Schmidts Pflegeentwurf: Neuer Stoff für Koalitions-Zoff
Schmidts Pflegeentwurf: Neuer Stoff für Koalitions-Zoff
Berlin (ddp). Nach Vorlage des Gesetzentwurfs zur Pflegereform durch Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) bahnt sich in der großen Koalition neuer Streit an. Mit dem am Dienstag in Berlin vorgelegten 260-seitigen Text regelt Schmidt bereits die Einführung eines zehntägigen bezahlten Urlaubs für pflegende Angehörige sowie Eingriffe in die private Pflegeversicherung aufgenommen. Die Union lehnt diese Vorhaben bislang ab. Während die Union nur einen unbezahlten Pflegeurlaub gewähren will, beharrt Schmidt auf der bezahlten Freistellung beim plötzlichen Eintritt eines Pflegefalls. «Wir wollen das», stellte sie klar. Ihr Ressort rechne mit höchstens 100 Millionen Euro Kosten im Jahr. Der Union, die vor 750 Millionen Euro Mehrkosten warnt, warf Schmidt falsche Berechnungen vor. Scharf kritisierte die SPD-Politikerin ferner, dass die Union Regelungen zur Bezahlbarkeit der Beiträge und Mitnahme von Alterrückstellungen bei der Privaten Pflegeversicherung blockieren wolle, wie sie mit der Gesundheitsreform bereits für die Private Krankenversicherung getroffen wurden. Darüber hinaus folgt der Gesetzentwurf, der der Nachrichtenagentur ddp vorliegt, weitgehend den vereinbarten Eckpunkten der Koalitionsspitzen von Mitte Juni. Danach werden die Pflegesätze in drei Stufen erstmals seit Einführung der Pflegeversicherung 1995 angehoben. Vor allem die häusliche Pflege wird gestärkt. Der Beitrag soll im Gegenzug zum 1. Juli 2008 um 0,25 Punkte auf 1,95 Prozent steigen. Dies sichert die Leistungen nach Einschätzung der Koalition für die nächsten sieben Jahre ab. Die gesetzlichen Pflegekassen müssen «Pflegestützpunkte» aufbauen, die sämtliche Angebote wohnortnah vernetzen. «Fallmanager» sollen die Versorgung zusätzlich erleichtern. Mit Einführung der «Pflegezeit» erhalten Angehörige von Pflegebedürftigen einen Anspruch auf bis zu sechs Monate unbezahlte Freistellung von der Arbeit mit Rückkehrmöglichkeit. Schmidt bekräftigte, dass mit der Reform auch ein genauerer Qualitätsvergleich zwischen Pflegeheimen und -diensten möglich werde. Dafür sollen die Kontrollen häufiger und verstärkt unangemeldet erfolgen, einheitliche Standards geschaffen und die Prüfberichte in leicht verständlicher Form veröffentlich werden. Zusätzlich gibt es Anreize zur Selbstkontrolle der Heime durch Sachverständige, die der Medizinische Dienst der Kassen bei seiner Prüfung berücksichtigen kann. Laut Gesundheitsministerium sind derzeit etwa drei Prozent der deutschen Bevölkerung pflegebedürftig. Jedes Jahr werden rund 600.000 Bürger zum Pflegefall. Trotz der geplanten Anpassung der Pflegeleistungen an die Preissteigerung ab 2015 rechnet das Ressort aber damit, dass die gesetzliche Pflegeversicherung bis 2030 mit einem Beitrag von 2,3 Prozent auskommt. Der Gesetzentwurf soll laut Schmidt Ende Oktober das Bundeskabinett passieren, im November in den Bundestag und im Dezember in den Bundesrat eingebracht werden.
Quelle :Netdoktor
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