Forum von Netzwerk behindertes Kind.de
Benutzerliste
Kalender
Hilfe
Heutige Beiträge
Forum von Netzwerk behindertes Kind.de
Nützliche Links
Pressemitteilungen ... dieses Forum wird nun eingerichtet, um die Pressemitteilungen zu Themen der Behindertenpolitik u. ä. der Öffentlichkeit bekannt zu machen. Themen eröffnen dürfen nur Moderatoren / Administratoren, antworten dürfen alle registrierten Nutzer ...

Antwort
 
Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1  
Alt 19.10.2006, 19:05
Nancy
 
Beiträge: n/a
Standard Eingliederungshilfe auch für Bezieher von Arbeitslosengeld II

13.10.2006
Berlin (kobinet) Leistungen der Eingliederungshilfe sind auch für Bezieher von Arbeitslosengeld II zu gewähren. Das betonte heute die Bundestagsabgeordnete Silvia Schmidt in einer Pressemitteilung. "Fest steht", so die Behindertenbeauftragte der sozialdemokratischen Bundestagsfraktion, "der Sozialhilfeträger darf die Leistung an einen behinderten oder von Behinderung bedrohten Menschen nicht deshalb verweigern, weil er Arbeitslosengeld II bezieht."

Immer mehr behinderte Bezieher von Arbeitslosengeld II erhielten in den letzten Monaten keine Eingliederungshilfe (SGB XII/Sozialhilfe) mehr von ihrem Sozialhilfeträger. Oft traf es suchtkranke Menschen, die zwar drei Stunden am Tag arbeiten können, aber in teilstationären Kliniken ein paar Stunden am Tag psychisch unterstützt werden mussten.

Diese Verweigerung der Eingliederungsleistungen ist nicht rechtmäßig. Behinderten Beziehern von Arbeitslosengeld II stehen grundsätzlich auch die Leistungen der Eingliederungshilfe (§§ 53 bis 60 SGB XII) und der Hilfe zur Pflege (§§ 61 bis 66 SGB XII) zu. Dies hebt eine Gerichtsentscheidung des Sozialgerichts Halle (Az. S 13 SO 66/06) vom 5. September 2006 ebenso hervor, wie ein Rechtsgutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages.

Silvia Schmidt: "Jeder, der Unterstützung in Anspruch nehmen will, kann sich an einen Rehabilitationsträger seiner Wahl wenden. Auftretende Zuständigkeitsprobleme - es könnte zum Beispiel die Rentenversicherung zuständig sein - dürfen nicht auf dem Rücken der Betroffenen ausgetragen werden. Diese Zuständigkeitsprobleme müssen die Rehabilitationsträger untereinander ausmachen. Das hat der Gesetzgeber bereits seit Jahren entschieden und es steht auch im § 14 SGB IX. Zudem hat der behinderte Mensch die Möglichkeit, sich an eine Gemeinsame Servicestelle zu wenden. In jedem Landkreis und jeder kreisfreien Stadt haben vorwiegend die Rehabilitationsträger diese Servicestellen eingerichtet, die der Beratung der Betroffenen dienen

Quelle: Rehacare
Mit Zitat antworten
Antwort


Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

vB Code ist An.
Smileys sind An.
[IMG] Code ist An.
HTML-Code ist Aus.
Gehe zu

Ähnliche Themen
Thema Erstellt von Forum Antworten Letzter Beitrag
Lebenshilfe fürchtet Gefährdung der Eingliederungshilfe Nancy Pressemitteilungen 0 28.06.2006 14:54
Neue Zahlen des Statist. Bundesamtes zur Eingliederungshilfe Mary Steuern und sonstige Vergünstigungen 0 18.05.2006 08:21


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 08:16 Uhr.
Powered by vBulletin Version 3.5.4 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
Content Relevant URLs by vBSEO 2.4.0
Copyright 2005 - 2011 Netzwerk behindertes Kind.de ***** Sämtliche Inhalte dieses Forums erheben keinen journalistisch-redaktionellen Anspruch.