Für ein soziales und barrierefreies Europa - Berliner Erklärung verabschiedet
Berlin (kobinet) Mit der Berliner Erklärung für ein soziales und barrierefreies Europa hat der Deutsche Behindertenrat (DBR) heute seine wichtigsten Forderungen im Europäischen Jahr der Chancengleichheit 2007 formuliert. Wegen der deutschen Ratspräsidentschaft in der Europäischen Union vom 1. Januar bis 30. Juni sind sie besonders an die Bundesregierung gerichtet.
Das Aktionsbündnis der Behindertenverbände verknüpft mit der Übernahme der EU-Ratspräsidentschaft durch Deutschland und dem Europäischen Jahr der Chancengleichheit hohe Erwartungen an die Fortentwicklung der europäischen und nationalen Politik für chronisch kranke und behinderte Menschen. "Trotz vielfacher anzuerkennender Initiativen sind nach wie vor durchgreifende Anstrengungen notwendig, um ihre berufliche und gesellschaftliche Integration sicherzustellen. Hierzu bedarf es einer abgestimmten und wirkungsvollen übergreifenden europäischen und nationalen Politik der Antidiskriminierung", heißt in der auf der Jahrestagung des Behindertenrates verabschiedeten Erklärung.
Die im Rat zusammen arbeitenden Organisationen unterstützen die Ratifizierung der EU-Verfassung und fordern: "Die Charta der Grundrechte muss Teil der Verfassung und die Bekämpfung der Diskriminierung als Ziel erhalten bleiben. Für Maßnahmen nach Artikel 13 des EG-Vertrages ist die qualifizierte Mehrheitsregel einzuführen."
Die Europäische Kommission sollte "endlich einen Entwurf für eine umfassende Antidiskriminierungsrichtlinie für behinderte Frauen und Männer unter Beachtung der geschlechtsspezifischen Erfordernisse" vorlegen. Die Bundesregierung wird aufgefordert, "sich sowohl gegenüber der Kommission als auch im Rat für die Richtlinie einzusetzen".
Verstärkte Anstrengungen sollte die Bundesregierung unternehmen, "die beschäftigungspolitischen Zielsetzungen des Lissabon-Prozesses auch für Frauen und Männer mit Behinderungen zu realisieren". Dafür müssten verstärkt Finanzmittel bereit gestellt werden, beispielsweise aus dem Europäischen Sozialfonds - ESF. Die in den letzten 15 Jahren durch ESF-Mittel geförderten Beschäftigungsprojekte müssten "in nationale Förderstrukturen Eingang, um nachhaltig wirken zu können". Die Bundregierung wird aufgefordert, die Beschäftigung "prioritärer Bevölkerungsgruppen" auf die Tagesordnung beim Frühjahrsgipfel der Staats- und Regierungschefs zu setzen.
Zur Wachstums- und Wirtschaftspolitik stellt der Behindertenrat die Forderung: "Der Unterbietungswettbewerb bei den Unternehmenssteuern muss beendet und eine Mindestbesteuerung auf europäischer Ebene eingeführt werden. Das Abkommen für das Verfahren bei Zinseinkünften sollte auf Dividenden und Kapitalerträge ausgeweitet werden, Mehrwertsteuerbetrug muss effektiv bekämpft werden."
Der uneingeschränkte Zugang zu Unterstützungs- und Dienstleistungen, so betont die Berliner Erklärung, "soll dem Grundsatz ambulanter vor stationären Leistungen folgen. Ein Leben in der Gemeinde muss im eigenen Wohnumfeld barrierefrei möglich sein. Einer einseitig marktorientierten Umgestaltung der Daseinsvorsorge erteilt der DBR eine Absage."
Barrierefreiheit müsse als Grundvoraussetzung der diskriminierungsfreien und gleichberechtigten Teilhabe behinderter Menschen anerkannt und in allen relevanten Bereichen (Wohnung, gestaltete Umwelt, öffentliche Verkehrssysteme, Gebrauchsgegenstände, Kommunikation) realisiert werden. "Barrierefreiheit bei allen europäischen Vorhaben ist umfassend im Sinne des Mainstreaming-Gedankens zu berücksichtigen. So muss bei geplanten Regelungen zum grenzüberschreitenden Eisenbahn- und Omnibusverkehr sowie zum internationalen Seeverkehr verankert werden, dass die Zurückweisung behinderter Reisender ohne zwingenden Grund oder unter Berufung auf allgemeine Gesichtspunkte unzulässig ist", fordert der Behindertenrat. Verkehrsanbieter seien verpflichtet, Vorkehrungen zu treffen, die die Bedürfnisse behinderter Menschen berücksichtigen und ihnen damit die Reise ermöglichen oder erleichtern. Bei der Überarbeitung der Richtlinie "Fernsehen ohne Grenzen" seien die Rechte seh- und hörbehinderter Menschen auf Zusatzdienste (Audiodeskription, Untertitelung, Gebärdensprache) zu stärken. Schließlich sei bei der Überprüfung des Gemeinsamen Rechtsrahmens für Informations-/Kommunikationstechnologie sicherzustellen, dass Barrierefreiheit in allen Bereichen der Telekommunikation berücksichtigt wird.
Die Bundesregierung wird aufgefordert, umgehend alle notwendigen Maßnahmen in die Wege zu leiten, damit die UN-Konvention zum Schutz der Rechte von Menschen mit Behinderungen nach offizieller Verabschiedung durch die Generalversammlung zügig unterschrieben und ratifiziert werden kann. Dabei soll sich die Bundesregierung auch dafür einsetzen, dass im Entwurf der Konvention verbliebene Unklarheiten im Hinblick auf die Rechtspersönlichkeit behinderter Menschen ausgeräumt werden. sch
( Quelle: kobinet-Nachrichten )
|