Öffentlich-rechtlicher Vertrag über ein Persönliches Budget
Hollenbach (kobinet) Auf seiner Internetseite hat das Forum selbstbestimmter Assistenz behinderter Menschen (ForseA e.V.) heute einen "
öffentlich-rechtlichen Vertrag über ein Persönliches Budget für Pflegeleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung " veröffentlicht. Er wurde zwischen der Unfallkasse Hessen (UKH) und einer Budgetnehmerin abgeschlossen.
Dazu erklärt ForseA-Vorsitzende Elke Bartz: "Dieser Vertrag hat den gleichen Stellenwert wie eine Zielvereinbarung zum Persönlichen Budget, denn er hat die gleichen Bestandteile. Besonders positiv zu erwähnen ist die gute Zusammenarbeit zwischen der Unfallkasse, der Budgetnehmerin und ForseA". Es sei erfreulich gewesen, von der UKH als gleichwertige Verhandlungspartner anerkannt und behandelt zu werden.
"Die Umgangsweise zwischen den Vertragsparteien war beispielhaft. Die Sachbearbeiterin ließ nie das Gefühl aufkommen, dass die Unfallkasse nur sparen und tatsächliche Bedarfe nicht decken wollte. Es wäre toll, wenn man mit anderen Leistungsträgern ebenso vertrauensvoll zusammen arbeiten könnte", meint Bartz.
Das Budget habe sich aus den Lohnkosten für die Assistentinnen, die sich an Tariflöhnen orientieren, die Lohnnebenkosten und einigen anderen Positionen in der jeweils angemessenen Höhe zusammengesetzt. Die schwer behinderte Budgetnehmerin hätte damit im Rahmen der Budgethöhe die Möglichkeit, ihr Alltagsleben selbst bestimmt und flexibel zu gestalten. "Gleichzeitig muss die Unfallkasse nicht befürchten, dass sie mehr als nötig bezahlt, da Summen, die abgesehen von einer Schwankungsreserve übrig bleiben, wieder an sie zurückfließen. Wenn alle Leistungsträger so offensiv und kooperativ mit dem Persönlichen Budget umgehen würden, gäbe es sicher bald viele Antragstellungen".