12.05.2006
Berlin (kobinet) Die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Karin Evers Meyer (SPD), hat heute in Berlin die Vereinbarung zwischen den nordrhein-westfälischen Landschaftsverbänden und den Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrt über die Schaffung von 3.500 ambulanten Wohnplätzen für Menschen mit Behinderungen begrüßt. Die Beauftragte sieht darin auch eine Bestätigung der Politik für behinderte Menschen der vergangenen fünf Jahre.
"Mit dem Sozialgesetzbuch IX aus dem Jahre 2001 wurde der Paradigmenwechsel in der Politik für Menschen mit Behinderungen gesetzlich festgeschrieben. Wir wollen weg vom reinen Fürsorgegedanken, hin zu mehr gesellschaftlicher Teilhabe und einem selbst bestimmten Leben. Der Ausbau ambulanter Versorgungsstrukturen ist ein zentraler Baustein auf diesem Weg. Dieses Pilotprojekt ist daher ein wichtiger Schritt, das SGB IX mit Leben zu erfüllen", so Evers-Meyer. Für die Behindertenbeauftragte der Bundesregierung sind ambulante Wohnformen das Zukunftsmodell ohne Alternative. "Wenn wir behinderten Menschen ein möglichst selbstständiges und vor allem selbst bestimmtes Leben ermöglichen wollen, dann ist der Bau großer Heime der falsche Weg. Integration und Selbstbestimmung können in solchen Einrichtungen nur sehr eingeschränkt stattfinden. Behinderte Menschen müssen dort wohnen können, wo sie wollen und mit wem sie wollen und sie müssen so die Möglichkeit bekommen, ihre sozialen, insbesondere auch familiären, Netze zu erhalten. Die oftmals im Zusammenhang mit der Heimunterbringung stehende Herauslösung aus derartigen Netzen ist ein großes Problem", so Evers-Meyer.
Schließlich betonte die Beauftragte noch einmal, dass niemand gezwungen werden darf, aus einem Heim auszuziehen. Auch dürfe die Qualität der Betreuung im ambulanten Bereich nicht schlechter sein als in einem Heim. "Natürlich ist den Beteiligten auch daran gelegen, Kosten zu sparen. Vor dem Hintergrund der Lage der öffentlichen Haushalte und der älter werdenden Bevölkerung ist dieses Anliegen auch richtig. Die Einsparpotentiale, die eine ambulante Versorgung birgt, müssen jedoch zuerst dazu verwandt werden, die Qualität der Betreuung zu sichern und flexible Übergänge zwischen ambulanter und stationärer Versorgung zu ermöglichen. Wer aus einem Heim auszieht, der muss auch wieder zurückgehen dürfen, etwa wenn sich seine Situation verschlechtert oder er festgestellt hat, dass er mit der ambulanten Versorgung nicht zurecht kommt", so Evers-Meyer. omp
Quelle: Portalservice Rehacare