Regierung erweitert Transplantationsgesetz auf Gewebe
10.08.06: Regierung erweitert Transplantationsgesetz auf Gewebe
Berlin (KNA) Das Bundeskabinett hat am Mittwoch gesetzliche Neuregelungen für den Umgang mit menschlichen Zellen und Geweben beschlossen. Der Gesetzentwurf des Gesundheitsministeriums (BMG) weitet unter anderem das geltende Transplantationsgesetz von 1997 auf Knochenmark sowie auf embryonale und fötale Organe, Gewebe und menschliche Zellen aus. So sollen aus Organspende-Ausweisen "Organ- und Gewebespenden-Ausweise" werden. Beim so genannten Gewebegesetz geht es um die Umsetzung einer EU-Richtlinie von 2004 über Qualitäts- und Sicherheitsstandards für menschliche Gewebe und Zellen, zu der Deutschland verpflichtet ist. Die Bundesärztekammer und die Grünen kritisierten den Kabinettsbeschluss.
Gesundheits-Staatssekretär Klaus Theo Schröder betonte, Ziel sei es, die Qualität und Sicherheit von Arzneimitteln aus menschlichen Geweben und Zellen zu erhöhen und so die Gesundheit von Patienten wirksam zu schützen. Überzogene Regelungen der EU-Vorgaben würden im Rahmen der Möglichkeiten nicht berücksichtigt.
Warnung vor Kommerzialisierung
In der Begründung des umfangreichen Gesetzentwurfs geht das Ministerium auch auf Kritik ein, die die Bundesärztekammer im Vorfeld geäußert hatte. Diese hatte im Mai davor gewarnt, dass ein Vorrang der Organtransplantation vor der - eher gewerblich zu nutzenden - Gewebegewinnung fehle und damit "dem gewerblichen Markt für Gewebetransplantate Tür und Tor geöffnet" werde. Nun betont das Ministerium, der Vorrang der Organspende vor der Gewebespende sei sicher gestellt und im Gesetz verankert. Dies geschehe durch die Verpflichtung der Transplantationszentren und anderer Krankenhäuser, bezüglich der Gewebeentnahme untereinander und mit der dafür zuständigen Koordinationsstelle zusammenzuarbeiten.
So werde zum Beispiel vermieden, dass an einem Spenderherz, das für eine Herztransplantation in Frage käme, Herzklappen entnommen werden und damit das Herz für eine Verpflanzung nicht mehr verwendet werden könnte. Mit so entnommenen Herzklappen könnte ein Unternehmen - anders als mit kompletten Herzen - gewerblich Gewinn erzielen. Exakt dieses Beispiel hatte die BÄK genannt.
Nicht mehr nur Ärzte
Neben dem Transplantationsgesetz sollen nach dem Entwurf weitere Gesetze und Verordnungen für Gewebe und Zellen geändert oder ergänzt werden. So wird im Arzneimittelgesetz der Anwendungsbereich auf Augenhornhäute, Keimzellen und solche Gewebe erweitert, die im Krankenhaus unter der Verantwortung eines Arztes entnommen und angewendet werden. Änderungen sind auch in der Apothekenbetriebsordnung und der Arzneimittelgroßhandelsbetriebsverordnung vorgesehen. Allerdings dürfen Gewebe - anders als Organe - nach dem Entwurf künftig auch von anderen Personen als Ärzten entnommen werden, falls dies generell unter ärztlicher Verantwortung und Weisung geschieht. Die Vorgaben, die das Transplantationsgesetz für die Entnahme von Organen macht und die die Achtung der Würde des Organspenders sichern sollen, sollen nun auf Organ- und Gewebespender ausgeweitet werden.
Bundesärztekammer: Enttäuschend
Die Bundesärztekammer bewertete die Gesetzesvorlage als "große Enttäuschung". Sie sei geprägt von einer pauschalen arzneimittelrechtlichen Ausrichtung und lasse notwendige Differenzierungen bei den Geweben vermissen, erklärte ein Sprecher auf Anfrage in Berlin. So sei sogar eine Gefährdung der Versorgung mit Gewebe zu befürchten. Wenn der Umgang mit menschlichen Zellen und Geweben künftig größtenteils dem Arzneimittelgesetz (AMG) unterstellt werde, gelte dafür auch kein Handelsverbot, warnte die Ärztekammer. Das Gesetz bringe zudem hohe zusätzliche Kosten und weiteren bürokratischen Aufwand.
Der Obmann der Grünen im Bundestags-Gesundheitsausschuss, Harald Terpe, warf der Regierung vor, mit dem Gesetzentwurf den Organhandel ermöglichen zu wollen. Mit dem Vorschlag fielen Organe unter das Arzneimittelgesetz und würden damit Teil des kommerzialisierbaren Arzneimittelhandels. Zudem seien die Regelungen zur finanziellen Entschädigung von Gewebespenden zu unklar.
Quelle: Aktion Mensch
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