Verfassungsgericht: Teile der Reform verfassungswidrig
Erfurt (ddp). Der Präsident des Berliner Verfassungsgerichtshofes, Helge Sodan, hält Eckpunkte des Gesundheitskompromisses für nicht verfassungsgemäß. «Ich bin der Überzeugung, dass zentrale Punkte nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sind», sagte Sodan der Zeitung «Thüringer Allgemeine» (Freitagausgabe). Dazu zähle der Basistarif, den die Privaten Krankenversicherungen anbieten müssen sowie die Beschränkung der beitragsfreien, teilweise steuerfinanzierten Versicherung auf die Kinder gesetzlich Versicherter. Sodan betonte: «Ich halte es in keiner Weise für verfassungsgemäß, dass die Kinder von Privatversicherten hier nicht berücksichtigt werden». Wenn der Gesetzgeber in die Steuerfinanzierung der Kinder-Krankenversicherung einsteige, dürfe der Nachwuchs Privatversicherter nicht als «Kinder zweiter Klasse» behandelt werden. Der Kontrahierungszwang beim Basistarif führe indes dazu, dass die Versichertengemeinschaft der jeweiligen Privaten Krankenversicherung (PKV) geschädigt werde. «Die große Koalition versucht an dieser Stelle, der PKV eine Sozialversicherung überzustülpen. Dass ist nicht zulässig», unterstrich der Verfassungsrechtler. Er geht fest davon aus, «dass eine oder mehrere Privatversicherungen vor dem Bundesverfassungsgericht klagen, sollten diese Eckpunkte zum Gesetz werden».
Quelle: Netdoctor
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