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Alt 04.06.2006, 16:15
Nancy
 
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Standard Schweiz lehnt striktere Gesetze zu Sterbetourismus ab

01.06.06: Schweiz lehnt striktere Gesetze zu Sterbetourismus ab

Bern (KNA) Die Schweizer Regierung ist gegen eine Verschärfung der Sterbehilfe-Gesetze. Damit wird auch die umstrittene Sterbehilfe für Ausländer im bisherigen Rahmen weiter möglich bleiben. Die Regierung in Bern lehnte am Mittwoch Forderungen nach einer stärkeren Überwachung von Sterbehelfern sowie der Sterbehilfeorganisationen "Dignitas" und "Exit" ab.
Anders als in anderen europäischen Ländern ist in der Schweiz die Beihilfe zur Selbsttötung unter bestimmten Umständen erlaubt. Voraussetzung ist allerdings, dass Sterbehelfer keine eigennützigen Motive verfolgen. Im vergangenen Jahr hatte sich auch die Schweizer Nationale Ethikkommission für Humanmedizin (NEK) dafür ausgesprochen, dass Beihilfe zum Selbstmord straffrei bleibt.
Gefahr von Missbrauch steigt
In einem am Mittwoch veröffentlichten Bericht räumt die Regierung zwar ein, dass mit der festgestellten Zunahme der organisierten Sterbehilfe auch die Gefahr von Missbrauch zugenommen habe. Eine konsequente Anwendung des geltenden Rechts reiche jedoch aus, sagte Justizminister Christoph Blocher vor Journalisten. Verschärfungen seien nicht zu kontrollieren und führten nur zu mehr Bürokratie. Geprüft werden solle allenfalls, ob die Abgabe von Natrium-Pentobarbital strengeren Kriterien unterstellt werden soll. Die Substanz wird von Sterbehelfern als todbringendes Mittel eingesetzt.
Die Zahl der Ausländer, die in der Schweiz Beihilfe zur Selbsttötung erhalten wollen, ist zuletzt stark angestiegen. Allein der Kanton Zürich verzeichnete in den vergangenen fünf Jahren 851 Menschen, die mit Unterstützung der Organisationen "Exit" und "Dignitas" Selbstmord begingen. Dies entspreche fast einer Verzehnfachung gegenüber dem Zeitraum 1995 bis 1999, hieß es. In Deutschland werden Selbstmordversuche juristisch nicht belangt. Auch die Beihilfe ist straffrei. Allerdings können Helfer anschließend wegen unterlassener Hilfeleistung angeklagt werden. Im vergangenen Jahr hatte "Dignitas" auch eine Zweigstelle in Hannover gegründet.


Quelle. Aktion Mensch
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