Robodoc: BGH weist Klage von geschädigter Patientin zurück
Robodoc: BGH weist Klage von geschädigter Patientin zurück
Karlsruhe/Frankfurt (ddp). In einem Schadenersatzprozess um den Operationsroboter «Robodoc» hat der Bundesgerichtshof am Dienstag die Klage einer geschädigten Patientin in letzter Instanz zurückgewiesen. Der heute 49-jährigen Frau war 1995 mit Hilfe eines computerunterstützten Fräsverfahrens eine Prothese in das Hüftgelenk implantiert worden. Bei der Operation in der Berufsgenossenschaftlichen Unfallklinik Frankfurt am Main erlitt die Patientin eine Nervschädigung und eine Thrombose. Seitdem kann sie ihr linkes Bein und ihren linken Fuß nur noch eingeschränkt bewegen. Das Frankfurter Oberlandesgericht (OLG) hatte im Dezember 2004 die Schadenersatzklage der Frau gegen die Klinik abgewiesen. Das OLG sah weder einen Behandlungsfehler noch einen Mangel in der Aufklärung der Patientin. Dagegen legte sie Revision ein. Vor dem BGH in Karlsruhe hatte ihr Anwalt am Dienstag betont, die Klinik hätte die Patientin «über den Testcharakter dieser Methode aufklären müssen». Es habe sich um eine «Experiment am Menschen» gehandelt. Dem hielt die Klinik-Anwältin entgegen, das Verfahren sei zuvor an mehr als 100 Patienten «ausreichend erprobt» worden. Die Klägerin habe zudem ausdrücklich mittels «Robodoc» behandelt werden wollen und sei «nicht als Versuchsobjekt missbraucht worden». Der 6. Zivilsenat des BGH kündigte für den Nachmittag eine nähere Urteilsbegründung an. Diese dürfte für weitere anhängige Prozesse von Bedeutung sein. Der Kläger-Anwalt sprach von «600 Verfahren ähnlicher Art» vor den unteren Zivilgerichten. In deutschen Kliniken war das aus den USA stammende «Robodoc»-Verfahren 1995 eingeführt worden. An der Frankfurter Unfallklinik war der Einsatz des Operationsroboters im Verlauf des Gerichtsverfahrens Mitte 2004 gestoppt worden. (AZ: VI ZR 323/04 - Urteil vom 13. Juni 2004)
Quelle: net - Doctor
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