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  #1  
Alt 01.03.2007, 08:52
Nancy
 
Beiträge: n/a
Standard Verabschiedet: Gesetzentwurf zum Nichtraucherschutz

Berlin (ddp). Das Rauchen in öffentlichen Einrichtungen des Bundes und in öffentlichen Verkehrsmitteln soll ab September verboten sein. Das Bundeskabinett habe am Mittwoch einen entsprechenden Gesetzentwurf zum Nichtraucherschutz verabschiedet, teilten Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) und Verbraucherschutzminister Horst Seehofer (CSU) in Berlin mit. Ausnahmen sollen nur noch dort erlaubt sein, wo es abgetrennte Nebenräume gibt. Für den Verkauf von Tabakwaren soll das Mindestalter von 16 auf 18 Jahre steigen. Das Gesetz könnte bereits zum 1. September in Kraft treten. Schmidt und Seehofer zeigten sich erleichtert und erfreut über den Beschluss. «Ich glaube, dass viele Menschen im wahrsten Sinne des Wortes aufatmen können«, sagte Schmidt. »Passivrauchen ist keine Lappalie, sondern ein gravierendes Gesundheitsrisiko.« Das, was man auf der Bundesebene regeln könne, habe man geregelt. »Unser Wunsch ist, dass das Bewusstsein, Nichtraucher zu werden, mit diesem Gesetz größer wird», ergänzte die Ministerin. Seehofer bezeichnete den Gesetzentwurf als «Riesensprung nach vorne» für den Gesundheitsschutz. «Wir müssen nach über zehnjähriger Diskussion feststellen, dass die Freiwilligkeit gescheitert ist.» Mit Blick auf die geplanten Gesetze der Länder zeigte sich Seehofer optimistisch, dass auch dort bald für öffentliche Einrichtungen, aber auch für Gaststätten ein Rauchverbot gelten soll. Nach Angaben von Bundesministerin Schmidt betrifft das Rauchverbot Behörden, Dienststellen, Gerichte und sonstige öffentliche Einrichtungen des Bundes. Insgesamt handele es sich um etwa 450 Behörden und Einrichtungen. Auch in Flugzeugen, auf Schiffen, in Zügen, Bussen, Straßenbahnen und Taxis wird das Rauchen verboten, sofern dort keine getrennten und ausgewiesenen Sonderräume eingerichtet werden können. Um Angestellten künftig leichter einen rauchfreien Arbeitsplatz zu garantieren, soll die Arbeitsstättenverordnung entsprechend erweitert werden, ergänzte Schmidt. Danach sollen Arbeitgeber, «soweit erforderlich» für ihre Betriebe «ein allgemeines oder auf einzelne Bereiche der Arbeitsstätte beschränktes Rauchverbot» erlassen können. Bislang müssen Arbeitnehmer einen rauchfreien Arbeitsplatz einklagen, sofern dieser nicht gewährleistet ist. Am vergangenen Freitag hatten sich die Gesundheitsminister der Bundesländer in einer Arbeitsgruppe auf ein umfassendes Rauchverbot in öffentlichen Einrichtungen, Gaststätten und Diskotheken verständigt. Lediglich Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen wollen bestimmten Gastronomiebetrieben Ausnahmen ermöglichen. Die Ministerpräsidenten wollen auf einem Treffen am 22. März über die Vorlage der Arbeitsgruppe entscheiden.

Quelle: Netdoctor
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  #2  
Alt 01.03.2007, 12:58
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evma evma ist offline
Teammitglied - Entscheidungsträger
 
Registriert seit: 01.08.2005
Ort: ostsee
Beiträge: 24.215
Standard

das werden die noch zig mal umwerfen.auf jeden fall gehe ich dann nicht mal eben kaffeetrinken wenn ich dabei nicht rauchen kann
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  #3  
Alt 07.05.2007, 18:22
Nancy
 
Beiträge: n/a
Standard Nichtraucherschutz: Brandenburg und Berlin kooperieren

Nichtraucherschutz: Brandenburg und Berlin kooperieren

Potsdam (ddp). Brandenburg und Berlin wollen beim Schutz der Nichtraucher enger zusammenarbeiten. Das vereinbarten Gesundheitsministerin Dagmar Ziegler (SPD) und Gesundheitssenatorin Katrin Lompscher (Linkspartei.PDS) am Montag in Potsdam. Ziegler warb dabei für einheitliche gesetzliche Regelungen in der Gesamtregion. Nichtraucherschutz dürfe nicht an Landesgrenzen ausgebremst werden. Der brandenburgische Gesetzentwurf zum Nichtraucherschutz solle noch vor der Sommerpause im Kabinett verabschiedet und dem Landtag zugeleitet werden, teilte das Gesundheitsministerium mit. Gegenwärtig würden Hinweise und Einwendungen, die im Anhörungsverfahren zum Gesetzentwurf eingegangen sind, gesichtet und bewertet. Auch der Berliner Gesetzentwurf soll laut Lompscher noch vor der Sommerpause dem Abgeordnetenhaus vorgelegt werden.


Quelle: Netdoctor
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  #4  
Alt 09.05.2007, 16:41
Nancy
 
Beiträge: n/a
Standard Nichtraucherschutz: Gesetz in greifbarer Nähe

Nichtraucherschutz: Gesetz in greifbarer Nähe

Schwerin (ddp). Der gesetzliche Schutz von Nichtrauchern in Mecklenburg-Vorpommern rückt näher. Gesundheitsminister Erwin Sellering (SPD) brachte am Mittwoch in den Schweriner Landtag den Gesetzentwurf der Landesregierung mit weit reichenden Regelungen für ein Rauchverbot im Land ein. Sozial-, Wirtschafts- und Bildungsausschuss werden sich in den nächsten Wochen damit auseinander setzen. Das neue Gesetz soll noch vor der Sommerpause verabschiedet werden. Nach der vor zwei Wochen vom Kabinett verabschiedeten Vorlage wird der blaue Dunst mit Beginn des kommenden Schuljahres aus Behörden, Schulen oder Krankenhäusern verbannt. Ab Januar 2008 soll das Rauchverbot auf Gaststätten, Cafes und Diskotheken ausgedehnt werden. Künftig darf dann nur noch in abgetrennten und gekennzeichneten Nebenräumen geraucht werden. Bei Verstößen können nach dem Gesetzesvorhaben gegen Raucher Bußgelder von bis zu 500 Euro verhängt werden. Bei gewerblichen Betreibern sind Strafen von bis zu 10 000 Euro möglich.


Quelle: Netdoctor
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  #5  
Alt 16.05.2007, 18:00
Nancy
 
Beiträge: n/a
Standard Rauchverbot: Ausnahmen auch im Saarland

Rauchverbot: Ausnahmen auch im Saarland

Saarbrücken (ddp). Im Saarland wird es voraussichtlich kein komplettes Rauchverbot in Gaststätten geben. Ein entsprechender Gesetzentwurf der Grünen wurde am Mittwoch von CDU und FDP im Landtag abgelehnt. Dieser sah neben einem Rauchverbot in öffentlichen Gebäuden auch ein Verbot in Gaststätten vor. Nur in abgetrennten und besonders gekennzeichneten Räumen ohne Bedienung wollten die Grünen das Rauchen noch zulassen. Die CDU-Mehrheitsfraktion hat dagegen in einem Eckpunktepapier Ausnahmeregelungen beispielsweise für inhabergeführte Kneipen gefordert. Es gehe darum, einen wirksamen Nichtraucherschutz ohne Gängelung der Betroffenen zu gewährleisten, sagte Gesundheitsminister Josef Hecken (CDU). Grundsätzlich müsse es aber einen «Paradigmenwechsel» geben, um vor allem Kinder und Jugendliche zu schützen. Die Landesregierung will in den kommenden Wochen einen eigenen Gesetzesentwurf vorlegen. FDP-Fraktionschef Christoph Hartmann erneuerte die Forderung seiner Partei, dass Gastwirte selbst entscheiden sollten, ob bei ihnen geraucht werden darf oder nicht. Voraussetzung sei allerdings eine klare Kennzeichnung, sodass sich jeder Gast selbst entscheiden könne. Die SPD unterstützte den Entwurf der Grünen. Es müsse einen umfassenden Nichtraucherschutz geben, forderte die Abgeordnete Petra Scherer. Eigene Raucherzimmer ohne Bedienung schützten auch die Beschäftigten und seien ein «fairer Kompromiss».


Quelle: Netdoktor
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  #6  
Alt 30.05.2007, 18:09
Nancy
 
Beiträge: n/a
Standard Nichtrauchergesetz: Regelung mit vielen Ausnahmen

Nichtrauchergesetz: Regelung mit vielen Ausnahmen

Berlin (ddp). Ab 1. Januar 2008 gibt es für die Raucher in Berlin Einschränkungen. Der Entwurf zum Nichtraucherschutzgesetz, den Gesundheitssenatorin Katrin Lompscher (Linkspartei.PDS) jetzt vorgelegt hat, enthält nach einem Bericht der «Berliner Zeitung»(Mittwochausgabe) jedoch überraschend viele Ausnahmen. Danach muss die Zigarette zwar in öffentlichen Behörden, im Haus des Rechnungshofes, in allen Universitäten und Fachhochschulen, in Theatern, Galerien, in Kinder- und Jugendeinrichtungen draußen bleiben. Auch in Diskotheken darf künftig nur noch vor der Tür geraucht werden. In Gaststätten darf aber geraucht werden - wenn es einen abgetrennten Raum für Raucher gibt. Auch Sportvereine müssen dem Bericht zufolge nicht qualmfrei sein: Zwar darf nicht in der Halle, aber sehr wohl in der Vereinsgaststätte geraucht werden, sofern es dort einen abgetrennten Raum gibt. Auch Strafgefangene dürfen in ihren Zellen qualmen, in Gerichten sollen Raucherzonen ausgewiesen werden. Selbst im Krankenhaus darf zum Nikotin gegriffen werden - wenn der Arzt das aus therapeutischen Gründen erlaubt.


Quelle: Netdoktor
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  #7  
Alt 16.08.2007, 18:22
Nancy
 
Beiträge: n/a
Standard Rauchverbot: Umsetzung nur unter Strafandrohung

Rauchverbot: Umsetzung nur unter Strafandrohung

Hannover (ddp). Jede dritte Gastwirtschaft in Niedersachsen hat sich noch nicht auf das seit 1. August 2007 geltende Gesetz zum Nichtraucherschutz eingestellt. Das ergab eine Mitglieder-Umfrage des Hotel- und Gaststättenverbandes. Demnach wollen 35 Prozent der Wirte Raucherräume erst einrichten, wenn im November Bußgelder drohen, wie der Radiosender NDR 1 Niedersachsen am Donnerstag unter Berufung auf die Erhebung berichtet. In schätzungsweise jeder zehnten niedersächsischen Kneipe dürfe trotz des Rauchverbots weiter gequalmt werden, sagte Renate Mitulla vom Hotel- und Gaststättenverband dem Sender. Insbesondere die Betreiber von Zeltfesten würden sich einfach nicht trauen, das Rauchen im Festzelt zu verbieten. Der Gaststättenverband sieht sich dem Bericht zufolge durch die Mitgliederumfrage in seinen Befürchtungen bestätigt. Erschreckend sei auch, dass Betriebe bereits in den ersten zwei Wochen Umsatzeinbußen feststellen konnten. Während der Verband weiterhin gegen das Rauchverbot Sturm läuft, mehren sich unter den Wirten auch verbandkritische Stimmen. Ein Drittel der Gastronomen gab an, keine Auswirkungen durch die neue Vorschrift zu erwarten.


Quelle: Netdoktor
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