Entwurf für ein Pflegezeitgesetz vorgelegt
Berlin (kobinet) Der Sozialverband Deutschland (SoVD) hat heute in Berlin den Entwurf für ein Pflegezeitgesetz vorgelegt. SoVD-Präsident Adolf Bauer erklärt auf einer Pressekonferenz: "Wenn ein Mensch pflegebedürftig wird, tragen Angehörige eine große Verantwortung: es muss schnell entschieden werden, wie der Pflegebedürftige gut versorgt werden kann. Das ist gerade für berufstätige Angehörige, die womöglich weit entfernt leben, eine schwierige Situation. Die Lösung ist ein Anspruch auf eine berufliche Auszeit oder eine vorübergehende Verringerung der Arbeitszeit."
Der Sozialverband fordert daher die Einführung eines Pflegezeitgesetzes. Ziel ist, für Angehörige von Pflegebedürftigen einen rechtlichen Anspruch auf eine befristete, unbezahlte Freistellung von der Arbeit zu schaffen. Der vom SoVD erarbeitete Gesetzentwurf sieht vor, dass Arbeitnehmer bis zu sechs Monate unbezahlt freigestellt werden können. Eine einmalige Verlängerung für höchstens weitere sechs Monate ist nach dem Entwurf möglich.
"Die Einführung einer Pflegezeit wäre ein wichtiger Beitrag zu einer besseren Vereinbarkeit von Pflege und Beruf. Wir werden in Gesprächen insbesondere mit Vertretern der Großen Koalition für dieses Konzept werben und uns für seine Umsetzung stark machen", so Bauer.
Quelle: Rehacare
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