Budget für Arbeit für ganz Rheinland-Pfalz.
Budget für Arbeit für ganz Rheinland-Pfalz.
Mainz (kobinet) Beschäftigung im ersten Arbeitsmarkt, das ist ein zentrales Ziel rheinland-pfälzischer Politik für Menschen mit Behinderungen. Dazu will die rheinland-pfälzische Landesregierung das "Budget für Arbeit", das in fünf Regionen modellhaft erprobt wurde, landesweit einführen. Dies kündigte Sozialministerin Malu Dreyer in Mainz auf einer Fachtagung des Sozialministeriums an.
"Das Budget für Arbeit ist ein wichtiger Mosaikstein, um den Übergang aus der Werkstatt für Menschen mit Behinderungen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu erleichtern", so Malu Dreyer. Im Rahmen des Modellprojektes, das eineinhalb Jahre in den Städten Kaiserslautern, Worms, Mainz und den Landkreisen Alzey-Worms, Mainz-Bingen, Ahrweiler, Eifelkreis und Vulkankreis durchgeführt wurde, seien 30 Menschen in den Arbeitsmarkt integriert worden. Das Projekt wurde gemeinsam von Sozialministerium, Werkstätten für behinderte Menschen und den örtlichen Trägern der Sozialhilfe getragen und ist bundesweit einmalig.
Das Budget für Arbeit finanziert sich aus Leistungen der Eingliederungshilfe und der Ausgleichsabgabe, erläuterte die Ministerin. Menschen, die in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen arbeiten, können freiwillig das Budget in Anspruch nehmen, um damit eine Tätigkeit außerhalb der Werkstatt aufnehmen zu können. Das vom Arbeitgeber auf tariflicher Basis bezahlte Entgelt wird durch das Budget mitfinanziert. Durch die Tarifentlohnung werden auch Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung gezahlt. Das Budget für Arbeit biete den Menschen mit Behinderungen durch eine Tätigkeit im allgemeinen Arbeitsmarkt eine höhere Entlohnung und gebe ihnen mehr Selbstbestimmung, so die Ministerin.
Das Budget für Arbeit ist Baustein einer Zielvereinbarung, die die rheinland-pfälzische Landesregierung mit der Landesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen, dem Integrationsamt beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung, dem Landkreis- und dem Städtetag, der Regionaldirektion Rheinland-Pfalz-Saarland, der Bundesagentur für Arbeit und den Selbsthilfeverbänden behinderter Menschen geschlossen hat. Wesentliches Ziel dieser Vereinbarung ist die Integration in den ersten Arbeitsmarkt vor einer Beschäftigung in Werkstätten für behinderte Menschen, um mehr Teilhabe, Selbstbestimmung und Gleichstellung für behinderte Menschen zu verwirklichen. Mit Sorge sei zu beobachten, dass immer mehr junge Menschen aus Schulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen oder nach Trainingsmaßnahmen in eine Werkstatt wechseln. Auch sähen vermehrt Menschen mit einer psychischen Behinderung in den Werkstätten die einzige Möglichkeit zur beruflichen Teilhabe. Für viele behinderte Jugendliche sei die Werkstatt die einzige Alternative zur Arbeitslosigkeit geworden. Dies widerspreche dem gemeinsamen Ziel, für Menschen mit Behinderungen vorrangig eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt anzustreben, so die Ministerin.
Das Land arbeite gemeinsam mit den Partnerinnen und Partnern am weiteren Ausbau von Arbeitsplätzen in Integrationsbetrieben. Bei bestehenden und neuen Integrationsprojekten werde künftig noch stärker darauf zu achten sein, dass Beschäftigte aus Werkstätten für Menschen mit Behinderungen mit dem Budget für Arbeit in diese Projekte wechseln. Ein weiteres wichtiges Thema ist für die Ministerin der Übergang junger Menschen mit Behinderung von der Schule zur Ausbildung. Eine im Ministerium eingerichtete Arbeitsgruppe erarbeite derzeit ein Konzept, um entsprechende Modelle zu erproben.
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