----- Aktion Grundgesetz --------------------------------------------------------------------
Bahnhöfe müssen nicht behindertengerecht sein - Bundesverwaltungsgericht weist Klage ab
Der Bundesverband für Körper- und Mehrfachbehinderte (BVKM) sowie der Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter (BSK) sind mit ihrer Verbandsklage gegen das Eisenbahn-Bundesamt vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gescheitert. Die Leipziger Richter entschieden, dass Bahnunternehmen nicht verpflichtet seien, behindertengerechte Zugänge zu Bahnsteigen anzubieten oder diese zu erhalten. Die vollständige Meldung als PDF unter:
http://www.bvkm.de/presse/2006-04-05_bverwg_klage_abgewiesen.pdf
Quelle: newsletter aktion mensch v. 16.04.06