10.07.2006
Von kobinet-Redakteurin Elke Bartz
Nürnberg (kobinet) Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat ihre sehr weitreichenden
Handlungsempfehlungen zum Persönlichen Budget jetzt ins Internet gestellt. Die Geltungsdauer erstreckt sich (vorläufig) über den Zeitraum vom 20. Juni 2006 bis zum 31. Dezember 2007, dem Ende der Modellphase des Persönlichen Budgets.
Nach diesen Handlungsempfehlungen, die Weisungs-Charakter haben, sind sämtliche Leistungen nach 103 SGB III budgetfähig. Weiterhin können Leistungen, die anstelle der allgemeinen Leistungen treten - wenn die allgemeinen Leistungen die wegen Art oder Schwere der Behinderung erforderlichen Leistungen nicht oder nicht im erforderlichen Umfang vorsehen (§ 102 Abs. 1 Satz1 Nr. 2 SGB III) - als (trägerübergreifendes) Persönliches Budget erbracht werden.
Die Handlungsempfehlungen enthalten etliche für Leistungsberechtigte sehr positive Passagen. Unter anderem wird den Arbeitsagenturen empfohlen: "das PersB noch in der Erprobungsphase in geeigneten Fällen als attraktive Förderform in den Beratungsprozess einzubringen". Nur durch größere Fallzahlen könnten Erkenntnisse zur weiteren Optimierung gewonnen werden. Die "Hürden" für eine Nichteignung zur Bewilligung eines Persönlichen Budgets legt die BA sehr hoch.
Für Menschen mit Behinderungen und so genannten Gleichgestellten bedeutet die Umsetzung der Handlungsempfehlungen, künftig Leistungen sehr viel selbst bestimmter erhalten und verwalten zu können.
Auf Basis der Handlungsempfehlungen wurde bereits ein Persönliches Budget gewährt. So erhält ein junger Mann mit Behinderung künftig Geldleistungen in Höhe der sonst für ihn zu gewährenden Leistungen in einer Werkstätte für behinderte Menschen (WfbM). Damit "kauft" er sich in einen Arbeitsplatz auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, ohne Anbindung an eine WfbM ein. Einen solchen Platz hat er schon gefunden.
Das Persönliche Budget könnte seinen Zweck in allen Leistungsbereichen voll erfüllen, wenn auch die "noch zögerlichen" Leistungsträger dem Vorbild der BA folgen und ähnliche Handlungsempfehlungen beschließen würden.
Quelle: Rehacare