein Leben, lebe jeden Tag intensiv.
Geniesse jede Sekunde, denn du weißt ja nicht wie viele Sekunden dir noch bleiben.
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  #5  
Alt 20.05.2006, 20:44
Benutzerbild von Mary
Mary Mary ist offline
Teammitglied - Entscheidungsträger
 
Registriert seit: 28.03.2005
Ort: Dortmund
Beiträge: 10.994
Standard

Hallo,

das Schlimme ist eigentlich, dass überhaupt eine solche Klage eingereicht wurde ... *kopfschüttel*

Die Problematik eines solchen Urteils ist allerdings, dass u. U. noch mehr Vermieter dann erst gar keine Mietverhältnisse mit Behinderten bzw. mit Familien mit behinderten Kindern eingehen könnten ... vermutlich wird genau das der "Rat" von Grundstückseigentümervereinen sein ....

Es ist also zweischneidig ... meine Freude ist daher gedämpft.

LG

Mary
__________________
... schön Dich zu lesen ...


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Artikel "Krake Facebook"


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