Forum von Netzwerk behindertes Kind.de
Benutzerliste
Kalender
Hilfe
Heutige Beiträge
Forum von Netzwerk behindertes Kind.de
Nützliche Links
Pressemitteilungen ... dieses Forum wird nun eingerichtet, um die Pressemitteilungen zu Themen der Behindertenpolitik u. ä. der Öffentlichkeit bekannt zu machen. Themen eröffnen dürfen nur Moderatoren / Administratoren, antworten dürfen alle registrierten Nutzer ...

Antwort
 
Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1  
Alt 22.05.2006, 07:49
Nancy
 
Beiträge: n/a
Standard EU-Gerichtshof stärkt Patientenrecht auf Behandlung im Ausland

18.05.06: EU-Gerichtshof stärkt Patientenrecht auf Behandlung im Ausland

Luxemburg (KNA) Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat das Recht von Patienten auf eine Behandlung im Ausland gestärkt. Die Richter in Luxemburg gaben am Dienstag einer Klägerin aus Großbritannien Recht, die sich wegen Hüftarthritis einer Operation im Ausland unterziehen wollte. Das britische staatliche Gesundheitssystem NHS hatte eine Übernahme der Kosten verweigert. Das NHS hatte geltend gemacht, die Behandlung könne auch in Großbritannien erfolgen. Die Frau hätte dort aber ein Jahr auf die Operation warten müssen.
Die EU-Richter entschieden nun, die britischen Regelungen ließen den staatlichen Stellen zu großen Ermessensspielraum. Die Kostenübernahme für eine Behandlung im Ausland dürfe nur dann abgelehnt werden, wenn bei der Wartezeit nachweislich ein "medizinisch vertretbarer zeitlicher Rahmen" nicht überschritten werde. Die Genehmigung dürfe dagegen nicht verweigert werden, wenn die Behandlung zwar verfügbar sei, aber nicht rechtzeitig erbracht werden könne.
Kostenübernahme wie bei Operation in Großbritannien
Die Frau hatte sich zunächst auf eigene Kosten ein künstliches Hüftgelenk in Frankreich einsetzen lassen. Der Gerichtshof entschied, dass das britische Gesundheitssystem jetzt die Kosten dafür in der Höhe übernehmen muss, wie sie in Großbritannien gezahlt worden wären. Eine mögliche Differenz muss die Patienten selbst tragen. Auch Reise- und Unterbringungskosten müssten nur in der Höhe übernommen werden, wie sie in Großbritannien angefallen wären.

Quelle: Aktion Mensch
Mit Zitat antworten
Antwort


Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

vB Code ist An.
Smileys sind An.
[IMG] Code ist An.
HTML-Code ist Aus.
Gehe zu

Ähnliche Themen
Thema Erstellt von Forum Antworten Letzter Beitrag
Astrozytom Gehirnzumor evma Formen der Behinderungen 2 25.07.2006 23:19


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 06:43 Uhr.
Powered by vBulletin Version 3.5.4 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
Content Relevant URLs by vBSEO 2.4.0
Copyright 2005 - 2011 Netzwerk behindertes Kind.de ***** Sämtliche Inhalte dieses Forums erheben keinen journalistisch-redaktionellen Anspruch.