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  #1  
Alt 30.08.2006, 22:59
Nancy
 
Beiträge: n/a
Standard Besserer Schutz für behindertes Leben

"Die absehbare Behinderung eines Kindes darf kein Grund für einen Schwangerschafts- abbruch sein", so Thomas Dörflinger, Bundesvorsitzender des Kolpingwerkes Deutschland, in Berlin. Gemeinsam mit Elisabeth Bußmann und Ingrid Fischbach hat er sich für eine neue gesetzliche Regelung zu den so genannten Spätabtreibungen ausgesprochen.

Elisabeth Bußmann, Präsidentin des Familienbundes der Katholiken (FdK) betonte, die derzeitige Praxis von Spätabtreibungen widerspreche den verfassungsrechtlichen Anforderungen an den Schutz ungeborenen Lebens. Dringenden Handlungsbedarf sieht auch Ingrid Fischbach, Präsidentin des Katholischen Deutschen Frauenbundes (KDFB) die die Regierungsparteien aufforderte, die Problematik der Spätabtreibungen gesetzlich neu zu regeln.

Nach der derzeitigen Gesetzeslage des § 218a II StGB kann ohne Einhaltung von Fristen und ohne jede Beratung bei einer zu erwartenden Behinderung eines Kindes ein Schwangerschaftsabbruch vorgenommen werden. Schätzungen zufolge werden in Deutschland jährlich mehr als 200 ungeborene Kinder zwischen der 23. Schwangerschaftswoche und der Geburt abgetrieben. Zu diesem Zeitpunkt sind die Kinder bereits außerhalb des Mutterleibes lebensfähig.

Kritisch sieht KDFB-Präsidentin Ingrid Fischbach die Ausweitung vorgeburtlicher Diagnostik, die einen teils erheblichen Druck auf die Eltern erzeuge, ein "perfektes" und "leistungsfähiges" Kind zu bekommen.

"Niemand darf zu einer Entscheidung gegen ein behindertes Kind gedrängt werden", so Fischbach. Vielmehr sei es Aufgabe des Gesetzgebers und der Gesellschaft, Rahmenbedingungen zu schaffen, die es Eltern erleichterten, ein krankes oder behindertes Kind anzunehmen. Die Regelung von Spätabtreibungen sei "eine Bewährungsprobe für die ethischen Grundlagen unserer Gesellschaft und unseres Rechtsstaates", sagte Elisabeth Bußmann. "Der Wert und die Würde des menschlichen Lebens sind unabhängig von Gesundheit, Krankheit oder Behinderung".

Daneben fordern die Vorsitzenden der drei katholischen Verbände eine Anpassung des Arzthaftungsrechts des Bürgerlichen Gesetzbuches. Bisher ist es möglich, einen Arzt auf Schadenersatz zu verklagen, wenn dieser eine Behinderung nicht erkannt oder den Eltern nicht mitgeteilt hat. Damit wird das ausgetragene, behinderte Kind juristisch wie ein Schaden für die Familie behandelt. Ein Kind, so Dörflinger, kann in keinem Fall ein Schaden sein. "Jedes Leben ist ein Wert an sich und ein Gewinn", betonte Dörflinger.

REHACARE.de; Quelle: Kolpingwerk Deutschland

Weitere Informationen zum Kolpingwerk unter: www.kolping.de
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  #2  
Alt 31.08.2006, 05:53
Benutzerbild von evma
evma evma ist offline
Teammitglied - Entscheidungsträger
 
Registriert seit: 01.08.2005
Ort: ostsee
Beiträge: 24.215
Standard

jede mutter muß ein recht haben darüber selber zu entscheiden und für ihre entscheidung nicht benachteidigt werde,allerdings bin ich gegen abtreibung unc vor allen spätabtreibung
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