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Alt 17.10.2006, 10:31
Nancy
 
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Standard Rückbau der Teilhabe Behinderter mitdenken

16.10.2006
Bonn / Hollenbach (kobinet) Auf einen "Masterplan zur Sicherung der finanziellen Handlungsfähigkeit der Bundesstadt Bonn" wurde die Vorsitzende des Forums selbstbestimmter Assistenz behinderter Menschen (ForseA e.V.), Elke Bartz, aufmerksam, nach dem behinderten Bonnern angekündigt wurde, sich auf den Umzug in das geplante Behinderten'heim' einstellen zu sollen (siehe auch kobinet-nachrichten vom 14. Oktober).

"Nachdem wir von mehreren behinderten Menschen aus Bonn Anrufe bekamen, die sehr beunruhigt klangen, habe ich im Internet recherchiert", berichtet Bartz. Dabei sei sie auf diesen Masterplan vom 28. März dieses Jahres auf der Internetseite der Bonner Grünen gestoßen. Nach dem Lesen der entsprechenden Passagen wundere sie sich nicht mehr darüber, dass unter den behinderten Menschen in Bonn starke Verunsicherung herrsche. "Wenn die Stadt die Empfehlungen des Gutachters auch nur annähernd umsetzen will, weht in Bonn bald ein eiskalter Wind" befürchtet Bartz. "Aber ich bin mir sicher, dass sich keiner der betroffenen behinderten Menschen so einfach in ein Behindertengetto abschieben lässt".

Es sei entsetzlich zu sehen, dass in der Gesetzgebung überall "ambulant vor stationär" festgeschrieben ist und die Bundespolitik Teilhabe am Leben in der Gesellschaft propagiere, die Realität in den Städten und Kommunen teilweise jedoch ganz anders aussieht. "Kampflos werden wir aber nicht zugesehen, wie Menschen wieder hinter Anstaltsmauern verschwinden". omp

Die wichtigsten Passagen aus dem 156 Seiten starken "Masterplan"

In den Ausgaben für die Hilfe zur Pflege außerhalb von Einrichtungen sind zurzeit insgesamt 18 ambulante Vollzeitpflegefälle enthalten, die durchschnittliche monatliche Ausgaben in Höhe von 7.954 Euro und jährliche Ausgaben in Höhe von rund 1,7 Millionen Euro verursachen. In diesem Bereich ist mit dem Fachbereich ein Einsparpotenzial von 300 bis 700 Tausend Euro identifiziert worden. Die genaue Höhe dieses Potenzials kann aufgrund der gemischten Finanzierung (unmittelbare Kosten, Verbandsumlagen etc.) zur Zeit nicht beziffert werden… (Seite 113)

Die Anzahl der Fälle der Menschen mit Behinderungen in Bonn entzieht sich dagegen einer Steuerung durch die Stadt. Auch die ohnehin marginalen Einnahmen entziehen sich der Steuerung durch die Stadt. Der effektive Konsolidierungshebel liegt also in der Reduktion der Leistungen pro Fall. Eine totale Reduktion der Leistungen ist nicht vorstellbar. Nach Aussage der Fachebene ist davon auszugehen, dass zumindest ein Plafond in Höhe von ca. 30 % des heutigen Leistungsstandes eine erforderliche minimale Grundversorgung der Menschen mit Behinderung darstellt. (Seite 115)

Maßnahmenansätze für die Zielerreichung

Die Realisierung des Potenzials ist an eine Kette von Vorbedingungen geknüpft, die auf übergeordneter Ebene im Rahmen einer grundsätzlichen Strategie geschaffen werden müssen. Zunächst ist im Rahmen einer sozialpolitischen Strategieentscheidung eine Priorisierung der einzelnen Felder staatlicher kommunaler Sozialleistungen zu erarbeiten. Einer der Priorisierungsgegenstände wird die Behindertenpolitik der Stadt sein und hierbei die Frage nach der Definition des möglichen und wünschenswerten Ausmaßes der Teilhabe Behinderter am Leben in der Gemeinschaft.

Die Diskussion sollte versuchen, aus der Vergangenheit zu lernen und den Stand der gesellschaftlichen und kommunalpolitischen Diskussion der frühen 80er Jahre erneut zu würdigen. Nach demselben Wirkungsmechanismus, nach dem man sich damals zu einer Stärkung der Behindertenfreundlichkeit entschlossen hat und die Teilhabe Behinderter am Leben in der Gemeinschaft sehr umfassend interpretiert hat, muss eine politische Diskussion heute vollständig ergebnisoffen auch einen Rückbau mitdenken.

Sollte das Ergebnis der politischen Diskussion die Erschließung der Potenziale im Bereich Eingliederungshilfe für Behinderte sein, findet ein Verzicht auf Leistungen entweder pauschal - beispielsweise um die vorgeschlagenen zwei Drittel - statt oder selektiv in einzelnen Maßnahmen der Eingliederungshilfe. Ein selektiver Verzicht auf Leistungen in einzelnen Bereichen setzt allerdings die Existenz von Priorisierungskriterien, anhand derer eine Reihung der Leistungen bezogen auf die jeweilige Verzichtbarkeit vorgenommen werden kann, voraus. Diese Priorisierung muss ebenfalls auf der Leitungsebene erfolgen, da die Fachebene des Amts für Soziales und Wohnen erklärt, die verbleibenden Leistungen seien alle höchst priorisiert. Ein Veränderungsprozess diesen Ausmaßes, der in die Entscheidung für einen bewussten Abbau von Wohlfahrtsstaatlichkeit mündet, sollte möglichst bewusst gesteuert und extern moderiert werden

Quelle: Rehacare
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