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01.06.2006, 22:00
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Teilhabe von Menschen mit Behinderungen
Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am öffentlichen Leben
Redemanuskript von Hubert Hüppe, MdB:
Zitat:
Rede von Hubert Hüppe im Plenum des Deutschen Bundestags zu den Anträgen der
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen "Recht statt Pflicht –
Einschränkungen behinderter Menschen bei der Teilhabe am
öffentlichen Leben entgegenwirken" (Drs. 16/949)
Fraktion der FDP „Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am
öffentlichen Leben konsequent sichern“ (Drs. 16/853
am 1. Juni 2006 (TOP 24. a. und b.)
Herr Präsident,
meine Damen und Herren,
ich freue mich, dass wir heute über ein Thema sprechen, das wir vor fast
genau einem Jahr hier behandelt haben, und das wir als CDU/CSU
eingebracht haben: Bei der Frage nach dem Umgang mit dem Merkzeichen „B“
im Schwerbehindertenausweis für Begleitung sowie bei der Frage nach
einer Ausweitung von Parkerleichterungen auf behinderte Menschen auch
mit nicht außergewöhnlicher Gehbehinderung haben wir die Initiative
ergriffen.
Die beiden Anträge, die heute zur Debatte stehen, lassen tief in Ihre
Arbeitsweise als Opposition blicken: die Grünen haben mit ihrem Antrag
eine 180 Grad-Wendung hingelegt – Herr Kurth, der als Erstunterzeichner
auf dem heute vorliegenden Grünen-Antrag steht, hätte uns schon damals
im Ausschuss zu einer Mehrheit verhelfen können. Jetzt auf einmal kehrt
ein Sinneswandel ein, vermutlich, weil der politische Druck zu stark
geworden ist.
Die Kollegen von der FDP waren besonders schlau – sie haben unseren
Antrag wortwörtlich übernommen und wieder in den Bundestag eingebracht.
In der vergangenen Wahlperiode hat die FDP zwar für unseren Antrag
gestimmt, aber enthusiastisch war Ihre Unterstützung nicht. Ich biete
zwar immer die fraktionsübergreifende Zusammenarbeit der Union in der
Behindertenpolitik an, aber dass Sie es soweit treiben, dass Sie sogar
die Begründung übernehmen, hätte ich nicht gedacht, Herr Kollege Rohde.
Ich sehe Ihr Vorgehen als ein Zeichen, dass Sie unserer Arbeit Ihre
Anerkennung zollen!
Allerdings sollte man wenigstens verstanden haben, was man abschreibt –
ich erinnere an den Spruch aus der Schulzeit „Kopiert ist nicht gleich
kapiert“. In Ihrer Pressemitteilung vom 8. März 2006 kündigen Sie an,
dass der Kreis der Berechtigten, die „Parkplätze mit
Rollstuhlfahrersymbol“ nutzen dürfen, ausgeweitet werden solle. Genau
das steht aber nicht im Antrag! Dort wird nämlich nur gefordert, dass
die Parkerleichterungen auf bestimmte Menschengruppen ausgedehnt werden,
nicht das Parken auf so genannten Behindertenparkplätzen. Das hat gute
Gründe. Beispielsweise haben Ohnhänder, die mit ihren Füßen gleichzeitig
die Funktion ihrer Hände übernehmen, und Menschen mit einer einfachen
Gehbehinderung auch erhebliche Probleme, sich außerhalb des Autos
fortzubewegen. Weil aber die Anzahl der so genannten
Behinderten-Parkplätze begrenzt ist, und diese auch den „außergewöhnlich
gehbehinderten“ Menschen vorbehalten bleiben sollen, haben wir nur für
die Ausweitung der Parkerleichterungen plädiert. Das bedeutet, dass man
z. B. im eingeschränkten Halteverbot bis zu drei Stunden, oder an
Parkuhren und Parkscheinautomaten ohne Gebühr und zeitlich unbegrenzt
parken darf. Damit wäre ein guter Kompromiss gefunden worden, wie ich
finde.
Bisher gibt es bereits in einigen Bundesländern diese
Parkerleichterungen auch für Gruppen, die nicht die „außergewöhnliche
Gehbehinderung“ vorweisen können. Wir wollten aber eine
bundeseinheitliche Regelung einführen, um überall gleiche Verhältnisse
zu haben. Außerdem gelten diese Einzelregelungen auch nur innerhalb der
Landesgrenzen des jeweiligen Bundeslandes. Das heißt, wenn ein
behinderter Autofahrer aus Niedersachsen ins benachbarte Brandenburg
fährt, dann ist seine Parkerleichterung dort nicht mehr gültig.
Der zweite und im Moment dringendere Punkt aus unserem Antrag der
letzten Wahlperiode - und damit aus dem jetzt vorliegenden Antrag der
FDP - ist die gesetzliche Definition des „Merkzeichens B“. Letztendlich
haben sich die Grünen dem nun auch angeschlossen, wie ihr Antrag zeigt.
Dieses Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis erhalten Menschen, die
für die Benutzung des öffentlichen Verkehrs regelmäßig eine
Begleitperson benötigen. Hier ist es in den letzten Jahren zu
gravierenden Fehlentwicklungen gekommen, da die gesetzlich
festgeschriebene Formulierung falsch ausgelegt wurde. Menschen mit
Merkzeichen B werden nicht mehr ohne Begleitung in Schwimmbäder
gelassen, oder es wird davon ausgegangen, dass sie sich nicht mehr
allein im Straßenverkehr bewegen dürfen.
Die Formulierung dazu im SGB IX lautet: „Ständige Begleitung ist bei
schwerbehinderten Menschen notwendig, die bei Benutzung von öffentlichen
Verkehrsmitteln infolge ihrer Behinderung zur Vermeidung von Gefahren
für sich oder andere regelmäßig auf fremde Hilfe angewiesen sind.“ (§
146 Abs. 2 SGB IX). Dort steht „regelmäßig“, und nicht „immer“. Außerdem
ist klar auf öffentliche Verkehrsmittel Bezug genommen. Dieser Bereich
wird oft unrechtmäßig auf andere Bereiche ausgedehnt.
Auch die Schwerbehindertenausweisverordnung normiert ähnlich. Dort steht
der Satz, der auch auf dem Schwerbehindertenausweis aufgedruckt ist:
„Die Notwendigkeit ständiger Begleitung ist nachgewiesen.“ (§ 3 Abs. 2
Ziff. 1 SchwbAwV). Dieser Satz ist missverständlich, da oft fälschlich
davon ausgegangen wird, dass die Ausweisinhaber immer eine Begleitperson
mit sich führen müssen. In der Regel ist das nicht auf bösen Willen
zurückzuführen, sondern in der Angst vor Schadenersatzansprüchen oder
vor fehlendem Versicherungsschutz begründet.
Ich persönlich bedaure es sehr, dass es erst zur Veröffentlichung der
umstrittenen Musterbadeordnung des Bundesfachverbands Öffentliche Bäder
(BÖB) kommen musste, und dass das Amtsgericht Flensburg bei einem
tragischen Verkehrsunfall zuungunsten einer behinderten
Verkehrsteilnehmerin entscheiden musste, um die Kollegen der anderen
Fraktionen davon zu überzeugen, dass eine gesetzliche Klarstellung
dringend erforderlich ist.
Der bisher gravierendste Fall ist durch das Landgericht Flensburg im Mai
2004 bestätigt worden. In dem Rechtsstreit ist es zu einem tödlichen
Verkehrsunfall gekommen, da eine behinderte Frau mit Merkzeichen “B“ im
Ausweis plötzlich eine Landstraße überquerte. Sie wurde von einem
Motorrad erfasst und kam zu Tode. Der Motorradfahrer klagte daraufhin
auf Schadenersatz und Schmerzensgeld, da die behinderte Frau seiner
Ansicht nach nicht ohne Begleitung eines Heimmitarbeiters am Verkehr
hätte teilnehmen dürfen. Das Amtsgericht Flensburg befand in erster
Instanz, dass die „durch Vertrag übernommene Verpflichtung, für eine
ständige Aufsicht und Begleitung (…) zu sorgen, auch zum Zeitpunkt des
Unfalls bestanden“ habe. Weiter heißt es: „Insoweit hat die Beklagte
(Anm.: also das Heim) ihrer Aufsichtspflicht nicht genügt“. Das
bedeutet, dass dem Heim wegen des Merkzeichens „B“ eine verschärfte
Aufsichtspflicht auferlegt wird.
Ich möchte hier nicht der Verantwortungslosigkeit Tür und Tor öffnen.
Aber behinderte Menschen dürfen nicht pauschal wegen des Merkzeichens
“B“ dazu verpflichtet werden, ständig eine Begleitperson mitzuführen.
Das scheitert in der Praxis schlichtweg daran, dass dies nicht zu
organisieren und nicht zu bezahlen ist. Außerdem hätten behinderte
Menschen damit weniger Rechte als jedes Grundschulkind in Deutschland.
Wenn man diese Entwicklung zu Ende denkt, führt das dazu, dass Heime
ihre Bewohner nicht mehr rauslassen, weil sie Angst vor
Haftungsansprüchen haben müssen. Das darf nicht sein! Genau das
Gegenteil wollen wir, will der Gesetzgeber erreichen: Menschen mit
Behinderung sollen so weit wie möglich selbstbestimmt und selbständig
leben können. Auch die Anstrengungen der vergangenen Jahre, die Umwelt
zunehmend barrierefrei zu gestalten, haben zum Ziel, dass behinderte
Menschen sich möglichst selbständig und ohne fremde Hilfe bewegen
können. Denn Barrierefreiheit bedeutet, dass Gebäude und
Dienstleistungen „für behinderte Menschen in der allgemein üblichen
Weise ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe
zugänglich und nutzbar sind.“ (§ 4 BGG).
Wir können Menschen mit Behinderungen jetzt nicht vorschreiben, dass sie
immer einen Aufpasser mitnehmen sollen, sobald sie vor ihre Haustür
treten. Wir wollen nicht Isolation von Menschen mit Behinderung, sondern
Integration, oder noch besser: Inklusion.
Deshalb haben wir dafür plädiert, dass die Formulierung im Gesetz
präzisiert werden muss. Das Recht, eine Begleitperson mitzuführen,
anstatt der Pflicht soll festgeschrieben werden, damit Menschen mit
Behinderung nicht mehr diskriminiert werden. Es handelt sich beim
„Merkzeichen B“ um einen Nachteilsausgleich, der sich nicht gegen die
Betroffenen richten darf.
Zusammenfassend ist zu sagen: während die Opposition sich noch
Schaukämpfen hingibt, wird auf Regierungsseite längst gehandelt, nachdem
wir unseren Koalitionspartner auch von der Dringlichkeit überzeugt
haben. An dieser Stelle möchte ich mich auch bei den Verbänden und
Einzelpersonen bedanken, die uns tatkräftig durch Zulieferung von
Fallbeispielen und Gerichtsurteilen unterstützt haben.
Ein Referentenentwurf zur Klarstellung in Sachen „Merkzeichen B“ ist
bereits in Arbeit und wird voraussichtlich noch vor der Sommerpause
veröffentlicht. Die Klarstellung soll zusammen mit der Verrechtlichung
der Anhaltspunkte für die Ausstellung von Schwerbehindertenausweisen
erfolgen.
Die praktische Regelung für die Schwerbehindertenausweise wird wohl so
aussehen, dass generell bei Neuausstellung die Schwerbehindertenausweise
mit der neuen Formulierung ausgegeben werden. Außerdem können die neuen
Ausweise auch auf Antrag ausgestellt werden. Diesen Antrag können zum
Beispiel behinderte Menschen stellen, wenn sie bereits Probleme wegen
einer fehlenden Begleitperson hatten. Mit dieser praktischen Umsetzung
kann auch der heraufbeschworene übermäßige Verwaltungsaufwand vermieden
werden, den Gegner der gesetzlichen Klarstellung bisher immer ins Feld
geführt haben.
In diesem Sinne hoffe ich, dass in Zukunft schneller im Sinne der Sache
gehandelt wird, anstatt zu warten, bis das Kind in den Brunnen gefallen
ist. Es bleibt zu hoffen, dass in Zukunft das Merzeichen „B“ für
„Begleitung“ steht, und nicht für „Barriere“.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
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(Quelle: Presseverteiler Büro Hüppe, MdB)
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