16.07.2006
Essen (kobinet) Der Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe (VDAB e.V.) befürchtet negative Auswirkungen auf die Qualität in Pflegeeinrichtungen durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG).
Ein Schwerpunkt des AGG liege im Anwendungsbereich von Beschäftigung und Beruf. Somit beträfe das Gesetzesvorhaben den personalintensiven Bereich der Pflegebranche. Der Arbeitgeber müsse erforderliche Maßnahmen, auch vorbeugende, zum Schutz vor Benachteiligung treffen.
Michael Schulz, Bundesgeschäftsführer VDAB kritisiert: "Mit dem AGG wird eine weitere staatliche Kontrollbürokratie errichtet - und dies vor dem Hintergrund der seitens der Politik angeblich angestrebten Entbürokratisierung unserer Gesetzeslandschaft". Er wertet das AGG als ein "… ein bürokratisches Ungetüm, gespickt mit unpräzisen und unverständlichen Formulierungen und fehlenden Definitionen, die jede Menge Rechtsunsicherheiten und unbeabsichtigte Rechtsverstöße verursachen werden." Zu befürchten seien nach Meinung des VDAB steigende Klage- und Prozesshäufigkeiten und zahlreiche kostenträchtige juristische Manöver.
Die Pflegequalität würde durch die Vorschriften des AGG negativ beeinflusst, da durch zahlreiche unnötige Dokumentationsaufgaben und aufwendige Nachweisführung wichtige Zeit für die eigentlichen Aufgaben einer Pflegeeinrichtung verloren ginge.
"Statt die Qualifikation des Bewerbers als ausschlaggebendes Kriterium für eine Einstellung in den Vordergrund zu rücken, muss in aufwändiger Weise darauf geachtet und dokumentiert werden, dass kein Interessent benachteiligt wird", fürchtet Schulz weiterhin. Damit würden Pflegeeinrichtungen im Rahmen von Personaleinstellungen bei der Auswahl von guten und qualifizierten Arbeitskräften eingeschränkt.
"Ein guter Unternehmer geht von sich aus fair und verantwortungsbewusst mit seinem Personal um, denn er weiß: Motiviertes und engagiertes Personal ist eine seiner wichtigsten Ressourcen und ein Garant für einen erfolgreichen Betrieb - dies trifft insbesondere für die Pflegebranche zu. Ein AGG benötigt dieser hierzu nicht", behauptet Schulz
Quelle: Rehacare