14.08.2006
Hannover (kobinet) Die niedersächsische Sozialministerin Mechthild Ross-Luttmann empfiehlt den niedersächsischen Städten und Kreisen flächendeckend Persönliche Budgets für Menschen mit Behinderungen einzuführen, die Leistungen aus der ambulanten Eingliederungshilfe erhalten.
"Das Persönliche Budget für ambulante Hilfsangebote verbessert die Selbstständigkeit und Gleichberechtigung von Menschen mit Behinderungen im Alltag. Es wirkt sich positiv auf die Angebotsvielfalt ambulanter Hilfen und deren Preisgestaltung aus. Dies hat ein wissenschaftlich begleitetes Modellvorhaben des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit in Zusammenarbeit mit den Landkreisen Emsland und Osnabrück sowie der Stadt Braunschweig bestätigt", erklärte die niedersächsische Sozialministerin. Bei dem Projekt hatten 53 TeilnehmerInnen mit sogenannten geistigen oder seelischen Behinderungen zwei Jahre lang einen bestimmten Geldbetrag anstelle von Sachleistungen von ihren Sozialbehörden erhalten. Mit diesem konnten sie sich passgenaue Hilfen verschiedener Anbieter auswählen, beispielsweise Hilfen beim Einkaufen, der Zubereitung ihrer Mahlzeiten oder ihrer Freizeitgestaltung.
"Das Modellvorhaben hat gezeigt, dass das Persönliche Budget Menschen mit Behinderungen die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben erleichtert und ihnen bei ihrer selbst bestimmten Lebensführung helfen kann", sagt die Ministerin. In einzelnen Fällen habe das Budget wegen seiner flexiblen und individuellen Ausgestaltung sogar dazu beigetragen, dass Betroffene nicht oder nicht mehr auf eine stationäre Betreuung angewiesen waren. Das Budget, das die TeilnehmerInnen des Modellvorhabens erhielten, entsprach maximal den Kosten für vergleichbare Sachleistungen. Alle sechs Monate bestand die Möglichkeit, bei einem Hilfeplangespräch die Weiterzahlung oder Anpassung des Betrages zu regeln. Dabei standen den TeilnehmerInnen ihre persönlichen Betreuer oder auch Angehörige zur Seite.
Parallel dazu begleiteten die Fachhochschule Osnabrück und die Evangelische Fachhochschule Hannover das Projekt. Fast alle TeilnehmerInnen haben sich nach Informationen des Ministeriums gegenüber den Wissenschaftlern hoch zufrieden geäußert und ihre verbesserten Wahlmöglichkeiten gelobt. Vom 1. Januar 2008 an sieht der Bundesgesetzgeber für Menschen, die von verschiedenen Trägern von Rehabilitationsmaßnahmen Leistungen erhalten, einen Anspruch auf ein trägerübergreifendes Budget vor. Bei diesem erhalten Menschen mit Behinderungen von einem der Träger eine zusammengefasste Summe für alle Sozial- und Reha-Leistungen. Sozialministerin Mechthild Ross-Luttmann sieht es deshalb als sinnvoll an, wenn die Kommunen schon jetzt Erfahrungen mit dem Persönlichen Budget sammeln. Dazu gab es in diesem Jahr bereits eine Informationsveranstaltung mit rund 200 Teilnehmerinnen und Teilnehmern aus den Kommunen und von den Trägern von Einrichtungen der Behindertenhilfe.
Die Landkreise Emsland, Osnabrück und die Stadt Braunschweig bieten das Persönliche Budget auch nach Ablauf der Modellphase weiter an. Der Abschlussbericht des Modellprojektes kann unter
http://cdl.niedersachsen.de/blob/images/C9237134_L20.pdf heruntergeladen werden. omp Quelle: Rehacare