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Alt 10.03.2006, 11:39
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Mary Mary ist offline
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Ort: Dortmund
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Standard Hüppe: Bundestagsfraktionen gehen auf Unionskurs

Pressemitteilung
Berlin, 10.03.2006

Hüppe: Bundestagsfraktionen gehen auf Unionskurs



Die Chancen stehen gut, dass nun endlich eine gesetzliche Klarstellung
zum Merkzeichen "B" für Begleitung im Schwerbehindertenausweis erfolgen wird, die von der CDU/CSU-Bundestagsfraktion schon seit langer Zeit gefordert wird. Karin Evers-Meyer, Behindertenbeauftragte der
Bundesregierung, und Jörg Rohde, behindertenpolitischer Sprecher der
FDP-Fraktion, haben sich nun auch für eine gesetzliche Klarstellung
ausgesprochen. Die FDP hat jetzt sogar den von der CDU/CSU-Fraktion in
der vergangenen Wahlperiode gestellten Antrag wortwörtlich übernommen
und erneut in den Bundestag eingebracht.

Wenn die FDP sich aber jetzt mit dem CDU/CSU-Antrag brüstet und die
schwarz-rote Bundesregierung als unnötig hinstellt, zeugt dies nicht von
Einfallsreichtum und Eigeninitiative der FDP. Zudem glänzt die FDP durch
wenig Sachkenntnis, wenn sie in ihrer Pressemitteilung fälschlicherweise
behauptet, im Antrag werde der Kreis der Berechtigten für Behindertenparkplätze erweitert. Lediglich die Parkerleichterungen, z. B. das Parken im eingeschränkten Halteverbot, sollen auf einen größeren
Kreis von Menschen mit Behinderungen ausgedehnt werden, damit es nicht
zu einer überlastung der Behindertenparkplätze kommt.

Behinderten Menschen mit einem "B" im Ausweis wird häufig der Zutritt zu
Schwimmbädern und zu öffentlichen Verkehrsmitteln verwehrt, wenn sie
keine Begleitperson mitführen. Dies kann sich derart auswirken, dass
behinderte Menschen sich aus haftungsrechtlichen Gründen nicht mehr
alleine durch Leben bewegen dürfen. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hatte in der letzten Wahlperiode einen Antrag eingebracht, der diese Probleme durch eine gesetzliche Klarstellung aus der Welt schaffen wollte. Es sollte deutlich werden, dass behinderte Menschen das Recht haben, eine Begleitperson mitzuführen, nicht die Pflicht. Der Antrag scheiterte
jedoch am Widerstand der damaligen Regierungsfraktionen.

Die damals im Ausschuss gegen den CDU/CSU-Antrag vorgebrachten Argumente sind nicht überzeugend. Konkret wurde ins Feld geführt, dass eine Änderung der Schwerbehindertenausweise nichts an der geltenden
Rechtslage ändere, und mit einem massiven Verwaltungsaufwand einhergehe. Zudem würde die Verwendung zweier verschiedener Formulierungen in den Ausweisen während der Übergangszeit zur Verwirrung des Kontrollpersonals im öffentlichen Verkehr führen.

Diese Scheinprobleme sind jedoch leicht zu umgehen, wenn bei der
Neuausstellung von Ausweisen die geänderte Formulierung verwendet wird.
Ausschlaggebend ist, dass die Formulierung im Sozialgesetzbuch IX und in
der zugehörigen Ausweisverordnung geändert wird. Damit haben ehinderte Menschen eine Handhabe, wenn sie im öffentlichen Leben wegen einer fehlenden Begleitperson ausgegrenzt werden. Zudem würden Gerichtsurteile wie das des Amtsgerichts Flensburg erschwert, durch das eine Einrichtung zu Schadensersatz verklagt wurde, nachdem eine Heimbewohnerin mit Merkzeichen "B" einen Unfall verursacht hatte.

(Quelle: Pressemitteilung Hubert Hüppe, MdB (CDU) )
__________________
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