10.07.2006
Berlin (kobinet) Das am Freitag auch vom Bundesrat verabschiedete Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz muss Medienberichten zufolge nachgebessert werden, weil eine Panne im Text des Gesetzes aufgetreten ist.
Wie der MDR heute meldet, muss das Gesetz wegen einer Textpanne noch einmal nachgebessert werden. Bei den Änderungen der umstrittenen ersten Vorlage habe sich ein Fehler eingeschlichen. Anders als von der großen Koalition vereinbart, erlaube das Gesetz Gewerkschaften und Verbänden stellvertretend für angebliche Diskriminierungsopfer vor Gericht zu ziehen. Vor allem die Union hatte diesen Punkt abgelehnt. Er sei aber dem Bericht zufolge trotzdem im Gesetz festgeschrieben. Für eine Änderung des Gesetzes müsse nun ein neues Gesetz geschaffen werden.
"Das passt zu diesem Gesetz, das von Pleiten, Pech und Pannen verfolgt zu sein scheint. Wir haben bei der Feier zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz am Freitag in Berlin zwar schon gescherzt, dass es ja noch sein könnte, dass der Bundesrat das Gesetz in den Vermittlungsausschuss schickt, die große Koalition aufgrund der derzeitigen Streitereien auseinander bricht und dann das Gesetz einen dritten Anlauf im Bundestag nehmen muss. Aber mit dieser Variante einer Panne im Text haben selbst wir nicht gerechnet", erklärte Ottmar Miles-Paul von der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL). Nachdem das Antidiskriminierungsgesetz bereits 2002 fest versprochen war, 2005 vom Bundestag verabschiedet und dann vom Bundesrat blockiert wurde, ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz nun der dritte Anlauf für dieses Gesetz.
Derzeit ist noch nicht klar, wie sich das weitere Verfahren gestalten wird. Das Gesetz tritt erst in Kraft, wenn es von Bundespräsident Horst Köhler unterzeichnet und im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde. Aufgrund drohender Strafzahlungen durch die Europäische Union ist jedoch Eile geboten.
Quelle: Rehacare