Haarlos: Krankenkasse muss Perücke nicht bezahlen
Haarlos: Krankenkasse muss Perücke nicht bezahlen
Mainz (ddp). Eine gesetzliche Krankenkasse muss einem kahlköpfigen Versicherten keine Perücke bezahlen. Ein entsprechendes Urteil fällte das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz in Mainz (Aktenzeichen: L 5 KR 151/06) und bestätigte damit ein Urteil des Sozialgerichtes Mainz, wie eine Gerichtssprecherin am Donnerstag mitteilte. Ein seit seiner Kindheit völlig haarloser Mann aus Oberhambach bei Trier hatte von seiner Kasse die Übernahme der Kosten einer Perücke verlangt. Diese lehnte die Leistung mit dem Hinweis ab, eine «Haarersatz-Langzeitversorgung» sei nur für Frauen, Jugendliche und Kinder vorgesehen. Der Kläger machte daraufhin einen Verstoß gegen den Verfassungsgrundsatz des Verbots der Ungleichbehandlung geltend. Das Sozialgericht hatte die Klage mit der Begründung abgewiesen, dass eine unterschiedliche Behandlung von Männern und Frauen gerechtfertigt sei. Der Versicherte ging daraufhin in Berufung. In der Urteilsbegründung des Landessozialgerichtes hieß es, soweit Kopfhaare dem Schutz vor der Witterung dienten, könne dies auch etwa mit einem Hut erreicht werden. Die Leistungspflicht der Krankenkasse umfasse aber nicht allgemeine Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens - wie etwa Kopfbedeckungen. Auch sei die Perücke nicht zur Beseitigung eines entstellenden Haarverlustes erforderlich. Denn anders als bei Frauen werde bei Männern Kahlköpfigkeit in der Gesellschaft nicht als besonders auffälliger Zustand angesehen, weil sie biologisch bedingt häufiger auftrete, urteilte das Gericht. Dieser biologische Unterschied rechtfertige die unterschiedliche Behandlung von Männern und Frauen und führe dazu, dass kein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes vorliege.
Quelle: Netdoctor
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