Zusatzbeitrag: Sozialfälle von acht Euro befreit?
Berlin (ddp). Im Rahmen der Gesundheitsreform sollen sozial Schwache nun offenbar doch von den acht Euro Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung befreit werden. Ausschlaggebend für diesen Schritt seien verfassungsrechtliche Bedenken, berichtete die «Welt am Sonntag» unter Berufung auf Regierungskreise. Von dem Zusatzbeitrag ausgenommen werden sollen demnach Sozialhilfe-Empfänger, Arbeitslosengeld-II-Bezieher und jene Rentner, bei denen der Staat die Grundsicherung übernimmt. Wenn die Betroffenen einen Zusatzbeitrag zur Krankenkasse zahlen müssten, würde möglicherweise ihr verfassungsrechtlich garantiertes Existenzminimum unterschritten, hieß es.
Quelle: Netdoctor
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