EU-Gerichtshof stärkt Patientenrecht auf Behandlung im Ausland
18.05.06: EU-Gerichtshof stärkt Patientenrecht auf Behandlung im Ausland
Luxemburg (KNA) Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat das Recht von Patienten auf eine Behandlung im Ausland gestärkt. Die Richter in Luxemburg gaben am Dienstag einer Klägerin aus Großbritannien Recht, die sich wegen Hüftarthritis einer Operation im Ausland unterziehen wollte. Das britische staatliche Gesundheitssystem NHS hatte eine Übernahme der Kosten verweigert. Das NHS hatte geltend gemacht, die Behandlung könne auch in Großbritannien erfolgen. Die Frau hätte dort aber ein Jahr auf die Operation warten müssen.
Die EU-Richter entschieden nun, die britischen Regelungen ließen den staatlichen Stellen zu großen Ermessensspielraum. Die Kostenübernahme für eine Behandlung im Ausland dürfe nur dann abgelehnt werden, wenn bei der Wartezeit nachweislich ein "medizinisch vertretbarer zeitlicher Rahmen" nicht überschritten werde. Die Genehmigung dürfe dagegen nicht verweigert werden, wenn die Behandlung zwar verfügbar sei, aber nicht rechtzeitig erbracht werden könne.
Kostenübernahme wie bei Operation in Großbritannien
Die Frau hatte sich zunächst auf eigene Kosten ein künstliches Hüftgelenk in Frankreich einsetzen lassen. Der Gerichtshof entschied, dass das britische Gesundheitssystem jetzt die Kosten dafür in der Höhe übernehmen muss, wie sie in Großbritannien gezahlt worden wären. Eine mögliche Differenz muss die Patienten selbst tragen. Auch Reise- und Unterbringungskosten müssten nur in der Höhe übernommen werden, wie sie in Großbritannien angefallen wären.
Quelle: Aktion Mensch
|