Patientenverfügung: Abgeordnete legen Antrag vor
Patientenverfügung: Abgeordnete legen Antrag vor
Berlin (ddp). Nach monatelangen Beratungen haben sich Bundestagsabgeordnete von Union, SPD, FDP und Grünen auf einen gemeinsamen Gruppenantrag zur gesetzlichen Verankerung von Patientenverfügungen verständigt. Danach sollen solche Erklärungen eingeschränkt verbindlich sein. In Patientenverfügungen kann festgelegt werden, welche medizinische Behandlung man für den Fall seiner Einwilligungsunfähigkeit infolge einer Krankheit oder eines Unfalls ablehnt. Über eine gesetzliche Absicherung dieser Erklärungen will der Bundestag am Donnerstag nächster Woche in einer ersten großen Debatte beraten. Zu der noch in dieser Legislaturperiode angestrebten Entscheidung, bei der kein Fraktionszwang gelten soll, werden mehrere Gruppenanträge erwartet. Regierungs- oder Fraktionsentwürfe wird es dagegen voraussichtlich nicht geben. Nach dem jetzt vorgelegten Antrag sollen die im Vorhinein in einer Patientenverfügung getroffenen Anordnungen «grundsätzlich verbindlich» und vom Arzt zu befolgen sein, erklärten Unions-Fraktionsvize Wolfgang Bosbach sowie die Parlamentarier Otto Fricke (FDP), René Röspel (SPD) und Josef Winkler (Grüne). Eine Patientenverfügung müsse aber auch die Grenzen des rechtlich Zulässigen beachten und finde ihre Grenzen dort, wie sie Verbotenes wie etwa Tötung auf Verlangen oder aktive Sterbehilfe anordne.
Quelle: Netdoctor
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