Die Patientenanwaltschaft
Die Wiener Patientenanwaltschaft ist eine unabhängige und weisungsfreie Anlaufstelle im Wiener Gesundheits- und Spitalsbereich. Sie wird nicht nur von Patienten, sondern auch von Ärzten und anderen Gesundheitsdiensten in Anspruch genommen. Ihre Tätigkeit dient der Stärkung der Position der Patienten im Gesundheitsbereich, der weiteren Verbesserung des Verhältnisses zwischen Patienten und allen Gesundheitsdiensten, sowie der notwendigen allgemeinen Bewusstseinsbildung am Wege zu einem integrierten Gesundheitssystem in Wien.
Gesetzliche Verschwiegenheitspflichten sind gegenüber der Wiener Patientenanwaltschaft nicht wirksam; der Wiener Patientenanwalt und seine Mitarbeiter unterliegen jedoch der vollen Amtsverschwiegenheit.
Kosten und Abgaben sind bei Inanspruchnahme der Wiener Patientenanwaltschaft nicht zu entrichten. Die Funktion eines Rechtsanwaltes übt der Wiener Patientenanwalt nicht aus. Er kann daher niemand vor Gerichten oder Behörden vertreten.
Bei Problemen und Fragen, die das Gesundheitswesen und die Behandlung in städtischen Institutionen betreffen, hilft schnell, unbürokratisch und kostenlos Wiens Patientenanwalt Dr. Walter Dohr.
1040 Wien, Schönbrunnerstraße 7,
Tel. 587 12 04, Fax: 586 36 99, Mo. – Fr., 8 – 16 Uhr (telefonische Terminvereinbarung)
E-Mail:
post@wpa.magwien.gv.at
Homepage:
www.patientenanwalt.wien.at
Das Gesetz beauftragt die Wiener Patientenanwaltschaft mit der Wahrung und Sicherung der Rechte und Interessen der Patienten in allen Bereichen des Gesundheitswesens in Wien. Die Zuständigkeit umfasst:
• Krankenanstalten
• Pflegeheime
• Rettung und Krankenbeförderung
• Dienste im Gesundheitsbereich
• Freipraktizierende Ärzte
• Apotheken
• Dentisten
• Hebammen
Die Tätigkeit der Wiener Patientenanwaltschaft ist entsprechend dem gesetzlichen Auftrag sehr umfangreich und vielfältig:
• Behandlung von Beschwerden
• Prüfung von Anregungen
• Aufklärung von Mängeln oder Missständen,
– sowie die Abgabe
von Empfehlungen zur Abstellung derselben
• Erteilung von Auskünften
• Beratung und Information
– über das Wiener Gesundheits- und Spitalswesen,
sowie deren sachgemäße Inanspruchnahme
über Patientenrechte, deren Anwendung und Durchsetzung
zu allen Fragen im Zusammenhang mit dem Pflegegeld
– über Hauskrankenpflege und Soziale Dienste
• Vermittlung
– bei Meinungsverschiedenheiten zwischen Patienten und
Gesundheitsdiensten
– in Versicherungsangelegenheiten
– in Pflegegebühren- und Honorarfragen
• Hilfestellung
– zur außergerichtlichen Schadensregulierung
bei Patientenschäden im Zusammenhang
mit medizinischer Betreuung (siehe die
verschuldensunabhängige Entschädigung bei
Kunstfehlern),
– bei der Bewältigung organisatorischer Probleme