Lebenshilfe fürchtet Gefährdung der Eingliederungshilfe
(Öffentlich)
von Pressestelle, Bundesvereinigung Lebenshilfe
Mit seiner in einer Klausurtagung verabschiedeten Potsdamer Erklärung hat sich der Vorstand der Bundesvereinigung Lebenshilfe heute erneut an die Mitglieder des Bundestages und Bundesrates gewandt. In diesem Appell warnt er vor den Folgen der Änderung des Artikel 84 des Grundgesetzes.
Mit der Änderung dieses Artikels wird bezweckt, dass der Bund den Gemeinden zukünftig keine Aufgaben mehr übertragen darf. Für die Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen kann diese Änderung schwerwiegende Konsequenzen nach sich ziehen.
Bisher wird die Eingliederungshilfe in Deutschland von den örtlichen bzw. überörtlichen Trägern der Sozialhilfe ausgeführt und im Wesentlichen von den Gemeinden finanziert. Künftig könnte daher fast jede Reform der Eingliederungshilfe von den Kommunen mit dem Argument blockiert werden, dass es dem Bund untersagt sei, ihnen neue Verpflichtungen (Aufgaben) aufzuerlegen. „In den nächsten Jahren ist im Bereich der Eingliederungshilfe mit Mehrkosten in Höhe von zwei Milliarden Euro zu rechnen. Wenn die Gemeinden nicht durch den Bund finanziell entlastet werden, wird der Ruf nach Kürzung der Leistungen der Eingliederungshilfe die Folge sein. Das darf nicht gewollt sein“, so der Lebenshilfe-Bundesvorsitzende Robert Antretter. Eine Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe sei schon deshalb dringend erforderlich, weil in den kommenden Jahren immer mehr alt gewordene Menschen mit geistiger Behinderung ambulant oder stationär versorgt werden müssen.
Quelle: Lebenshilfe
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