VdK: Wunsch und Wahlrechte stärken
Berlin (kobinet) Der Sozialverband VdK fordert die Weiterentwicklung des Sozialgesetzbuch IX und die Stärkung der Wunsch- und Wahlrechte behinderter Menschen.
"Das Sozialgesetzbuch IX muss fortentwickelt werden. Die gemeinsamen Servicestellen funktionieren noch immer nicht. Das Wunsch- und Wahlrecht der behinderten Menschen wird missachtet", so der Präsident des Sozialverbandes VdK Deutschland, Walter Hirrlinger. Fünf Jahre nach Inkrafttreten des Sozialgesetzbuch IX sei bei der praktischen Umsetzung des Gesetzes durch die Rehabilitationsträger das eigentliche Ziel, nämlich die Verwirklichung eines einheitlichen und umfassenden und trägerübergreifenden Teilhabeanspruchs nicht erreicht worden.
Leistungen zur Rehabilitation für Arbeitslosengeld-II-Berechtigte und Leistungen zur Vermeidung oder Verringerung von Pflegebedürftigkeit seien noch nicht in das SGB IX integriert. Es dominiere weiter ein deutlicher Trägeregoismus statt der vom SGB IX geforderten Kooperation, Koordination und Konvergenz im Leistungsgeschehen. Das Ineinandergreifen von Akutversorgung und medizinischer und beruflicher Rehabilitation funktioniere oftmals nicht vernünftig. Bei vielen Betroffenen gehe erst der Arbeitsplatz und dann die Motivation verloren. Dann komme der Streit um die Erwerbsminderungsrente. omp
( Quelle: kobinet-Nachrichten )
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